Am 26. Oktober 2022 gab Whitehaven Coal Limited bekannt, dass auf der jährlichen Aktionärsversammlung, die am 26. Oktober 2022 stattfand, ein Aktionärsantrag, der die Gesellschaft zur Änderung der Satzung aufforderte, nicht angenommen wurde, dass ein Beschluss zum Kapitalschutz der Versammlung nicht vorgelegt werden musste, da er an die Bedingung geknüpft war, dass eine Mehrheit der Stimmen für den Beschluss 5 abgegeben wurde, und dass ein Beschluss zum Überlauf nicht vorgelegt werden musste, da er an die Bedingung geknüpft war, dass 25% oder mehr der Stimmen gegen den Beschluss 1 abgegeben wurden.