Milliarden an

DGAP-Ad-hoc: Zalando SE / Schlagwort(e): Finanzierung                          
Zalando SE bietet Wandelanleihen im Gesamtnennbetrag von EUR 1,0 Milliarden an 
                                                                               
29.07.2020 / 17:48 CET/CEST                                                    
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)  
Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.           
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN USA
ODER IN BZW. NACH AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN SONSTIGE                
RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG   
WÄRE.                                                                          
                                                                               
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der         
Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung -    
MAR)                                                                           
                                                                               
Zalando SE bietet Wandelanleihen im Gesamtnennbetrag von EUR 1,0 Milliarden an 
                                                                               
Berlin, 29. Juli 2020. Zalando SE, Europas führende Online-Plattform für Mode  
und Lifestyle ("Zalando" oder die "Gesellschaft", ISIN: DE000ZAL1111,          
Frankfurter Wertpapierbörse: ZAL), kündigt die Ausgabe von zwei Wandelanleihen 
an und strebt Bruttoemissionserlöse in Höhe von EUR 1,0 Milliarden an.         
                                                                               
Wandelanleihen                                                                 
                                                                               
Der Vorstand von Zalando hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats            
beschlossen, zwei Tranchen ("Tranche A" und "Tranche B") nicht nachrangiger,   
unbesicherter Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 1,0      
Milliarden (jede der Tranchen in einem Gesamtnennbetrag von rund EUR 500       
Millionen) mit einer erwarteten Laufzeit bis zum 6. August 2025 (Tranche A)    
bzw. bis zum 6. August 2027 (Tranche B) zu begeben (die                        
"Wandelschuldverschreibungen"). Die Wandelschuldverschreibungen werden in neue 
oder bestehende, auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Stückaktien der     
Zalando SE (die "Aktien") wandelbar sein.                                      
                                                                               
Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich institutionellen         
Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika sowie Australien,     
Japan, Südafrika und anderer Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der    
Verkauf der Wandelschuldverschreibungen gesetzlich untersagt ist, im Rahmen    
eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens zum Kauf angeboten (das           
"Angebot"). Die Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft auf den
Bezug der Wandelschuldverschreibungen wurden ausgeschlossen.                   
                                                                               
Die Wandelschuldverschreibungen werden in einer Stückelung von je EUR 100.000  
zwischen 100 % und 102,15 % (Tranche A) und zu 100 % (Tranche B) ihres         
Nennbetrags begeben. Sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgekauft und       
gekündigt oder zurückgezahlt wurden, werden sie bei Endfälligkeit zum          
Nennbetrag zurückgezahlt. Der jährliche Kupon soll für Tranche A zwischen 0,05 
% und 0,125 % mit einer jährlichen Bruttorendite zwischen -0,375 % und 0,125 % 
liegen. Für Tranche B soll der jährliche Kupon zwischen 0,375 % und 0,875 % bei
einer jährlichen Bruttorendite zwischen 0,375 % und 0,875 % liegen. Die        
Wandlungsprämie wird für Tranche A zwischen 40,0 % und 45,0 % bzw. für Tranche 
B zwischen 47,5 % und 52,5 % über dem Referenzaktienkurs festgesetzt. Dieser   
wird dem Platzierungspreis einer Zalando Aktie bei dem gleichzeitig            
durchgeführten Angebot bestehender Aktien (wie nachstehend beschrieben)        
entsprechen.                                                                   
                                                                               
Die Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, die noch ausstehenden             
Wandelschuldverschreibungen vollständig, aber nicht teilweise, zum Nennbetrag  
zzgl. aufgelaufener, aber nicht gezahlter Zinsen jederzeit (i) an oder nach dem
27. August 2023 (Tranche A) bzw. an oder nach dem 27. August 2025 (Tranche B)  
zurückzuzahlen, sofern der Börsenkurs der Zalando Aktie über eine bestimmte    
Periode hinweg mindestens 130 % (Tranche A) bzw. 150 % (Tranche B) des dann    
gültigen Wandlungspreises beträgt, oder (ii) wenn nur noch höchstens 15 % des  
ursprünglichen Gesamtnennbetrags der betreffenden Tranche der                  
Wandelschuldverschreibungen ausstehen.                                         
                                                                               
