Sollte es zu Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" zu einer 
Erhöhung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen der Satzung kommen, 
ist bei der Erstattung allfälliger Wahlvorschläge durch Aktionäre auf § 86 Abs. 
7 AktG bzw. auf das zuvor angeführte Mindestanteilsgebot Bedacht zu nehmen. 
 
Jedem Aktionär ist gem. § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung 
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das 
Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage 
des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht während der 
virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären durch Übermittlung der Fragen 
bzw. Wortmeldungen ausschließlich per E-Mail an 
fragen.wienerberger@hauptversammlung.at 
[fragen.wienerberger@hauptversammlung.at] ausgeübt werden kann. Bitte nutzen Sie 
hierfür das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com 
[http://www.wienerberger.com/] zur Verfügung gestellte Frageformular. 
Zusätzliche Details zur Ausübung des Auskunftsrechts finden sich in der 
Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung. 
 
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 
118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft 
www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com/] zugänglich. 
 
Informationen zum Datenschutz der Aktionäre 
Die Wienerberger AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung 
personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, 
dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der 
Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie 
gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf 
Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen 
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen 
Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen 
der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten 
können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. 
 
Die Wienerberger AG ist gemäß § 104 Abs. 1 AktG rechtlich verpflichtet, jährlich 
die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Um dieser rechtlichen 
Verpflichtung nachzukommen, ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von 
Aktionären für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der 
Hauptversammlung unerlässlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der 
personenbezogenen Daten ist Artikel 6 (1) c) DSGVO, wonach die Verarbeitung von 
Daten rechtmäßig ist, wenn sie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen 
erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt. 
 
Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Wienerberger AG die 
verantwortliche Stelle. Die Wienerberger AG bedient sich zum Zwecke der 
Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa 
Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der 
Wienerberger AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der 
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten 
ausschließlich nach Weisung der Wienerberger AG. Soweit rechtlich notwendig, hat 
die Wienerberger AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine 
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Darüber hinaus werden 
personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben. 
 
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können die anwesenden 
besonderen Stimmrechtsvertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der 
Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das 
gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen 
und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, 
Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Wienerberger AG ist zudem 
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das 
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch 
einzureichen (§ 120 AktG). 
 
Die oben genannten Daten werden zwei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung 
gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch 
zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug 
auf die Hauptversammlung erforderlich. Sie haben das Recht, über die 
personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag 
unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf 
Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung 
von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung 
von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen 
Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen 
Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das 
Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebener Daten in einem 
gängigen Dateiformat (Recht auf "Datenportabilität"). Zur Ausübung Ihrer Rechte 
genügt eine entsprechende E-Mail an datenschutz@wienerberger.com 
[datenschutz@wienerberger.com]. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur 
Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. 
 
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der 
Internetseite der Wienerberger AG unter www.wienerberger.com [http:// 
www.wienerberger.com/] zu finden. 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der 152. ordentlichen Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Gesellschaft EUR 115.187.982,- und ist eingeteilt in 
115.187.982 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt 
eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag 
Mittwoch, 31. März 2021 2.922.168 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft 
keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 
beträgt zu vorangeführtem Zeitpunkt 112.265.814. 
 
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen und um Verständnis ersucht, 
dass zum Schutz der Teilnehmer der Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste 
physisch teilnehmen können. 
 
Wien, im April 2021 Der Vorstand 
 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Aktionärshotline 
+43 664 264 26 45 
 
Investor Relations Wienerberger AG 
t +43 1 601 92 - 10221 | investor@wienerberger.com 
 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 02, 2021 08:00 ET (12:00 GMT)