Anspruch zu nehmen. Mit der Inanspruchnahme des Versorgungsentgelts entfällt die Möglichkeit der

Teilnahme an dem bestehenden Entgeltumwandlungsmodell mit Wirkung für die Zukunft (einmaliges Wahlrecht).

Ein Vorstandsmitglied erhält seine Altersversorgung von einer Konzerntochtergesellschaft aufgrund eines

zusätzlichen Dienstverhältnisses für die Geschäftsführungstätigkeit bei der Konzerntochtergesellschaft in

Form von Beitragszahlungen zu einer ausländischen Pensionskasse und eines bestimmten Versorgungsentgelts

als zusätzliche Fixvergütung; das Versorgungsentgelt kann unter bestimmten Umständen nach Wahl des

Vorstandsmitglieds ebenfalls in die Pensionskasse eingezahlt werden.

4.1.4. Versorgungsentgelt

Ab dem 1. Januar 2021 erstmals bestellte Vorstandsmitglieder können nicht mehr an dem

Entgeltumwandlungssystem 'Versorgungsbezüge anstelle von Barbezügen' teilnehmen. Sie erhalten zusätzlich

zum Grundgehalt einen erfolgsunabhängigen Fixbetrag (Versorgungsentgelt) in bar. Sie haben die

Möglichkeit, dieses Versorgungsentgelt in ausgewählte Anlagefonds über einen externen Dienstleister

einzubringen und sich im Versorgungsfall das angesparte Kapital nebst Erträgen als Einmalzahlung

auszahlen zu lassen. Die Leistungen unter dem neuen Versorgungssystem stellen keine betriebliche

Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes dar und werden dementsprechend bilanziell nicht als

solche erfasst.

4.2. Variable Vergütung

Die variablen Vergütungsbestandteile für die Vorstandstätigkeit sind sowohl auf das Erreichen

operativer jährlicher Ziele als auch auf die langfristige und nachhaltige Entwicklung der Vonovia SE

ausgerichtet. Die kurzfristige variable Vergütungskomponente (STI) und die langfristige variable

Vergütungskomponente - der Performance Share Plan (LTIP) - beurteilen die Leistung der

Vorstandsmitglieder aus unterschiedlichen Perspektiven und über unterschiedlich lange Zeiträume

(Performance-Perioden). Insbesondere unterscheiden sie sich in den zur Bemessung der Auszahlung

herangezogenen finanziellen und nicht-finanziellen Leistungskriterien. Bei der Auswahl der

Leistungskriterien steht die Umsetzung der Strategie im Vordergrund, d. h. die Leistungskriterien

unterstützen insbesondere die Wachstumsstrategie der Vonovia SE, während zeitgleich eine Erhöhung der

Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit incentiviert wird. Die Berücksichtigung unterschiedlicher

transparenter Leistungskriterien ermöglicht es somit, den Erfolg der Vonovia SE ganzheitlich und

mehrdimensional abzubilden.

4.2.1. STI

a. STI - Grundzüge und Leistungskriterien

Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf eine kurzfristige variable Vergütung in Form eines STI für

ein jedes Geschäftsjahr der Gesellschaft. Die Höhe des STI ist abhängig von der Erreichung bestimmter

Unternehmensziele, die jeweils im Vorjahr für das folgende Geschäftsjahr einvernehmlich zwischen

Aufsichtsrat und Vorstandsmitglied festgelegt werden. Daneben kann der Aufsichtsrat vor Beginn des

Geschäftsjahrs mit einzelnen oder allen Vorstandsmitgliedern individuelle Leistungsziele festlegen, die

in Form eines persönlichen Leistungsfaktors (PLF) als Multiplikator mit einem Wert von 0,8 bis 1,2 in die

Zielerreichung einfließen. Individuelle Leistungsziele können auch für mehrere Vorstandsmitglieder

gemeinsam festgelegt werden. Die Zielerreichung für die Auszahlung des STI bestimmt sich anhand der

folgenden Leistungskriterien:


              *             Group Funds from Operations (Group FFO) 
              *             Adjusted Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization (Adjusted EBITDA) 
              *             Ggf. individuelle Leistungsziele 

Bei den beiden finanziellen Leistungskriterien (Group FFO und Adjusted EBITDA) handelt es sich um

wesentliche operative Unternehmensziele, die den finanziellen Unternehmenserfolg abbilden. Der Group FFO

berücksichtigt die Ergebnisbeiträge aller vier Segmente (Rental, Value-add, Recurring Sales und

Development) und zählt zusammen mit dem Adjusted EBITDA zu den bedeutsamsten Steuerungsgrößen auf

Gesamtkonzernebene. Im STI bildet der Group FFO das Leistungskriterium für die Dividendenfähigkeit ab.