Die finalen Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich 
vor dem morgigen Handelsstart durch eine separate Pressemitteilung bekannt     
gegeben. Valutatag der Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder
um den 6. August 2020 sein.                                                    
                                                                               
Nach Begebung und Abwicklung des Angebots plant die Gesellschaft, einen Antrag 
auf Einbeziehung beider Wandelanleihen in den Handel im Freiverkehr der        
Frankfurter Wertpapierbörse stellen zu lassen.                                 
                                                                               
Gleichzeitiges Angebot bestehender Aktien durch die Joint Bookrunners          
                                                                               
Die Joint Bookrunners haben die Gesellschaft darüber informiert, dass sie      
beabsichtigen, zeitgleich mit der Platzierung der Wandelschuldverschreibungen, 
bestehende Aktien der Gesellschaft für diejenigen Käufer der                   
Wandelschuldverschreibungen zu platzieren, die durch Leerverkäufe von Aktien   
das Marktrisiko aus dem Erwerb der Wandelschuldverschreibungen absichern       
möchten. Der Platzierungspreis wird dabei im Rahmen eines beschleunigten       
Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bestimmt werden. Die         
Gesellschaft wird aus dem gleichzeitigen Angebot bestehender Aktien keine      
Erlöse erhalten.                                                               
                                                                               
Mittelverwendung                                                               
Der Erlös aus dem Angebot der Wandelschuldverschreibungen soll für das weitere 
kontinuierliche Wachstum der Gesellschaft, potenzielle strategische Chancen und
für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.                            
                                                                               
Als Teil der Transaktionen hat die Gesellschaft vorbehaltlich marktüblicher    
Ausnahmen einer 90-tägigen Lock-up-Periode zugestimmt.                         
                                                                               
Mitteilende Person: Ramona Bobbert, Head of Corporate Law, Zalando SE          
                                                                               
Disclaimer Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den         
Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und          
Besitztümer), Japan, Australien und Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung,
in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht,    
verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in 
bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im 
Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind,      
sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede  
Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der                 
Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.                      
                                                                               
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer ihrer     
Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder 
einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt  
darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in 
Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die     
angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act  
von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und
dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei 
denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des        
Securities Act befreit.                                                        
                                                                               
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen,   
die (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) der Financial Services and  
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen     
Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel        
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital,      
Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen   
als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen 
sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses      
Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich  
dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird  
nur mit Relevanten Personen unternommen.                                       
                                                                               
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die 
in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren             
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung
(EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017     
(Prospektverordnung) sind.                                                     
                                                                               
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR 
oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur        
Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft
oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein
"Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein 
Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein 
Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der      
"Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als             
professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II  
gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß   
der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um
die Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere   
Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot
oder der Verkauf der Anleihen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an    
Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung  
rechtswidrig sein.                                                             
                                                                               
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der     
Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung 
erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in   
deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche 
Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Diese Bekanntmachung      
stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen   
professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die          
betreffende Person konsultieren.                                               
                                                                               
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen  
und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des           
Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese                  
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von                   
zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der      
Begriffe "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt",    
"kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere           
Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten       
Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind.    
Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen  
und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten   
und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, 
dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den
in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen    
oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als      
Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind    
nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt    
werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten 
nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen 
keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen            
Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich 
zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände         
widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser 
Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen,     
zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei      
Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteter Aussagen und    
Annahmen.                                                                      
                                                                               
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29.07.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche        
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Zalando SE                                                        

             Valeska-Gert-Straße 5                                             

             10243 Berlin                                                      

             Deutschland                                                       

E-Mail:      investor.relations@zalando.de                                     

Internet:    https://corporate.zalando.de                                      

ISIN:        DE000ZAL1111                                                      

WKN:         ZAL111                                                            

Indizes:     MDAX                                                              

Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in   
             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,        
             Tradegate Exchange                                                

EQS News ID: 1105507                                                           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1105507  29.07.2020 CET/CEST