Vonovia SE: Übernahmeangebot für Deutsche Wohnen - Mindestannahmequote von 50 %
voraussichtlich nicht erreicht

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Vonovia SE: Übernahmeangebot für Deutsche Wohnen - Mindestannahmequote von
50 % voraussichtlich nicht erreicht (News mit Zusatzmaterial)

23.07.2021 / 16:51
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERGABE IN ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE
GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE.


Übernahmeangebot für Deutsche Wohnen - Mindestannahmequote von 50 %
voraussichtlich nicht erreicht

- Annahmequote beträgt derzeit 47,62 Prozent

- Versprechen an die Mieterinnen und Mieter von Vonovia in Berlin gilt
weiterhin: Begrenzung der Mietpreissteigerung bis 2026. Weiterer Fokus auf
Neubau und Fortführung der Gespräche über den Verkauf von Wohnungen an das
Land Berlin

Bochum, 23. Juli 2021 - Das öffentliche Übernahmeangebot der Vonovia SE
("Vonovia") für die Deutsche Wohnen SE ("Deutsche Wohnen") hat zum Ende der
Annahmefrist am 21. Juli 2021 voraussichtlich nicht die notwendige
Zustimmung der Aktionäre der Deutsche Wohnen erhalten. Nach dem derzeitigen
Stand der Auszählung der eingelieferten Aktien sind (unter Berücksichtigung
der bereits von Vonovia gehaltenen Deutsche Wohnen Aktien) ca. 47,62 % der
Deutsche Wohnen Aktien angedient worden. Bis zum Ende der Nachbuchungsfrist
heute um 18 Uhr wird es voraussichtlich nicht zu wesentlichen Nachbuchungen
kommen. Damit ist eine wesentliche Vollzugsbedingung des Angebots
voraussichtlich nicht erfüllt worden. Wesentliche Teile des Aktionariats der
Deutsche Wohnen sind aktuell Hedgefonds und darüber hinaus Indexfonds, die
erst handeln dürfen, wenn die Mindestannahmequote erreicht ist und alle
Vollzugsbedingungen erfüllt sind. Das endgültige Ergebnis wird
voraussichtlich am 26. Juli 2021 veröffentlicht werden.

Rolf Buch, Vorsitzender des Vorstands der Vonovia: "Wir haben für unseren
Vorschlag, die Deutsche Wohnen mit Vonovia zusammenzulegen, breite
Unterstützung erfahren. Ein Zusammenschluss beider Unternehmen macht sowohl
wirtschaftlich wie gesellschaftspolitisch viel Sinn, um die großen
Herausforderungen am Wohnungsmarkt kraftvoller angehen zu können. Leider
haben die jetzigen Aktionäre der Deutsche Wohnen ihre Anteile nicht
ausreichend eingeliefert."

Vonovia ist weiterhin der Auffassung, dass ein Zusammenschluss mit der
Deutsche Wohnen strategisch sinnvoll ist und Mehrwert für die Aktionäre
beider Unternehmen schafft. "Wir werden die möglichen Optionen, wie zum
Beispiel einen Verkauf der derzeit von Vonovia gehaltenen Aktien an der
Deutsche Wohnen, ein erneutes öffentliches Angebot oder den Erwerb weiterer
Aktien nun sorgfältig prüfen", so Rolf Buch.

Versprechen an die Mieterinnen und Mieter von Vonovia in Berlin gilt
weiterhin: Begrenzung der Mietpreissteigerung bis 2026.

Im Zuge des öffentlichen Übernahmeangebots hatten Vonovia und Deutsche
Wohnen bei einem Zusammenschluss dem Land Berlin ein umfängliches Angebot
gemacht. Dieses sah eine Begrenzung der Mieterhöhungen, neue Wohnungen für
Berlin insbesondere für junge Familien und das Angebot zur Übertragung von
Wohnungen aus dem Bestand zum Ausbau des kommunalen Wohnungsbestands vor.

