Zalando SE: VORSTAND BESCHLIESST AKTIENRÜCKKAUF VON BIS ZU EUR 50 MIO. FÜR
AKTIENOPTIONSPROGRAMME

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DGAP-Ad-hoc: Zalando SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Zalando SE: VORSTAND BESCHLIESST AKTIENRÜCKKAUF VON BIS ZU EUR 50 MIO. FÜR
AKTIENOPTIONSPROGRAMME

15.03.2018 / 22:05 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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VORSTAND BESCHLIESST AKTIENRÜCKKAUF VON BIS ZU EUR 50 MIO. FÜR
AKTIENOPTIONSPROGRAMME

ZUGLEICH BEKANNTMACHUNG NACH ART. 5 ABS. 1 LIT. A) DER VERORDNUNG (EU) NR.
596/2014 UND ART. 2 ABS. 1 DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) NR. 2016/1052 //
AKTIENRÜCKKAUFPROGRAMM

BERLIN, 15. MÄRZ 2018 // Der Vorstand der Zalando SE hat heute auf Grundlage
der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Juni 2015 ein
Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Die Gesellschaft wird bis zu 1.250.000
eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von EUR 50
Mio. erwerben, abhängig davon, welcher Wert zuerst erreicht wird.

Die Aktien dienen der Erfüllung der Verpflichtungen der Zalando SE aus
Aktienoptionsprogrammen für Mitarbeiter der Zalando-Gruppe und für
Mitglieder des Vorstands der Zalando SE. Die Aktien dienen damit dem Zweck
eines Aktienrückkaufprogramms gemäß Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April
2014. Der Aktienrückkauf wird am 16. März 2018 beginnen und ist bis zum 13.
April 2018 befristet.

Der Rückkauf erfolgt über die Börse nach Maßgabe der
Safe-Harbour-Regelungen
gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 16. April 2014 und gemäß der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 sowie nach Maßgabe des Beschlusses
der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Juni 2015. Die Aktienrückkäufe
werden durch ein unabhängiges Kreditinstitut durchgeführt, das im genannten
Zeitraum seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von
Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen
wird. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3
der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und die in diesem
Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.

Der von Zalando SE gezahlte Preis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf
den am Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse durch die
Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Zalando-Aktie im Xetra-Handel (oder
einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten
und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Darüber hinaus wird die
Gesellschaft an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt,
erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf
Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20
Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden
Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am siebten
Handelstag nach Ausübung eines Geschäfts bekanntgegeben und auf der Website
der Gesellschaft unter
www.corporate.zalando.com/de/investor-relations zur Verfügung gestellt.

Mitteilende Person: Dr. Ansgar Schönborn, Head of Corporate Law


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15.03.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Zalando SE
                   Tamara-Danz-Straße 1
                   10243 Berlin
                   Deutschland
   E-Mail:         presse@zalando.de
   Internet:       https://corporate.zalando.de
   ISIN:           DE000ZAL1111
   WKN:            ZAL111
   Indizes:        MDAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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664745 15.03.2018 CET/CEST

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