ohne besondere Gründe übersteigt. Zu diesem Zweck werden sowohl externe als auch interne
Vergleichsbetrachtungen angestellt.
Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Vergütungshöhen finden das Vergleichsumfeld der Vonovia SE
(horizontaler, externer Vergleich) sowie die unternehmensinterne Vergütungsstruktur (vertikaler, interner
Vergleich) Berücksichtigung.
3.1. Horizontaler Vergleich
Im horizontalen - externen - Vergleich wird zur Beurteilung der Angemessenheit und Üblichkeit der Höhe
und Struktur der Ziel-Gesamtvergütung eine im Hinblick auf die Marktstellung der Vonovia SE (insbesondere
Branche, Größe, Land) geeignete Gruppe von Unternehmen herangezogen. Hierbei handelt es sich um die
weiteren Unternehmen des DAX sowie eine Vergleichsgruppe bestehend aus börsennotierten nationalen und
internationalen Unternehmen aus der Immobilienbranche und aus Industrien mit vergleichbaren
Geschäftsmodellen.
3.2. Vertikaler Vergleich
Neben dem horizontalen - externen - Vergleich erfolgt zudem auch ein vertikaler - interner - Vergleich
der Vergütung des Vorstands. Hierbei wird die Relation der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen
Führungskreises, im Sinne der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands, der weiteren Führungskräfte
sowie zur Berücksichtigung der Gesamtbelegschaft der übrigen Vonovia-Mitarbeiter der Immobilienwirtschaft
(konzernweit) betrachtet. Der Aufsichtsrat berücksichtigt dabei neben den aktuellen Relationen der
Vergütung der unterschiedlichen Ebenen zueinander insbesondere auch die Entwicklung der Vergütungen der
beschriebenen Gruppen im Zeitablauf. Dieser Abgleich erfolgt auch bei der regelmäßigen Überprüfung der
Angemessenheit der Vorstandsvergütung und somit auch bei entsprechenden Gehaltsanpassungen.
3.3. Differenzierung nach dem jeweiligen Anforderungsprofil
Das Vergütungssystem erlaubt es dem Aufsichtsrat, bei der Höhe der Ziel-Gesamtvergütung die Funktion
und den Verantwortungsbereich des einzelnen Vorstandsmitglieds zu berücksichtigen. Nach pflichtgemäßem
Ermessen des Aufsichtsrats sind daher funktionsspezifische Differenzierungen zulässig, bei denen
Kriterien wie Marktüblichkeit, Erfahrung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, Dauer der Zugehörigkeit zum
Vorstand und verantwortetes Vorstandsressort zu berücksichtigen sind.
3.4. Das Vergütungssystem im Überblick
Bemessungsgrundlage / Parameter Grundgehalt * Fixe vertraglich vereinbarte Vergütung, die in ('Festvergütung') zwölf Monatsraten ausgezahlt wird Möglichkeit der Einbringung eines zusätzlich zum Grundgehalt gezahlten jährlichen Versorgungsbeitrags in bestehendes Entgeltumwandlungsmodell mit * Garantieverzinsung, das auch anderen Mitarbeitern zur Verfügung steht, alternativ Auszahlung eines bestimmten Fixbetrags als zusätzliche Barvergütung (Versorgungsentgelt) Vor 2021 erstmals bestellte Vorstände Möglichkeit, auf Regelung * für Neuvorstände umzustellen (einmaliges Wahlrecht) Für ein Vorstandsmitglied mit zusätzlichem Dienstverhältnis bei ausländischer * Konzerntochtergesellschaft Versorgungszusage Versorgungsbeitrag/ (Beitragszahlungen in eine Versorgungsentgelt Pensionskasse) zzgl. Versorgungsentgelt) durch Konzerntochtergesellschaft Keine Teilnahmemöglichkeit * an bisherigem Entgeltumwandlungsmodell Gewährung eines zusätzlich zum Grundgehalt gezahlten * jährlichen Versorgungsentgelts in bar Ab 2021 erstmals Möglichkeit der Einbringung bestellte Vorstände des Versorgungsentgelts in Anlagefonds bei externem * Dienstleister (keine betriebliche Altersversorgung) Im Versorgungsfall * Auszahlung des angesammelten Kapitals nebst Erträgen Gewährung der privaten Inanspruchnahme eines Dienstwagens respektive einer * Dienstwagenpauschale sowie Stellung von Sachmitteln (insb. Kommunikationsmittel) Sachbezüge und 50 % der Beiträge zur privaten Kranken- und sonstige Pflegeversicherung, höchstens jedoch den Nebenleistungen * maximalen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung * D&O-Versicherung nebst Strafrechtsschutz * In Einzelfällen Risikolebensversicherung Typ: * Ziel-STI Begrenzung I Cap: * 125 % des Ziel-STI * Group FFO * Adjusted EBITDA Short-Term- Leistungskriterien: Incentive (STI) * Persönlicher Leistungsfaktor
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March 10, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)