Der Adjusted EBITDA setzt sich zusammen aus dem um periodenfremde, unregelmäßig wiederkehrende oder

betriebsatypische Sachverhalte bereinigten EBITDA. Hierbei wird unterschieden zwischen dem Adjusted

EBITDA der vier Segmente und dem Adjusted EBITDA Total, welcher sich aus der Summe der Adjusted EBITDA

der vier Segmente ergibt. Durch den Adjusted EBITDA wird die gesamte Leistung des nachhaltigen operativen

Geschäfts der Vonovia SE vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ausgedrückt. Für die Berechnung der

Gesamtzielerreichung des STI wird entweder auf den Adjusted EBITDA Total oder auf die Adjusted EBITDAs

der von den Vorstandsmitgliedern jeweils verantworteten Segmente abgestellt.

Indem der Adjusted EBITDA Total um den laufenden Zinsaufwand bereinigt und um Sondersachverhalte,

laufende Ertragssteuern und Konsolidierungseffekte vermindert wird, erhält man den Group FFO, welcher die

nachhaltige operative Ertragskraft der Vonovia SE beschreibt. Insbesondere, weil Finanzierungen einen

elementaren Bestandteil für den Erfolg der Geschäftstätigkeiten der Vonovia SE darstellen, handelt es

sich bei dem Group FFO um eine Kernsteuerungsgröße. Die Incentivierung des Group FFO sowie des Adjusted

EBITDA haben daher eine hohe Bedeutung für den Unternehmenserfolg der Vonovia SE.

Individuelle Leistungsziele und/oder Erwartungen an die Vorstandsmitglieder werden insbesondere aus

den jeweiligen Ressortzuständigkeiten abgeleitet, unterstützen die Unternehmensstrategie und sollen auch

die Interessen der relevanten Stakeholder berücksichtigen. Zusammen mit den Leistungszielen werden

Leistungskriterien festgelegt, anhand derer der Aufsichtsrat nach Ablauf des Geschäftsjahres für jedes

Vorstandsmitglied einen persönlichen Leistungsfaktor von 0,8 bis 1,2 festlegt. Bei der Festlegung aller

Ziele ist möglichen außerordentlichen Entwicklungen im Sinne von § 87 Abs. 1 S. 3 AktG angemessen

Rechnung zu tragen. Bei Vorliegen außerordentlicher Umstände (z.B. einer schweren Wirtschafts- oder

Finanzkrise, Terroranschlägen oder Enteignungen) hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, den sich

rechnerisch ergebenden STI-Anspruch nach pflichtgemäßem Ermessen (jedoch begrenzt durch das STI-Cap)

anzupassen. Besteht der Anstellungsvertrag nicht über das volle Geschäftsjahr, ist der STI grundsätzlich

pro rata temporis für die Zeit des Bestehens des Dienstverhältnisses in dem jeweiligen Geschäftsjahr zu

zahlen. Der STI wird, sofern und soweit er zu beanspruchen ist, jeweils einen Monat nach Feststellung des

Jahresabschlusses der Gesellschaft fällig.

Vorstandsmitglieder können im Einzelfall aufgrund eines weiteren Anstellungsverhältnisses mit einer

Konzerntochtergesellschaft variable Vergütungsleistungen von der Konzerntochtergesellschaft in Form eines

Jahresbonus erhalten, dessen Höhe abhängig ist von der Erreichung bestimmter qualitativer und

quantitativer Ziele für das Geschäft der Tochtergesellschaft. Solche variablen Vergütungsleistungen einer

Konzerntochtergesellschaft werden in der Zielgesamtvergütung sowie der Maximalgesamtvergütung gemäß

diesem Vergütungssystem mitberücksichtigt.

b. STI - Funktionsweise und Gewichtung

Der von der Vonovia gewährte STI ist in Form eines Zielbonussystems ausgestaltet. Der Ziel-STI wird

für das Vorstandsmitglied jeweils im Anstellungsvertrag festgelegt. Abhängig von der Erreichung der in

Abschnitt 4.2.1.a. beschriebenen finanziellen Leistungskriterien und ggf. festgelegten individuellen

Leistungszielen ergibt sich zum Ende des Geschäftsjahrs ein individueller Ist-STI. Dieser Ist-STI ist auf

125 % des Ziel-STI begrenzt. Die finanziellen Leistungskriterien sind additiv miteinander verknüpft und

abhängig von ihrer Relevanz unterschiedlich gewichtet. Der Group FFO fließt mit einer Gewichtung von 75 %

in die Berechnung ein. Der Adjusted EBITDA wird mit einer Gewichtung von jeweils 25 % berücksichtigt.

Den beiden finanziellen Leistungskriterien Adjusted EBITDA und Group FFO ist eine ambitionierte

Zielerreichungskurve hinterlegt. Für beide Leistungskriterien legt der Aufsichtsrat basierend auf der

Jahresplanung jährlich einen Budgetwert sowie Minimal- und Maximalwert fest. Erreicht das

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March 10, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)