Lausanne (awp) - Zwei ehemalige Alpiq-Aktionäre wollen mehr Geld erstreiten und haben gegen die Höhe der Ausgleichszahlung in der Abfindungsfusion Klage eingereicht. Der Schritt war bereits angekündigt worden und überrascht daher nicht. Falls ein Gericht gegen Alpiq entscheidet, könnte es für den Schweizer Energiekonzern bzw. deren Aktionäre aber teuer werden.

Die Klagen der beiden früheren Aktionäre Knight Vinke und Merion Capital stehen im Zusammenhang mit der Übernahme der Alpiq-Aktien durch drei Kernaktionäre. Dazu zählen die Schweizer Kraftwerksbeteiligungs-AG (SKBAG), die EOS Holding und ein Konsortium Schweizer Minderheitsaktionäre. Diese hatten letztes Jahr den restlichen Aktionären ein Übernahmeangebot für deren Aktien gemacht. Die damaligen Aktionäre, die nun klagen, waren aber mit dem Preis, den sie für ihre Papiere erhalten sollten, nicht zufrieden und behielten diese entsprechend zurück.

Die anschliessende Abfindungsfusion (Squeeze-out Merger), also der Auskauf der restlichen Aktionäre, war von den Aktionären im Juni dann allerdings genehmig worden. Die dabei erfolgte Zustimmung auch zum Fusionsvertrag sah eine Abfindung von 70 Franken pro Aktie vor, welche zwischenzeitlich auch an alle Minderheitsaktionäre ausgerichtet wurde, wie Alpiq am Freitagabend mitteilte. Die Fusion sei auch im Handelsregister eingetragen und vollzogen.

Alpiq gibt sich gelassen

Mit den zwei Klagen lassen die beiden Aktionäre die beschlossene und bezahlte Abfindung nun aber gerichtlich überprüfen. Die von den beiden Investoren verlangte Abfindung soll auf einem damaligen Wert der Alpiq-Aktien von mindestens 140 Franken (Knight Vinke) beziehungsweise 130 Franken (Merion) pro Aktie basieren. Dies ergäbe laut Alpiq einen zusätzlichen Abfindungsbetrag zugunsten aller Minderheitsaktionäre von rund 195 Millionen Franken.

Der angebotene Preis von 70 Franken war durch eine Fairness Opinion von PwC und einen externen Bewertungsbericht von Alantra bestätigt worden. Alpiq stellt sich nun auf den Standpunkt, dass die Aktionäre, welche im Rahmen der Fusion eine Abfindung erhalten hatten, gleich behandelt wurden wie jene Publikumsaktionäre, welche ihre Alpiq-Aktien im Rahmen des öffentlichen Kaufangebots angedient hatten. Man sehe den beiden Gerichtsverfahren daher "gelassen" entgegen, heisst es in der Mitteilung.

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