Fitness-Unternehmerin verliert vor BGH gegen Bewertungsportal Yelp
Am 14. Januar 2020 um 10:46 Uhr
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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Onlinebewertungsportal Yelp darf seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen auf eine automatisierte Auswahl stützen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag im Streit zwischen einer Betreiberin mehrerer Fitnessstudios im Raum München und dem Internet-Unternehmen. Die Sport-Unternehmerin fühlte sich zu schlecht bewertet. Der VI. Zivilsenat hob ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München auf.
Die rechtlich geschützten Interessen der Klägerin überwiegen nach Überzeugung des BGH-Senats nicht die schutzwürdigen Belange von Yelp. Die Einstufung von Bewertung in "empfohlen" und "nicht empfohlen" sei durch die Berufs- und Meinungsfreiheit geschützt. "Ein Gewerbetreibender muss Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. (Az. VI ZR 495/18 u.a.)./moe/DP/stw
Yelp Inc. bringt Verbraucher mit lokalen Unternehmen zusammen. Die Werbeprodukte des Unternehmens ermöglichen es Unternehmen jeder Größe, ein großes Publikum zu erreichen, für ihre Produkte zu werben und die Konversion ihrer Dienstleistungen zu fördern. Das Unternehmen bietet eine Reihe von kostenlosen und kostenpflichtigen Werbeprodukten für Unternehmen jeder Größe an, darunter CPC-Werbung (Yelp Ads) und standortübergreifende Anzeigenprodukte. Zu den Produkten für Unternehmensseiten gehören Free Business Account, Upgrade Package, Branded Profile, Enhanced Profile, Verified License, Business Highlights, Portfolio, Yelp Connect, Logo und Nearby Jobs. Zusätzlich zu seinen Werbeprodukten bietet das Unternehmen auch Funktionen und interaktive Tools für Verbraucher an, um Transaktionen zwischen Verbrauchern und den lokalen Unternehmen, die sie auf Yelp finden, zu erleichtern. Es bietet Abonnementdienste, Lizenzzahlungen für den Zugang zu Yelp-Daten und andere nicht werbliche, nicht transaktionsbezogene Vereinbarungen an. Es verkauft seine Werbeprodukte online, über seine Website und die App Yelp for Business sowie indirekt über Partner.