NOT FOR RELEASE, PUBLICATION OR DISTRIBUTION IN WHOLE OR IN PART IN, INTO OR FROM ANY JURISDICTION WHERE TO DO SO WOULD CONSTITUTE A VIOLATION OF THE RELEVANT LAWS OR REGULATIONS OF THAT JURISDICTION.

THIS IS AN ANNOUNCEMENT FALLING UNDER RULE 2.8 OF THE UK CITY CODE ON TAKEOVERS AND MERGERS (THE CODE).

Zurich Insurance Group (Zurich) hat am 28. Juli 2015 angekündigt, sie erwäge, eine mögliche Offerte für RSA Insurance Group plc (RSA) zu unterbreiten. Heute kündigt sie an, dass die Gespräche mit RSA beendet seien und dass Zurich nicht beabsichtige, ein Kaufangebot für das gesamte ausgegebene und noch auszugebende Stammkapital von RSA zu unterbreiten.

Diese Ankündigung erfolgt gemäss den Richtlinien von Artikel 2.8 des UK Code on Takeovers and Mergers (Kodex). Aufgrund dieser Ankündigung ist Zurich an die Einschränkungen gebunden, die in den Richtlinien 2.8 des Kodex enthalten sind, ausser mit der Zustimmung des UK Panel on Takeovers and Mergers.

Zurich veröffentlicht heute separat eine vorläufige Vorabinformation über die Ergebnisse des dritten Quartals 2015.

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