Rolf Buch: "Wir nehmen als Marktführer unsere gesellschaftliche
Verantwortung und unsere Verlässlichkeit ernst. Daher werden wir unsere
Gespräche mit dem Land Berlin - soweit das für uns allein möglich ist - auch
ohne den Zusammenschluss mit der Deutsche Wohnen fortführen. Unsere
Mieterinnen und Mieter können sich auf die angekündigte Begrenzung der
Mietpreissteigerung bis 2026 verlassen. Auch die anderen Bestandteile des
Angebots, den Neubau von Wohnungen und das Angebot an Berlin,
Wohnungsbestände erwerben zu können, werden wir weiter mit den
Verantwortlichen besprechen."

Über Vonovia
Die Vonovia SE ist Europas führendes privates Wohnungsunternehmen. Heute
besitzt Vonovia rund 415.000 Wohnungen in allen attraktiven Städten und
Regionen Deutschlands, Schwedens und Österreichs. Hinzu kommen rund 72.500
verwaltete Wohnungen. Der Portfoliowert liegt bei zirka 59 Mrd. EUR. Vonovia
stellt dabei als modernes Dienstleistungsunternehmen die Kundenorientierung
und Zufriedenheit seiner Mieter in den Mittelpunkt. Ihnen ein bezahlbares,
attraktives und lebenswertes Zuhause zu bieten, bildet die Voraussetzung für
eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Daher investiert Vonovia
nachhaltig in Instandhaltung, Modernisierung und den seniorenfreundlichen
Umbau der Gebäude. Zudem baut das Unternehmen zunehmend neue Wohnungen durch
Nachverdichtung und Aufstockung.

Seit 2013 ist das in Bochum ansässige Unternehmen börsennotiert. Im
September 2015 wurde die Aktie in den DAX 30 aufgenommen, im September 2020
in den EURO STOXX 50. Außerdem gehört die Aktie der Vonovia SE zahlreichen
weiteren nationalen und internationalen Indizes an, darunter DAX 50 ESG, Dow
Jones Sustainability Index Europe, STOXX Global ESG Leaders, EURO STOXX ESG
Leaders 50, STOXX Europe ESG Leaders 50, FTSE EPRA/NAREIT Developed Europe
und GPR 250 World. Vonovia beschäftigt mehr als 10.000 Mitarbeiter.

Zusatzinformationen:

Zulassung: Regulierter Markt / Prime Standard, Frankfurter Wertpapierbörse
ISIN: DE000A1ML7J1
WKN: A1ML7J
Common Code: 094567408
Sitz der Vonovia SE: Bochum, Deutschland, Amtsgericht Bochum, HRB 16879
Verwaltung der Vonovia SE: Universitätsstraße 133, 44803 Bochum, Deutschland

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Deutsche Wohnen SE. Die
Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das
Übernahmeangebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage
mitgeteilt, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Investoren und Inhabern von
Aktien der Deutsche Wohnen wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage
sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden
Unterlagen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und
unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über
die Durchführung eines solchen Angebots. Deutsche Wohnen-Aktionäre, die in
den Vereinigten Staaten ansässig sind, sollten beachten, dass das
Übernahmeangebot in Bezug auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird,
die ein ausländischer privater Emittent (foreign private issuer) im Sinne
der Rule 3b-4 des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen
Fassung ("Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des
Exchange Act registriert sind.

Das Übernahmeangebot wird in Bezug auf Deutsche Wohnen-Aktionäre in den
Vereinigten Staaten auf Grundlage der sogenannten "Tier II"-Freistellung
abgegeben. Diese "Tier II"-Freistellung erlaubt es einer Bieterin, bestimmte
materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften des Exchange Act für
Übernahmeangebote zu erfüllen, indem sie das Recht oder die Gepflogenheiten
ihrer Heimatjurisdiktion einhält, und befreit die Bieterin von der
Einhaltung bestimmter anderer Vorschriften. Infolgedessen unterliegt das
Übernahmeangebot im Wesentlichen den Veröffentlichungs- und anderen
Verfahrensvorschriften (etwa im Hinblick auf Rücktrittsrechte,
Angebotszeitraum, Abwicklung und Zeitplan von Zahlungen) der Bundesrepublik
Deutschland, die sich nicht unerheblich von den entsprechenden
U.S.-amerikanischen Rechtsvorschriften unterscheiden.

