MIO. FÜR AKTIENOPTIONSPROGRAMME

DGAP-Ad-hoc: Zalando SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf                        
Zalando SE: VORSTAND BESCHLIESST AKTIENRÜCKKAUF VON BIS ZU EUR 50 MIO. FÜR     
AKTIENOPTIONSPROGRAMME                                                         
                                                                               
10.05.2018 / 17:20 CET/CEST                                                    
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.           
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.                 
                                                                               
                                                                               
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Zugleich Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.     
596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 //    
Aktienrückkaufprogramm                                                         
berlin, 10. Mai 2018 // Der Vorstand der Zalando SE hat heute auf Grundlage der
Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Juni 2015 ein        
Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Die Gesellschaft wird bis zu 1.250.000     
eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR
50 Mio. erwerben, abhängig davon, welcher Wert zuerst erreicht wird.           
                                                                               
Die Aktien dienen der Erfüllung der Verpflichtungen der Zalando SE aus         
Aktienoptionsprogrammen für Mitarbeiter der Zalando-Gruppe und für Mitglieder  
des Vorstands der Zalando SE. Die Aktien dienen damit dem Zweck eines          
Aktienrückkaufprogramms gemäß Art. 5 Abs. 2lit. c) der Verordnung (EU)         
Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014. Der 
Aktienrückkauf wird am 11. Mai 2018 beginnen und ist bis zum 4. Juni 2018      
befristet.                                                                     
Der Rückkauf erfolgt über die Börse nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen   
gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und  
des Rates vom 16. April 2014 und gemäß der Delegierten Verordnung (EU)         
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 sowie nach Maßgabe des Beschlusses   
der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Juni 2015. Die Aktienrückkäufe    
werden durch ein unabhängiges Kreditinstitut durchgeführt, das im genannten    
Zeitraum seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien
der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Das     
Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der         
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm 
enthaltenen Vorgaben einzuhalten.                                              
                                                                               
Der von Zalando SE gezahlte Preis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den  
am Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse durch die Eröffnungsauktion   
ermittelten Kurs einer Zalando-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 
% unterschreiten. Darüber hinaus wird die Gesellschaft an einem Handelstag     
nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem     
Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche        
tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen
Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.       
                                                                               
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden          
Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 der Delegierten        
Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am siebten Handelstag
nach Ausübung eines Geschäfts bekanntgegeben und auf der Website der           
Gesellschaft unter www.corporate.zalando.com/de/investor-relations zur         
Verfügung gestellt.                                                            
                                                                               
                                                                               
Mitteilende Person: Dr. Ansgar Schönborn, Head of Corporate Law                
                                                                               
                                                                               
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10.05.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche        
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.       
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Zalando SE                                                        

             Tamara-Danz-Straße 1                                              

             10243 Berlin                                                      

             Deutschland                                                       

E-Mail:      presse@zalando.de                                                 

Internet:    https://corporate.zalando.de                                      

ISIN:        DE000ZAL1111                                                      

WKN:         ZAL111                                                            

Indizes:     MDAX                                                              

Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in   
             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,        
             Tradegate Exchange                                                







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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