Letzte Änderungen seien zwischen Finanz-, Justiz- und Wirtschaftsministerium geklärt worden, sagten mehrere mit der Sache vertraute Personen am Dienstag der Nachrichtenagentur Reuters. Umstritten war dabei vor allem, ob Wirtschaftsprüfer auch schon bei grober Fahrlässigkeit haften sollen. Diese Regelung kommt nun.

Reuters-Informationen zufolge hatte das Wirtschaftsministerium zunächst die Regelung blockiert, trägt sie nun aber doch wieder mit. Das CDU-geführte Ministerium hält sie für ausgewogen, weil für kleinere Unternehmen zwar eine strengere Haftung gelten wird, aber auch eine Obergrenze von 1,5 Millionen Euro. Der Wettbewerb durch mittelständische Wirtschaftsprüfer werde so nicht eingeschränkt zugunsten der vier führenden Branchenvertreter EY, KPMG, PwC und Deloitte. Für sie soll eine unbegrenzte Haftung gelten.

Mit dem sogenannten Aktionsplan soll die Finanzaufsicht BaFin gestärkt werden, um künftig mehr Durchgriffsrechte zu haben. Zudem wird die zivilrechtliche Haftung von Wirtschaftsprüfern verschärft - mit höheren Strafen und Ahndungen auch schon bei grober Fahrlässigkeit, also nicht mehr nur bei Vorsatz. Die Bilanzen des Zahlungsabwicklers wurden jahrelang von Wirtschaftsprüfern nicht bemängelt.

Wirecard war im Juni nach Bekanntwerden milliardenschwerer Luftbuchungen in die Pleite gerutscht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen Bilanzfälschung, Betrug, Marktmanipulation und Geldwäsche. Es ist einer der größten Finanzskandale der Nachkriegszeit.