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DGAP-WpÜG: Vonovia SE / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Deutsche Wohnen SE; Bieter: Vonovia SE

05.08.2021 / 14:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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Vonovia SE

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:

Vonovia SE
Universitätsstraße 133
44803 Bochum

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16879.

ISIN: DE000A1ML7J1

Zielgesellschaft:

Deutsche Wohnen SE
Mecklenburgische Straße 57
14197 Berlin

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg)
unter HRB 190322 B.

ISIN: DE000A0HN5C6

Die Vonovia SE (Vonovia) hat am 5. August 2021 entschieden, den Aktionären
der Deutsche Wohnen SE (Deutsche Wohnen) im Wege eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der Deutsche Wohnen mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital der Deutsche Wohnen von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE000A0HN5C6)
(Deutsche Wohnen-Aktien), die nicht unmittelbar von der Vonovia gehalten
werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 53,00 je Deutsche
Wohnen-Aktie in bar zu erwerben.

Der Vollzug der Transaktion wird für Ende September oder Anfang Oktober 2021
erwartet und wird unter bestimmten Bedingungen stehen. Dazu gehören
voraussichtlich insbesondere das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von
50 % der Deutsche Wohnen-Aktien, die Nichtvornahme bestimmter Handlungen
seitens der Deutsche Wohnen sowie den Nichteintritt bestimmter wesentlich
nachteiliger Ereignisse.

Die Vonovia behält sich ferner vor, in den endgültigen Bedingungen und
Bestimmungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier
dargestellten Bedingungen und sonstigen Eckdaten abzuweichen und/oder
zusätzliche Bedingungen vorzusehen.

Die Angebotsunterlage und weitere das Übernahmeangebot betreffende
Mitteilungen werden im Internet unter https://de.vonovia-st.de
veröffentlicht werden.

Wie mit Ad-hoc Mitteilung vom 1. August 2021 veröffentlicht, hat die Vonovia
nach dem am 26. Juli 2021 bekanntgegebenen Nichterreichen der
Mindestannahmeschwelle und Erlöschen des am 23. Juni 2021 veröffentlichten
Übernahmeangebots mit der Deutsche Wohnen eine Vereinbarung über die Abgabe
eines erneuten Übernahmeangebots an die Aktionäre der Deutsche Wohnen
geschlossen. Am 5. August 2021 hat die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Vonovia, nach entsprechender
Zustimmung der Deutsche Wohnen, gemäß § 26 Abs. 5 WpÜG die erforderliche
Befreiung von der einjährigen Sperrfrist für die Abgabe eines erneuten
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots erteilt.

Wichtige Information:

Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Deutsche
Wohnen-Aktien. Ferner ist diese Bekanntmachung kein Angebot zum Erwerb oder
eine Aufforderung zum Erwerb von Aktien der Vonovia SE. Die endgültigen
Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden
nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die
Vonovia SE behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen
des öffentlichen Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckdaten
abzuweichen. Investoren und Aktionären der Deutsche Wohnen SE wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem Übernahmeangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente der Vonovia SE
vollständig und aufmerksam zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden
sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie
gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden
Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein
Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies
einen Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.

Das Angebot wird in Bezug auf die Wertpapiere einer deutschen Gesellschaft
unterbreitet und unterliegt den deutschen Veröffentlichungspflichten, die
sich von denjenigen der Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Angebot wird
in den Vereinigten Staaten gemäß den anwendbaren Regeln für
Übernahmeangebote (US tender offer rules) und im Übrigen in Übereinstimmung
mit den Anforderungen des deutschen Rechts durchgeführt. Dementsprechend
unterliegt das Angebot Veröffentlichungspflichten und anderen
verfahrensrechtlichen Anforderungen, unter anderem in Bezug auf
Rücktrittsrechte, den Zeitplan für das Angebot, Abwicklungsverfahren und den
Zeitpunkt von Zahlungen, die sich von denjenigen unterscheiden, die nach den
US-amerikanischen Vorschriften und Gesetzen für Übernahmeangebote gelten.

Der Erhalt der Bargegenleistung im Rahmen des Übernahmeangebots durch einen
amerikanischen Deutsche Wohnen Aktionär kann eine steuerpflichtige
Transaktion für Zwecke der Einkommensteuer der Vereinigten Staaten und nach
den anwendbaren bundesstaatlichen und einzelstaatlichen sowie ausländischen
und anderen Steuergesetzen sein. Jedem Inhaber von Deutsche Wohnen-Aktien
wird empfohlen, sich unverzüglich von einem unabhängigen fachkundigen
Berater über die steuerlichen Folgen der Annahme des Angebots beraten zu
lassen.

Für amerikanische Deutsche Wohnen Aktionäre kann es schwierig sein, ihre
Rechte und Ansprüche aus den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten
durchzusetzen, da die Vonovia SE und die Deutsche Wohnen SE ihren Sitz in
einem anderen Land als den Vereinigten Staaten haben und einige oder alle
ihrer Organmitglieder in einem anderen Land als den Vereinigten Staaten
ansässig sein können. Amerikanische Deutsche Wohnen Aktionäre sind
möglicherweise nicht in der Lage, eine Gesellschaft, die nicht aus den
Vereinigten Staaten kommt, oder deren Organmitglieder vor einem Gericht
außerhalb der Vereinigten Staaten wegen Verstößen gegen die amerikanische
Wertpapiergesetze zu verklagen. Ferner kann es schwierig sein, eine
Gesellschaft, die nicht aus den Vereinigten Staaten kommt, sowie ihre
verbundenen Unternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines Gerichts der
Vereinigten Staaten zu unterwerfen.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten",
"glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und
ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten,
Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Vonovia SE zum
Ausdruck. Derartige in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf
gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Vonovia SE nach
bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über deren
zukünftige Richtigkeit (dies gilt insbesondere um Dinge, die außerhalb der
Kontrolle der Vonovia SE liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen
Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und
gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Vonovia SE liegen. Es sollte
berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der
Zukunft erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen
oder enthaltenen abweichen können. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die
Vonovia SE ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder in der noch zu
veröffentlichenden Angebotsunterlage wiedergegebenen Absichten und
Einschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der
Angebotsunterlage ändert.

Bochum, den 5. August 2021

Vonovia SE

Der Vorstand

Ende der WpÜG-Meldung


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05.08.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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   Sprache:    Deutsch
   Börsen:     Deutsche Wohnen SE: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime
               Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
               Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Vonovia
               SE: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
               Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
               München, Stuttgart, Tradegate Exchange



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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