Mindestannahmequote von 50 % voraussichtlich nicht erreicht

DGAP-News: Vonovia SE / Schlagwort(e): Sonstiges                               
Vonovia SE: Übernahmeangebot für Deutsche Wohnen - Mindestannahmequote von 50 %
voraussichtlich nicht erreicht (News mit Zusatzmaterial)                       
                                                                               
23.07.2021 / 16:51                                                             
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER      
WEITERGABE IN ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN  
BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE.                           
                                                                               
                                                                               
Übernahmeangebot für Deutsche Wohnen - Mindestannahmequote von 50 %            
voraussichtlich nicht erreicht                                                 
                                                                               
- Annahmequote beträgt derzeit 47,62 Prozent                                   
                                                                               
- Versprechen an die Mieterinnen und Mieter von Vonovia in Berlin gilt         
weiterhin: Begrenzung der Mietpreissteigerung bis 2026. Weiterer Fokus auf     
Neubau und Fortführung der Gespräche über den Verkauf von Wohnungen an das Land
Berlin                                                                         
                                                                               
Bochum, 23. Juli 2021 - Das öffentliche Übernahmeangebot der Vonovia SE        
("Vonovia") für die Deutsche Wohnen SE ("Deutsche Wohnen") hat zum Ende der    
Annahmefrist am 21. Juli 2021 voraussichtlich nicht die notwendige Zustimmung  
der Aktionäre der Deutsche Wohnen erhalten. Nach dem derzeitigen Stand der     
Auszählung der eingelieferten Aktien sind (unter Berücksichtigung der bereits  
von Vonovia gehaltenen Deutsche Wohnen Aktien) ca. 47,62 % der Deutsche Wohnen 
Aktien angedient worden. Bis zum Ende der Nachbuchungsfrist heute um 18 Uhr    
wird es voraussichtlich nicht zu wesentlichen Nachbuchungen kommen. Damit ist  
eine wesentliche Vollzugsbedingung des Angebots voraussichtlich nicht erfüllt  
worden. Wesentliche Teile des Aktionariats der Deutsche Wohnen sind aktuell    
Hedgefonds und darüber hinaus Indexfonds, die erst handeln dürfen, wenn die    
Mindestannahmequote erreicht ist und alle Vollzugsbedingungen erfüllt sind. Das
endgültige Ergebnis wird voraussichtlich am 26. Juli 2021 veröffentlicht       
werden.                                                                        
                                                                               
Rolf Buch, Vorsitzender des Vorstands der Vonovia: "Wir haben für unseren      
Vorschlag, die Deutsche Wohnen mit Vonovia zusammenzulegen, breite             
Unterstützung erfahren. Ein Zusammenschluss beider Unternehmen macht sowohl    
wirtschaftlich wie gesellschaftspolitisch viel Sinn, um die großen             
Herausforderungen am Wohnungsmarkt kraftvoller angehen zu können. Leider haben 
die jetzigen Aktionäre der Deutsche Wohnen ihre Anteile nicht ausreichend      
eingeliefert."                                                                 
                                                                               
Vonovia ist weiterhin der Auffassung, dass ein Zusammenschluss mit der Deutsche
Wohnen strategisch sinnvoll ist und Mehrwert für die Aktionäre beider          
Unternehmen schafft. "Wir werden die möglichen Optionen, wie zum Beispiel einen
Verkauf der derzeit von Vonovia gehaltenen Aktien an der Deutsche Wohnen, ein  
erneutes öffentliches Angebot oder den Erwerb weiterer Aktien nun sorgfältig   
prüfen", so Rolf Buch.                                                         
                                                                               
Versprechen an die Mieterinnen und Mieter von Vonovia in Berlin gilt weiterhin:
Begrenzung der Mietpreissteigerung bis 2026.                                   
                                                                               
Im Zuge des öffentlichen Übernahmeangebots hatten Vonovia und Deutsche Wohnen  
bei einem Zusammenschluss dem Land Berlin ein umfängliches Angebot gemacht.    
Dieses sah eine Begrenzung der Mieterhöhungen, neue Wohnungen für Berlin       
insbesondere für junge Familien und das Angebot zur Übertragung von Wohnungen  
aus dem Bestand zum Ausbau des kommunalen Wohnungsbestands vor.                
                                                                               
