Zürich (awp) - Die Versandapotheke Zur Rose beantragt an der ordentlichen Generalversammlung die Schaffung von genehmigtem und bedingtem Aktienkapital. Die Generalversammlung findet am vom 29. April 2021 statt.

So gehören neben den standardmässigen Themen zu den Traktanden ein Antrag zur Schaffung von genehmigtem Aktienkapital im Nennbetrag von rund 31,6 Millionen Franken, gemäss welchem knapp 1,1 Millionen voll zu liberierende Namenaktien ausgegeben werden können, sowie gleichzeitig ein Antrag zur Erhöhung des bedingten Aktienkapitals für Finanzierungen, Akquisitionen und andere Zwecke auf ebenfalls gut 31,6 Millionen Franken, gemäss welchem knapp 1,1 Millionen voll zu liberierende Namenaktien ausgegeben werden können.

Dabei soll den Angaben zufolge die Gesamtzahl der Aktien, die aus genehmigtem und bedingtem Aktienkapital ausgegeben werden können, auf insgesamt 10 Prozent des aktuell eingetragenen Aktienkapitals beschränkt bleiben.

Mit den beiden beantragten Kapitalerhöhungen wolle der Verwaltungsrat die finanzielle Flexibilität aufrechterhalten, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Und durch die gleichzeitig beantragte Schaffung von genehmigtem Kapital und Erhöhung des bedingten Kapitals soll ausserdem die Möglichkeit gesichert werden, das jeweils passende Finanzierungsinstrument einsetzen zu können. Das beantragte Kapital von insgesamt 10 Prozent des Aktienkapitals bewege sich dabei im Rahmen vergleichbarer Unternehmen.

Eine persönliche Teilnahme der Aktionäre ist derweil aufgrund der ausserordentlichen Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie allerdings auch in diesem Jahr nicht möglich. Den Aktionären sei es ausschliesslich möglich, sich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. heisst es.

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