EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

18. Dezember 2020 Monheim

WENG FINE ART AG

RHEINPROMENADE 8

D-40789 MONHEIM AM RHEIN

F +49 (0) 2173 6908700

T +49 (0) 2173 6908701

WWW.WENGFINEART.COM

Weng Fine Art AG, Krefeld

ISIN: DE0005181606

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) der Weng Fine Art AG ein, die am

Freitag, den 18. Dezember 2020, ab 14:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Weng Fine Art AG, Rheinpromenade 8, 40789 Monheim am Rhein,

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) stattfindet.

Die Hauptversammlung wird für unsere angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wengfineart.com/investor-relations/annual-general-meeting live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechts- ausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie nachstehend unter "Weitere Angaben zur Einberufung".

TAGESORDNUNG

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung.

Der festgestellte Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft www.wengfineart.com/investor-relations/annual-general-meetingzur Verfügung und werden in der Hauptversammlung ausliegen. Zudem wird in der Hauptversammlung der geprüfte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 ausliegen.

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019

Der Bilanzgewinn für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr beträgt EUR 3.947.523,02.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für die Verwendung des Bilanzgewinns des am

31. Dezember 2019 beendeten Geschäftsjahres folgenden Beschluss vor:

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  • Ausschüttung einer Dividende als Sach- und Bardividende auf einen Teilbetrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 2.550.000,00, eingeteilt in 2.550.000 Stückaktien,
    von EUR 0,25 zuzüglich einer Bonusdividende von EUR 1,20

je dividendenberechtigter Stückaktie:

EUR 3.697.500,00

-

Gewinnvortrag des Bilanzgewinns im Übrigen:

EUR 250.023,02

Die Dividende wird am 22. Dezember 2020 (Sachdividende) und am 24. Dezember 2020 (Bardividende) wie folgt geleistet:

  1. Die Sachdividende wird geleistet, indem für je drei Aktien der Weng Fine Art AG eine B-Aktie (Stammaktie) an der ArtXX AG mit Sitz in Zug, Schweiz (eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug, Schweiz, unter der Firmennummer CHE-391.058.957), mit einem Nennwert von je CHF 1,20 im Wege der Übertragung im Girosammelverkehr übereignet wird (Berechtigungsverhältnis 3:1). Insgesamt werden somit 850.000 B-Aktien an der ArtXX AG im Wege der Sachdividende übereignet. Die Bardividende wird durch Auszahlung eines Betrags in bar geleistet.
  2. Der Wert je B-Aktie der ArtXX AG beträgt derzeit EUR 4,33, sodass von dem Dividendenbetrag von EUR 1,45 je Aktie der Weng Fine Art AG hypothetisch rund EUR 1,44 auf die Sachdividende und rund EUR 0,01 auf die Bardividende entfallen. Da der steuerlich relevante Zeitpunkt für die Bewertung der Sachdividende der Auszahlungszeitpunkt, also der 22. Dezember 2020, ist und sich der Umrechnungskurs von Schweizer Franken in Euro bis zum Auszahlungszeitpunkt verändern kann, steht der steuerliche Wert der Sachdividende erst am 22. Dezember 2020, 16:00 Uhr MEZ mit der Veröffentlichung der Referenzkurse durch die Europäische Zentralbank fest. Soweit aufgrund des Umrechnungskurses von Schweizer Franken in Euro der steuerliche Wert je Aktie der ArtXX AG zum Auszahlungszeitpunkt EUR 4,33 übersteigt bzw. unterschreitet, reduziert bzw. erhöht sich die Bardividende entsprechend, wobei die Höhe der gesamten Dividende je Aktie der Weng Fine Art AG immer EUR 1,45 und der gesamte Ausschüttungsbetrag immer EUR 3.697.500,00 betragen.
  3. Für aufgrund des Berechtigungsverhältnisses nicht berechtigte Aktien eines Aktionärs (entstehende Spitzen) errechnet sich ein Barausgleich, der wegen der damit verbundenen Kosten der Auszahlung und aufgrund der Tatsache, dass sich für den einzelnen Aktionär unabhängig von der Zahl seiner gehaltenen Aktien der Weng Fine Art AG ein maximal möglicher Zahlbetrag von weniger als EUR 3,00 ergibt, nicht geleistet wird.

Nachstehend wird eine Erläuterung zu der Sachdividende und der ArtXX AG gegeben.