Die Bieterin und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (soweit diese
als Beauftragte der Bieterin oder mit ihr gemeinsam handelnder Personen
handeln) können, soweit dies nach den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen
zulässig ist, außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während
oder
nach der Laufzeit des Angebots, unmittelbar oder mittelbar Aktien der
Deutsche Wohnen erwerben oder Vereinbarungen über den Erwerb von Aktien
abschließen. Dies gilt auch für andere Wertpapiere, die in Aktien der
Deutsche Wohnen wandelbar, umtauschbar oder ausübbar sind. Diese Käufe
können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
verhandelten Konditionen abgeschlossen werden. Wenn solche Käufe oder
Vereinbarungen zum Kauf getätigt werden, werden sie außerhalb der
Vereinigten Staaten getätigt und entsprechen dem geltenden Recht,
einschließlich, soweit anwendbar, dem Exchange Act. Alle Informationen über
solche Käufe werden gemäß den in Deutschland oder einer anderen relevanten
Rechtsordnung geltenden Gesetzen oder Vorschriften und auf der Website der
Bieterin unter https://de.vonovia-st.de/ veröffentlicht. Soweit
Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland
veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den Vereinigten
Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Darüber hinaus können die
Finanzberater der Bieterin auch im Rahmen des üblichen Handels mit
Wertpapieren der Gesellschaft tätig werden, was Käufe oder Vereinbarungen
zum Kauf solcher Wertpapiere einschließen kann.

Für Aktionäre der Zielgesellschaft mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem
Aufenthalt in den Vereinigten Staaten ("U.S.-Aktionäre") können sich
Schwierigkeiten ergeben, ihre Rechte und Ansprüche nach Bundesvorschriften
der Vereinigten Staaten zum Wertpapierrecht durchzusetzen, da sowohl die
Zielgesellschaft als auch die Bieterin ihren Sitz außerhalb der Vereinigten
Staaten haben und sämtliche ihrer jeweiligen Organmitglieder außerhalb der
Vereinigten Staaten ansässig sind. U.S.-Aktionäre sind möglicherweise nicht
in der Lage, eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten
oder deren Organmitglieder vor einem Gericht außerhalb der Vereinigten
Staaten wegen Verletzung von Wertpapiervorschriften der Vereinigten Staaten
zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben,
Entscheidungen eines Gerichts der Vereinigten Staaten gegen eine
Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten zu vollstrecken.

Der Barzufluss an einen U.S.-Aktionär aus dem Übernahmeangebot kann nach den
geltenden bundesstaatlichen und/oder lokalen Steuergesetzen der Vereinigten
Staaten sowie anderen ausländischen Steuergesetzen einen steuerbaren Vorgang
darstellen. Es wird dringend empfohlen, unverzüglich unabhängige fachkundige
Berater in Bezug auf die steuerlichen Konsequenzen der Annahme des
Übernahmeangebots zu konsultieren. Weder Vonovia noch die mit Vonovia
gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch ihre oder
deren jeweiligen Organmitglieder, Führungskräfte oder Mitarbeiter übernehmen
Verantwortung für steuerliche Auswirkungen oder Verbindlichkeiten infolge
einer Annahme des Übernahmeangebots.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten",
"glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und
ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten,
Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Vonovia SE zum
Ausdruck. Derartige in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf
gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Vonovia SE nach
bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über deren
zukünftige Richtigkeit (dies gilt insbesondere um Dinge, die außerhalb der
Kontrolle der Vonovia SE liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen
Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und
gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Vonovia SE liegen. Es sollte
berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der
Zukunft erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen
oder enthaltenen abweichen können. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die
Vonovia SE ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder in der noch zu
veröffentlichenden Angebotsunterlage wiedergegebenen Absichten und
Einschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der
Angebotsunterlage ändert.


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Zusatzmaterial zur Meldung:

Datei:
https://eqs-cockpit.com/c/fncls.ssp?u=d79ab923665c10c135250c3b9eac7b76
Dateibeschreibung: Übernahmeangebot für Deutsche Wohnen -
Mindestannahmequote von 50 % voraussichtlich nicht erreicht

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23.07.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Vonovia SE
                   Universitätsstraße 133
                   44803 Bochum
                   Deutschland
   Telefon:        +49 234 314 1609
   Fax:            +49 234 314 2995
   E-Mail:         investorrelations@vonovia.de
   Internet:       www.vonovia.de
   ISIN:           DE000A1ML7J1
   WKN:            A1ML7J
   Indizes:        DAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1221407



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