Stellungnahme oder einer Audio- oder Videobotschaft im Vorfeld oder während der Hauptversammlung besteht.
Die Gesellschaft behält sich insbesondere vor, schriftliche Stellungnahmen oder Audio- oder
Videobotschaften mit beleidigendem oder strafrechtlich relevantem Inhalt, offensichtlich falschem oder
irreführendem Inhalt oder ohne jeglichen Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung sowie schriftliche
Stellungnahmen bzw. Audio- oder Videobotschaften, deren Umfang 10.000 Zeichen bzw. eineinhalb Minuten
überschreitet oder nicht bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt wie oben angegeben eingereicht wurden,
nicht zu veröffentlichen. Je Aktionär ist ferner nur insgesamt eine schriftliche Stellungnahme oder
Audio- oder Videobotschaft zulässig. Ebenso behält sich die Gesellschaft vor, pro Person nicht mehr als
eine schriftliche Stellungnahme oder eine Audio- oder Videobotschaft zu veröffentlichen. Um einen
geregelten Ablauf der Hauptversammlung zu gewährleisten, behält sich die Gesellschaft vor, ggf. eine
angemessene Auswahl für die Veröffentlichung in der Hauptversammlung zu treffen. Weitere Informationen
und Bedingungen finden Sie im InvestorPortal der Gesellschaft, das unter der Internetadresse
https://investoren.vonovia.de/hv
zugänglich ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fragen ausschließlich auf dem unter Abschnitt c) beschriebenen Weg
einzureichen sind. Sollte eine nach dieser Abschnitt e) eingereichte Stellungnahme Fragen enthalten, die
nicht auch auf dem unter Abschnitt c) beschriebenen Weg eingereicht werden, bleiben diese
unberücksichtigt. Gleiches gilt für Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG; insofern ist
allein das unter Abschnitt b) beschriebene Verfahren maßgeblich.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122
Abs. 2 AktG, § 126 Abs. 1 AktG, § 127 AktG und § 131 AktG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19
AuswBekG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter f)
https://investoren.vonovia.de/hv
abrufbar.
Stimmbestätigung gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 bis 5, Abs. 2 Satz 2 AktG bzw. Nachweis der Stimmzählung gemäß
§ 129 Abs. 5 AktG
Nach § 118 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 AktG ist bei elektronischer Ausübung des Stimmrechts (durch
Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder Erteilung von Briefwahlstimmen)
dem Abgebenden der Zugang der abgegebenen Stimme nach den Anforderungen gemäß Art. 7 Abs. 1 und Art. 9
Abs. 5 Unterabs. 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 von der Gesellschaft elektronisch zu
6. bestätigen. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 118
Abs. 1 Satz 4 AktG unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln. Ferner kann der Abstimmende von der
Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine
Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Die Gesellschaft hat die
Bestätigung gemäß den Anforderungen in Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 zu erteilen. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt
wird, hat dieser die Bestätigung nach § 129 Abs. 5 Satz 3 AktG unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.
Hinweise zum Datenschutz
Wenn Sie sich für die virtuelle Hauptversammlung anmelden, Ihre Aktionärsrechte ausüben, eine
Stimmrechtsvollmacht erteilen, das InvestorPortal nutzen oder sich zu der virtuellen Hauptversammlung
zuschalten, erheben wir personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl,
Aktiengattung, Aktionärsnummer, individuelle Zugangsdaten für das InvestorPortal; bei Einreichung einer
Video-/Audiobotschaft insbesondere auch Ihr Videobildnis und/oder Ihre Stimme und Stellungnahme) über Sie
und/oder Ihren Bevollmächtigten. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten, um Ihre Zuschaltung zur
und die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung
personenbezogener Daten erfolgt dabei stets auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.
Verantwortliche für die Verarbeitung ist die Vonovia SE, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum, Telefax:
+49 (0) 234 314 2944, E-Mail: hauptversammlung@vonovia.de.
Soweit wir uns zur Durchführung der Hauptversammlung Dienstleister bedienen, verarbeiten diese
personenbezogene Daten nur in unserem Auftrag und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.
7. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung und auf Beschwerde bei einer zuständigen
Aufsichtsbehörde zu. Soweit die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, Ihre
Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der
aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Ihnen gemäß der
EU-Datenschutz-Grundverordnung zustehenden Rechte können jederzeit auf unserer Internetseite unter
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abgerufen oder unter folgender Adresse angefordert werden: Vonovia SE, Rechtsabteilung,
Universitätsstraße 133, 44803 Bochum, Telefax: +49 (0) 234 314 2944, E-Mail: hauptversammlung@vonovia.de. 8. Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
Technische Hinweise
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des InvestorPortals und zur Ausübung
von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild-
und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile
Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer,
benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.
Für den Zugang zum passwortgeschützten InvestorPortal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre individuellen
Zugangsdaten, die Sie mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung erhalten oder die Sie sich bereits
nach Erstzugang in das InvestorPortal selbst vergeben haben. Mit diesen Zugangsdaten können Sie sich im
InvestorPortal anmelden.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während
der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen - soweit möglich - die Aktionärsrechte
(insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben.
Weitere Einzelheiten zum InvestorPortal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre
in den an sie übersandten Anmeldeunterlagen bzw. im Internet unter
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https://investoren.vonovia.de/hv
Bei technischen Fragen zum InvestorPortal oder zu Ihrer Teilnahme durch elektronische Zuschaltung zur
virtuellen Hauptversammlung stehen Ihnen vor und während der Hauptversammlung die Mitarbeiter unseres
Hauptversammlungs-Dienstleisters unter der folgenden Rufnummer gerne zur Verfügung.
Aktionärs-Hotline: +49 890 30903-6357
Die Aktionärs-Hotline ist Montag bis Freitag, jeweils von 9 bis 17 Uhr, und am Tag der
Hauptversammlung, dem 16. April 2021, ab 9 Uhr erreichbar. Ausgenommen hiervon sind bayerische Feiertage.
Bei technischen Fragen vor Beginn der virtuellen Hauptversammlung können Sie sich auch per E-Mail an
unseren Hauptversammlungs-Dienstleister unter der E-Mail-Adresse aktionaersportal@computershare.de
wenden.
Übertragung der Vorstandsrede
Für alle Interessierten besteht die Möglichkeit, die Rede des Vorstandsvorsitzenden live im Internet
unter
https://investoren.vonovia.de/hv
zu verfolgen. Wir werden die Rede nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung stellen.
Hinweis zur Verfügbarkeit der Übertragung
Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung über das InvestorPortal verfolgen. Die Bild- und
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 10, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)