Eastern Resources Limited gab die Unterzeichnung eines verbindlichen strategischen Partnerschaftsabkommens mit Yongxing Special Materials Technology Co.,Ltd (YONGXING) bekannt, das den Rahmen für die künftige Zusammenarbeit der Unternehmen in Bezug auf den potenziellen Erwerb und die Entwicklung von Lepidolithprojekten in Australien bildet. Die Partnerschaft wird dem Unternehmen einen soliden Rahmen für die Zusammenarbeit mit YONGXING bei der gemeinsamen Akquisition und Entwicklung von Projekten bieten, der sich auch darauf erstreckt, dass YONGXING ein Vorkaufsrecht für eine Abnahmevereinbarung für Lepidolith-Konzentratprodukte erhält. Die Partnerschaft mit YONGXING bei Lepidolith und mit Yahua bei Spodumen ist Teil der Strategie und des Plans des Unternehmens, einen kostengünstigen Betrieb zu erreichen und ein langfristiger Akteur in der Lithiumindustrie zu sein.

Die wichtigsten Bedingungen des strategischen Partnerschaftsabkommens lauten wie folgt: YONGXING und das Unternehmen möchten eine langfristige strategische Partnerschaft für die potenzielle Lieferung von Lepidolith-Konzentraten und den potenziellen Erwerb und die Entwicklung von Lepidolith-Projekten eingehen. YONGXING wird der exklusive Partner des Unternehmens sein und das Unternehmen wird der exklusive Partner von YONGXING sein, wenn eine der Parteien die Projekte sucht, erwirbt und entwickelt. Vor dem Erwerb der Projekte möchten YONGXING und das Unternehmen eine Joint-Venture-Beziehung für die Suche nach Projekten eingehen.

Die Parteien sind sich im Prinzip einig: Ein Joint Venture (Pre-Acquisition JV) wird gegründet, um die Arbeiten im Zusammenhang mit der Vorakquisition der Lepidolite-Projekte durchzuführen. Die Anteile an dem Pre-Acquisition JV werden 60% für das Unternehmen und 40% für YONGXING oder seine Tochtergesellschaften betragen. Die Finanzierungsbeiträge für das Pre-Acquisition JV belaufen sich auf 100.000 $ durch das Unternehmen und 900.000 $ durch YONGXING.

Die Parteien werden die Beendigung oder Fortführung des Pre-Acquisition JV besprechen, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Gründung des Pre-Acquisition JV keine Akquisition eines Lepidolite-Projekts erfolgt. Wenn YONGXING und das Unternehmen eine Entscheidung über den Erwerb von Lepidolith-Projekten treffen, werden die Parteien ein Joint Venture (Lepidolite JV) für den Erwerb und die Entwicklung der Projekte gründen, das auf den folgenden Grundsätzen beruht: Das Lepidolite JV soll für die Durchführung weiterer Explorationsbohrungen, den Abschluss einer Machbarkeitsstudie und die Erschließung der Projekte verantwortlich sein. Die Anteile der Parteien an jedem Lepidolite-JV betragen 60 % für das Unternehmen und 40 % für YONGXING oder seine Tochtergesellschaften bzw. die Anteile, die bei der Gründung jedes Lepidolite-JV vereinbart wurden.

Beide Parteien tragen anteilig zu den Betriebskosten des Lepidolite JV bei. Im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien kann jede Partei einen Teil oder ihre gesamte Beteiligung an einen Dritten veräußern, wobei die Parteien bei einem Verkauf der Joint-Venture-Beteiligung einer anderen Partei ein Vorkaufsrecht haben, um diese Beteiligung zu denselben Bedingungen zu erwerben, die dem Dritten angeboten wurden (Vorkaufsrecht). Das Vorkaufsrecht gilt nicht, wenn eine der Parteien ihre Joint-Venture-Beteiligung ganz oder teilweise an eine hundertprozentige Tochtergesellschaft und/oder an ein von dieser Partei kontrolliertes Unternehmen veräußert.

Das Unternehmen ist der Manager des Lepidolite JV, sofern es einen Anteil von 35% oder mehr am Lepidolite JV hält und wenn YONGXING (oder seine Tochtergesellschaften) einen Teil seiner Joint-Venture-Beteiligung an einen Dritten verkauft, so dass dieser Dritte einen Joint-Venture-Anteil am Lepidolite JV von nicht mehr als 35% hält. In allen anderen Fällen werden die Joint-Venture-Parteien verhandeln, um den Manager des Lepidolite JV zu bestimmen. YONGXING erhält ein Vorkaufsrecht auf die Abnahme von Lepidolith-Produkten aus allen JV-Projekten.

Alle weiteren Transaktionen gemäß der Vereinbarung über die strategische Partnerschaft bedürfen noch einer formellen Vereinbarung.