Rolf Buch: "Wir nehmen als Marktführer unsere gesellschaftliche Verantwortung  
und unsere Verlässlichkeit ernst. Daher werden wir unsere Gespräche mit dem    
Land Berlin - soweit das für uns allein möglich ist - auch ohne den            
Zusammenschluss mit der Deutsche Wohnen fortführen. Unsere Mieterinnen und     
Mieter können sich auf die angekündigte Begrenzung der Mietpreissteigerung bis 
2026 verlassen. Auch die anderen Bestandteile des Angebots, den Neubau von     
Wohnungen und das Angebot an Berlin, Wohnungsbestände erwerben zu können,      
werden wir weiter mit den Verantwortlichen besprechen."                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Über Vonovia                                                                   
Die Vonovia SE ist Europas führendes privates Wohnungsunternehmen. Heute       
besitzt Vonovia rund 415.000 Wohnungen in allen attraktiven Städten und        
Regionen Deutschlands, Schwedens und Österreichs. Hinzu kommen rund 72.500     
verwaltete Wohnungen. Der Portfoliowert liegt bei zirka 59 Mrd. €. Vonovia     
stellt dabei als modernes Dienstleistungsunternehmen die Kundenorientierung und
Zufriedenheit seiner Mieter in den Mittelpunkt. Ihnen ein bezahlbares,         
attraktives und lebenswertes Zuhause zu bieten, bildet die Voraussetzung für   
eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Daher investiert Vonovia nachhaltig 
in Instandhaltung, Modernisierung und den seniorenfreundlichen Umbau der       
Gebäude. Zudem baut das Unternehmen zunehmend neue Wohnungen durch             
Nachverdichtung und Aufstockung.                                               
                                                                               
Seit 2013 ist das in Bochum ansässige Unternehmen börsennotiert. Im September  
2015 wurde die Aktie in den DAX 30 aufgenommen, im September 2020 in den EURO  
STOXX 50. Außerdem gehört die Aktie der Vonovia SE zahlreichen weiteren        
nationalen und internationalen Indizes an, darunter DAX 50 ESG, Dow Jones      
Sustainability Index Europe, STOXX Global ESG Leaders, EURO STOXX ESG Leaders  
50, STOXX Europe ESG Leaders 50, FTSE EPRA/NAREIT Developed Europe und GPR 250 
World. Vonovia beschäftigt mehr als 10.000 Mitarbeiter.                        
                                                                               
Zusatzinformationen:                                                           
                                                                               
Zulassung: Regulierter Markt / Prime Standard, Frankfurter Wertpapierbörse     
ISIN: DE000A1ML7J1                                                             
WKN: A1ML7J                                                                    
Common Code: 094567408                                                         
Sitz der Vonovia SE: Bochum, Deutschland, Amtsgericht Bochum, HRB 16879        
Verwaltung der Vonovia SE: Universitätsstraße 133, 44803 Bochum, Deutschland   
                                                                               
Wichtige Information:                                                          
                                                                               
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur 
Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Deutsche Wohnen SE. Die       
Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das           
Übernahmeangebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage          
mitgeteilt, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für                 
Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Investoren und Inhabern von     
Aktien der Deutsche Wohnen wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie
alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu
lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.                                
                                                                               
Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt
den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die          
Durchführung eines solchen Angebots. Deutsche Wohnen-Aktionäre, die in den     
Vereinigten Staaten ansässig sind, sollten beachten, dass das Übernahmeangebot 
in Bezug auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein            
ausländischer privater Emittent (foreign private issuer) im Sinne der Rule 3b-4
des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung ("Exchange
Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert 
sind.                                                                          
                                                                               
Das Übernahmeangebot wird in Bezug auf Deutsche Wohnen-Aktionäre in den        
Vereinigten Staaten auf Grundlage der sogenannten "Tier II"-Freistellung       
abgegeben. Diese "Tier II"-Freistellung erlaubt es einer Bieterin, bestimmte   
materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften des Exchange Act für          
Übernahmeangebote zu erfüllen, indem sie das Recht oder die Gepflogenheiten    
ihrer Heimatjurisdiktion einhält, und befreit die Bieterin von der Einhaltung  
bestimmter anderer Vorschriften. Infolgedessen unterliegt das Übernahmeangebot 
im Wesentlichen den Veröffentlichungs- und anderen Verfahrensvorschriften (etwa
im Hinblick auf Rücktrittsrechte, Angebotszeitraum, Abwicklung und Zeitplan von
Zahlungen) der Bundesrepublik Deutschland, die sich nicht unerheblich von den  
entsprechenden U.S.-amerikanischen Rechtsvorschriften unterscheiden.           
                                                                               