  1. Die zentrale Zahlstelle der Weng Fine Art AG ist die Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen.
  2. Der folgende Abschnitt enthält eine allgemeine Erläuterung bestimmter deutscher Steuerfolgen im Zusammenhang mit der von der Weng Fine Art AG avisierten Ausschüttung und stellt keine umfassende, abschließende oder vollständige Beschreibung deutscher Besteuerungsaspekte, die für den Aktionär relevant sein können, dar. Diese überblickhafte Zusammenfassung ersetzt daher nicht den individuellen Rat des Steuerberaters:
    Die Kapitalertragsteuer entsteht steuerlich mit Zufluss der Sachdividende. Dieser Zufluss wird per Gesetz fiktiv an dem Tag, der als Tag der Auszahlung bestimmt worden ist, angenommen. Die Kapitalertragsteuer beträgt einschließlich Solidaritätszuschlag 26,375% auf den zum Ausschüttungs- zeitpunkt bestehenden steuerlichen Wert der Sachdividende. Der steuerliche Wert je B-Aktie der ArtXX AG beträgt derzeit EUR 4,33. Der steuerliche Wert im Ausschüttungszeitpunkt hängt von der Entwicklung des Umrechnungskurses des Schweizer Franken in Euro ab und kann sich entsprechend erhöhen oder reduzieren. Die Weng Fine Art AG wird ihren Aktionären den steuerlichen Wert am 23. Dezember 2020 per E-Mail mitteilen. Ebenso wie bei der Bardividende wird die Kapitalertragsteuer auf die Sachdividende durch die Zahlstelle einbehalten, indem diese ein Konto des jeweiligen Aktionärs bei der depotführenden Bank belastet.

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  1. Die ArtXX AG ist ein Tochterunternehmen der Weng Fine Art AG. Das Aktienkapital der ArtXX AG beträgt CHF 3.600.000,00 und ist eingeteilt in 5.000.000 Namenaktien (sogenannte A-Aktien, Stimmrechts- aktien) mit einem Nennwert von je CHF 0,12 und 2.500.000 Namenaktien (sogenannte B-Aktien, Stammaktien) mit einem Nennwert von je CHF 1,20. Die B-Aktien sind durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde. Sämtliche A-Aktien sowie 2.050.000 B-Aktien werden von der Weng Fine Art AG gehalten. Die restlichen 450.000 B-Aktien werden im Streubesitz gehalten. Aufgrund der zu beschließenden Sachdividende werden insgesamt 850.000 B-Aktien der ArtXX AG an die Aktionäre der Weng Fine Art AG abgegeben; dies entspricht einem Anteil am Aktienkapital der ArtXX AG von rund 28,33% und einem Anteil an den Stimmrechten von rund 11,33%.
  2. Die Aktien der ArtXX AG sind derzeit weder an einer Börse zugelassen (regulierter Markt), noch in den Handel einer Börse einbezogen (Freiverkehr). Es ist beabsichtigt, die Aktien zu einem späteren Zeitpunkt an einer Börse zuzulassen oder in den Handel einer Börse einzubeziehen. Dies wird jedoch frühestens im Laufe des Jahres 2021 erfolgen.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Weng Fine Art AG Stück 200.000 eigene Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Dies wurde im angegebenen Ausschüttungsbetrag berücksichtigt. Sollte sich die Zahl der von der Weng Fine Art AG gehaltenen eigenen Aktien bis zur Hauptversammlung erhöhen oder vermindern, wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 1,45 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschluss- vorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Vorstand Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 5 Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr durch Beschluss der Hauptversammlung festgesetzt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr folgende Vergütung: Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält EUR 11.000,00; der stellvertretende Aufsichtsrats- vorsitzende erhält EUR 10.000,00; das dritte Aufsichtsratsmitglied erhält EUR 9.000,00.

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Brandenburg Wirtschaftsberatungs-GmbH, Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das am 1. Januar 2020 begonnene Geschäftsjahr zu wählen.

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WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 2.750.000 und ist eingeteilt in 2.750.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 200.000 eigene Aktien, aus denen ihr kein Stimmrecht zusteht. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 2.550.000.

2. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

Die ordentliche Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft aufgrund der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus(COVID-19-Pandemie) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,Genossenschafts-,Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, Bundesgesetzblatt 2020 I Nr. 14, S. 569 ff.; nachfolgend auch "COVID-19-Gesetz") abgehalten.

Die gesamte, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft stattfindende Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre und ggf. deren Bevollmächtigte zu diesem Zweck am 18. Dezember 2020 ab 14:00 Uhr in unserem passwortgeschützten Internetservice, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter www.wengfineart.com/investor-relations/annual-general-meeting, live in Bild und Ton übertragen.

3. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Die Gesellschaft hat Namensaktien. Nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind deshalb nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und darüber hinaus rechtzeitig angemeldet sind.

Die Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft spätestens am 11. Dezember 2020, 24:00 Uhr, in deutscher oder englischer Sprache mindestens in Textform (§ 126b BGB) unter folgender Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

Weng Fine Art AG

c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48

81241 München Deutschland

Telefax: +49 (0)89 889690633

E-Mail:wengfineart@better-orange.de

Zur Erleichterung der Anmeldung in Textform wird den Aktionären, die spätestens am 6. Dezember 2020, 0:00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungs- einladung sowie auf Verlangen ein Anmeldeformular übersandt.

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Weng Fine Art AG published this content on 23 September 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 23 September 2021 10:21:03 UTC.