ohne besondere Gründe übersteigt. Zu diesem Zweck werden sowohl externe als auch interne

Vergleichsbetrachtungen angestellt.

Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Vergütungshöhen finden das Vergleichsumfeld der Vonovia SE

(horizontaler, externer Vergleich) sowie die unternehmensinterne Vergütungsstruktur (vertikaler, interner

Vergleich) Berücksichtigung.

3.1. Horizontaler Vergleich

Im horizontalen - externen - Vergleich wird zur Beurteilung der Angemessenheit und Üblichkeit der Höhe

und Struktur der Ziel-Gesamtvergütung eine im Hinblick auf die Marktstellung der Vonovia SE (insbesondere

Branche, Größe, Land) geeignete Gruppe von Unternehmen herangezogen. Hierbei handelt es sich um die

weiteren Unternehmen des DAX sowie eine Vergleichsgruppe bestehend aus börsennotierten nationalen und

internationalen Unternehmen aus der Immobilienbranche und aus Industrien mit vergleichbaren

Geschäftsmodellen.

3.2. Vertikaler Vergleich

Neben dem horizontalen - externen - Vergleich erfolgt zudem auch ein vertikaler - interner - Vergleich

der Vergütung des Vorstands. Hierbei wird die Relation der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen

Führungskreises, im Sinne der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands, der weiteren Führungskräfte

sowie zur Berücksichtigung der Gesamtbelegschaft der übrigen Vonovia-Mitarbeiter der Immobilienwirtschaft

(konzernweit) betrachtet. Der Aufsichtsrat berücksichtigt dabei neben den aktuellen Relationen der

Vergütung der unterschiedlichen Ebenen zueinander insbesondere auch die Entwicklung der Vergütungen der

beschriebenen Gruppen im Zeitablauf. Dieser Abgleich erfolgt auch bei der regelmäßigen Überprüfung der

Angemessenheit der Vorstandsvergütung und somit auch bei entsprechenden Gehaltsanpassungen.

3.3. Differenzierung nach dem jeweiligen Anforderungsprofil

Das Vergütungssystem erlaubt es dem Aufsichtsrat, bei der Höhe der Ziel-Gesamtvergütung die Funktion

und den Verantwortungsbereich des einzelnen Vorstandsmitglieds zu berücksichtigen. Nach pflichtgemäßem

Ermessen des Aufsichtsrats sind daher funktionsspezifische Differenzierungen zulässig, bei denen

Kriterien wie Marktüblichkeit, Erfahrung des jeweiligen Vorstandsmitglieds, Dauer der Zugehörigkeit zum

Vorstand und verantwortetes Vorstandsressort zu berücksichtigen sind.

3.4. Das Vergütungssystem im Überblick


                                   Bemessungsgrundlage / Parameter 
                                   Grundgehalt           *             Fixe vertraglich vereinbarte Vergütung, die in 
                                   ('Festvergütung')                   zwölf Monatsraten ausgezahlt wird 
                                                                                           Möglichkeit der Einbringung 
                                                                                           eines zusätzlich zum 
                                                                                           Grundgehalt gezahlten 
                                                                                           jährlichen 
                                                                                           Versorgungsbeitrags in 
                                                                                           bestehendes 
                                                                                           Entgeltumwandlungsmodell mit 
                                                                             *             Garantieverzinsung, das auch 
                                                                                           anderen Mitarbeitern zur 
                                                                                           Verfügung steht, alternativ 
                                                                                           Auszahlung eines bestimmten 
                                                                                           Fixbetrags als zusätzliche 
                                                                                           Barvergütung 
                                                                                           (Versorgungsentgelt) 
                                                         Vor 2021 erstmals 
                                                         bestellte Vorstände               Möglichkeit, auf Regelung 
                                                                             *             für Neuvorstände umzustellen 
                                                                                           (einmaliges Wahlrecht) 
                                                                                           Für ein Vorstandsmitglied 
                                                                                           mit zusätzlichem 
                                                                                           Dienstverhältnis bei 
                                                                                           ausländischer 
                                                                             *             Konzerntochtergesellschaft 
                                                                                           Versorgungszusage 
                                   Versorgungsbeitrag/                                     (Beitragszahlungen in eine 
                                   Versorgungsentgelt                                      Pensionskasse) zzgl. 
                                                                                           Versorgungsentgelt) durch 
                                                                                           Konzerntochtergesellschaft 
                                                                                           Keine Teilnahmemöglichkeit 
                                                                             *             an bisherigem 
                                                                                           Entgeltumwandlungsmodell 
                                                                                           Gewährung eines zusätzlich 
                                                                                           zum Grundgehalt gezahlten 
                                                                             *             jährlichen 
                                                                                           Versorgungsentgelts in bar 
                                                         Ab 2021 erstmals                  Möglichkeit der Einbringung 
                                                         bestellte Vorstände               des Versorgungsentgelts in 
                                                                                           Anlagefonds bei externem 
                                                                             *             Dienstleister (keine 
                                                                                           betriebliche 
                                                                                           Altersversorgung) 
                                                                                           Im Versorgungsfall 
                                                                             *             Auszahlung des angesammelten 
                                                                                           Kapitals nebst Erträgen 
                                                                       Gewährung der privaten Inanspruchnahme eines 
                                                                       Dienstwagens respektive einer 
                                                         *             Dienstwagenpauschale sowie Stellung von 
                                                                       Sachmitteln (insb. Kommunikationsmittel) 
                                   Sachbezüge und                      50 % der Beiträge zur privaten Kranken- und 
                                   sonstige                            Pflegeversicherung, höchstens jedoch den 
                                   Nebenleistungen       *             maximalen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen 
                                                                       Kranken- und Pflegeversicherung 
                                                         *             D&O-Versicherung nebst Strafrechtsschutz 
                                                         *             In Einzelfällen Risikolebensversicherung 
                                                         Typ:                *              Ziel-STI 
                                                         Begrenzung I Cap:   *             125 % des Ziel-STI 
                                                                             *             Group FFO 
                                                                             *             Adjusted EBITDA 
                                   Short-Term-           Leistungskriterien: 
                                   Incentive (STI)                           *             Persönlicher Leistungsfaktor 

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March 10, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)