Die Bieterin und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (soweit diese als  
Beauftragte der Bieterin oder mit ihr gemeinsam handelnder Personen handeln)   
können, soweit dies nach den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen zulässig   
ist, außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach der   
Laufzeit des Angebots, unmittelbar oder mittelbar Aktien der Deutsche Wohnen   
erwerben oder Vereinbarungen über den Erwerb von Aktien abschließen. Dies gilt 
auch für andere Wertpapiere, die in Aktien der Deutsche Wohnen wandelbar,      
umtauschbar oder ausübbar sind. Diese Käufe können über die Börse zu           
Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu verhandelten Konditionen abgeschlossen
werden. Wenn solche Käufe oder Vereinbarungen zum Kauf getätigt werden, werden 
sie außerhalb der Vereinigten Staaten getätigt und entsprechen dem geltenden   
Recht, einschließlich, soweit anwendbar, dem Exchange Act. Alle Informationen  
über solche Käufe werden gemäß den in Deutschland oder einer anderen relevanten
Rechtsordnung geltenden Gesetzen oder Vorschriften und auf der Website der     
Bieterin unter https://de.vonovia-st.de/ veröffentlicht. Soweit Informationen  
über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden,
gelten diese Informationen auch in den Vereinigten Staaten als öffentlich      
bekannt gegeben. Darüber hinaus können die Finanzberater der Bieterin auch im  
Rahmen des üblichen Handels mit Wertpapieren der Gesellschaft tätig werden, was
Käufe oder Vereinbarungen zum Kauf solcher Wertpapiere einschließen kann.      
                                                                               
Für Aktionäre der Zielgesellschaft mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem        
Aufenthalt in den Vereinigten Staaten ("U.S.-Aktionäre") können sich           
Schwierigkeiten ergeben, ihre Rechte und Ansprüche nach Bundesvorschriften der 
Vereinigten Staaten zum Wertpapierrecht durchzusetzen, da sowohl die           
Zielgesellschaft als auch die Bieterin ihren Sitz außerhalb der Vereinigten    
Staaten haben und sämtliche ihrer jeweiligen Organmitglieder außerhalb der     
Vereinigten Staaten ansässig sind. U.S.-Aktionäre sind möglicherweise nicht in 
der Lage, eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten oder    
deren Organmitglieder vor einem Gericht außerhalb der Vereinigten Staaten wegen
Verletzung von Wertpapiervorschriften der Vereinigten Staaten zu verklagen. Des
Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, Entscheidungen eines Gerichts der
Vereinigten Staaten gegen eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Vereinigten 
Staaten zu vollstrecken.                                                       
                                                                               
Der Barzufluss an einen U.S.-Aktionär aus dem Übernahmeangebot kann nach den   
geltenden bundesstaatlichen und/oder lokalen Steuergesetzen der Vereinigten    
Staaten sowie anderen ausländischen Steuergesetzen einen steuerbaren Vorgang   
darstellen. Es wird dringend empfohlen, unverzüglich unabhängige fachkundige   
Berater in Bezug auf die steuerlichen Konsequenzen der Annahme des             
Übernahmeangebots zu konsultieren. Weder Vonovia noch die mit Vonovia gemeinsam
handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch ihre oder deren          
jeweiligen Organmitglieder, Führungskräfte oder Mitarbeiter übernehmen         
Verantwortung für steuerliche Auswirkungen oder Verbindlichkeiten infolge einer
Annahme des Übernahmeangebots.                                                 
                                                                               
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,   
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten",         
"glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und      
ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten 
oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Vonovia SE zum Ausdruck.        
Derartige in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen        
Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Vonovia SE nach bestem Wissen    
vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über deren zukünftige Richtigkeit  
(dies gilt insbesondere um Dinge, die außerhalb der Kontrolle der Vonovia SE   
liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,   
die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich
der Vonovia SE liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen 
Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft erheblich von den in den                 
zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es 
ist nicht ausgeschlossen, dass die Vonovia SE ihre in Unterlagen oder          
Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage          
wiedergegebenen Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der         
Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändert.                    
                                                                               
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Zusatzmaterial zur Meldung:                                                    
                                                                               
Datei: Übernahmeangebot für Deutsche Wohnen - Mindestannahmequote von 50 %     
voraussichtlich nicht erreicht                                                 
                                                                               
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23.07.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt  
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.                                     
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate  
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                                 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Vonovia SE                                                        

             Universitätsstraße 133                                            

             44803 Bochum                                                      

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 234 314 1609                                                  

Fax:         +49 234 314 2995                                                  

E-Mail:      investorrelations@vonovia.de                                      

Internet:    www.vonovia.de                                                    

ISIN:        DE000A1ML7J1                                                      

WKN:         A1ML7J                                                            

Indizes:     DAX                                                               

Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in   
             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,        
             Tradegate Exchange                                                

EQS News ID: 1221407                                                           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1221407  23.07.2021