Eastern Resources Limited gab bekannt, dass es eine unverbindliche Absichtserklärung (MOU) mit Yongxing Special Materials Technology Co. Ltd. eine strategische Partnerschaft für den Erwerb und die Entwicklung von Lepidolith-Projekten in Australien eingegangen ist. YONGXING und das Unternehmen wollen eine langfristige strategische Partnerschaft zur Identifizierung, zum Erwerb und zur Entwicklung von Lithiumprojekten mit Lepidolith aufbauen. Innerhalb von drei Monaten nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung werden YONGXING und das Unternehmen ein strategisches Partnerschaftsabkommen und ein Joint-Venture-Abkommen bezüglich der potenziellen Lieferung von Lepidolith-Konzentraten und des potenziellen Erwerbs und der Entwicklung von Lepidolith-Projekten in Australien (Projekte) abschließen. YONGXING wird der exklusive Partner des Unternehmens sein und das Unternehmen wird der exklusive Partner von YONGXING sein, wenn eine der Parteien die Projekte erwirbt und entwickelt. In gegenseitigem Einvernehmen der Parteien könnte sich eine dritte Partei den Parteien anschließen, um die Projekte zu erwerben und zu entwickeln. Vor dem Erwerb der Projekte wollen YONGXING und das Unternehmen ein Joint Venture (JV) eingehen, in dem der Mechanismus und die Bedingungen festgelegt werden, unter denen sie die Projekte identifizieren und erwerben werden. Das JV wird gegründet, indem das Unternehmen 100.000 AUD für eine 60%ige Beteiligung am JV und YONGXING oder seine Tochtergesellschaft 900.000 AUD für eine 40%ige Beteiligung am JV einbringt. Die Parteien werden die Bedingungen für die Verlängerung oder Beendigung des JV festlegen, wenn innerhalb von 12 Monaten nach der Gründung kein Projekterwerb erfolgt. Das JV wird über den Erwerb der Projekte und weitere Explorationsaktivitäten nach Bedarf entscheiden. Dazu gehören Bohrungen, die Erteilung der entsprechenden Genehmigungen, Durchführbarkeitsstudien und die Erschließung der Projekte. Die Parteien werden sich anteilig an den Kosten für den Erwerb und den Betrieb des Gemeinschaftsunternehmens beteiligen, nachdem die oben erwähnten Anfangsbeiträge geleistet wurden. Das Unternehmen wird das JV leiten, wenn (1) das Unternehmen 35% oder mehr Anteile an dem JV hält, (2) ein Dritter 35% oder weniger Anteile an dem JV hält oder (3) wenn YONGXING oder seine Tochtergesellschaft einen Teil seiner Anteile an einen Dritten verkauft. In allen anderen Fällen verhandeln die Parteien, um den Geschäftsführer des JV zu bestimmen. YONGXING erhält ein Vorkaufsrecht auf die Abnahme aller Produkte zu Bedingungen, die für das GU nicht ungünstiger sind, als wenn das GU die Produkte an einen unabhängigen Dritten zu marktüblichen Bedingungen verkaufen würde.