Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten 5. für das Geschäftsjahr 2021 und für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2022 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat gemäß Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014) erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und
ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer
bestimmten Prüfgesellschaft (Artikel 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019
wurde § 120a in das Aktiengesetz eingeführt, welcher vorsieht, dass die Hauptversammlung einer
börsennotierten Gesellschaft bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die
Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschließt.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 hat der Aufsichtsrat ein überarbeitetes Vergütungssystem für die
Vorstandsmitglieder beschlossen, welches dieser Hauptversammlung entsprechend den Vorschriften des § 120a
des Aktiengesetzes zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Präsidial- und Nominierungsausschusses vor, das
nachstehend beschriebene, vom Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossene Vergütungssystem
für die Vorstandsmitglieder zu billigen.
Beschreibung des Vergütungssystems für den Vorstand der Vonovia SE:
1. Grundsätze des Vergütungssystems
Vonovia steht als Wohnungsunternehmen mitten in der Gesellschaft. Darum haben unsere Aktivitäten
niemals nur eine wirtschaftliche, sondern immer auch eine gesellschaftliche Perspektive. Wir sind uns
unserer besonderen Rolle und Verantwortung bewusst: Als Dienstleister und Anbieter von Wohnungen für rund
eine Million Menschen stellen wir unsere Kunden und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt. Deshalb pflegen
wir die Gebäudesubstanz und gestalten Quartiere aktiv mit. Wir bieten unseren Kunden zeitgemäße und
bedarfsgerechte Wohnungen an und entwickeln Dienstleistungen für mehr Lebensqualität. Und aus diesem
Grund beteiligen wir uns auch an einer besonders wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe: dem Bau neuer
Wohnungen. Wir fühlen uns den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft und der Wirtschaftlichkeit
verpflichtet und übernehmen Verantwortung für sicheres, gutes und bezahlbares Wohnen.
Das im Folgenden beschriebene Vergütungssystem für den Vorstand der Vonovia SE stellt ein wirksames
Instrument dar, um sicherzustellen, dass Vonovia diesem Rollenbild gerecht und zeitgleich die
Unternehmensstrategie erfolgreich umgesetzt wird. Neben den wesentlichen finanziellen
Konzernsteuerungsgrößen finden demnach auch die Aspekte Umwelt, Soziales und Unternehmensführung
(Environment, Social, Governance bzw. Sustainability Performance) in besonderer Weise Berücksichtigung in
der Vergütung des Vorstands.
Die Leistungskriterien, anhand derer sich die Vorstandsvergütung bemisst, spiegeln die
Unternehmensstrategie wider und setzen insbesondere Anreize für ein langfristiges und nachhaltiges
Unternehmenswachstum. Die Einführung des Sustainability Performance Index (SPI) unterstreicht dies. Im
Vergütungssystem des Vorstands finden sich die wichtigsten Kennzahlen zur Unternehmenssteuerung im Sinne
der Unternehmensstrategie wieder. Durch sie werden Anreize gesetzt, um die Interessen des Vorstands an
die der Aktionäre und weiterer Stakeholder wie Kunden und Mitarbeiter anzugleichen. Hierzu trägt neben
der Berücksichtigung von Sustainability Performance-Zielen auch der relative Vergleich mit relevanten
Marktteilnehmern bei.
Ziel dieses Vergütungssystems ist es, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihrer Leistung und ihres
jeweiligen Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs angemessen zu vergüten und sie im Sinne einer
erfolgreichen Unternehmensentwicklung am Erfolg von Vonovia partizipieren zu lassen. Ein durchgängiges
Vergütungssystem des Vorstands und des oberen Führungskreises stellt hierbei eine konsistente
Anreizwirkung und somit eine erfolgreiche strategische Weiterentwicklung sicher.
Das Vergütungssystem bildet die Grundlage für die Festsetzung der Vergütung der Vorstandsmitglieder
der Vonovia SE.
Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems für den Vorstand an den
folgenden Grundsätzen:
2. Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems, erstmalige Anwendung, Interessenkonflikte
Den Vorgaben der §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG entsprechend beschließt der Aufsichtsrat das
Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Vonovia SE. Dabei wird der Aufsichtsrat durch den
Präsidial- und Nominierungsausschuss ('Präsidialausschuss') unterstützt, welcher Empfehlungen zum
Vorstandsvergütungssystem entwickelt. Über diese Empfehlungen berät und beschließt der Aufsichtsrat. Bei
Bedarf kann der Aufsichtsrat externe Berater hinzuziehen, wobei er auf deren Unabhängigkeit vom Vorstand
und vom Unternehmen achtet. Auch bei der Fest- und Umsetzung sowie Überprüfung des Vergütungssystems des
Vorstands werden die allgemeinen Regeln des Aktiengesetzes und des DCGK zur Behandlung von
Interessenkonflikten beachtet. Im Fall von Interessenkonflikten nehmen die Aufsichtsratsmitglieder nicht
an den Beschlussfassungen zu den betreffenden Tagesordnungspunkten im Aufsichtsrat und in den jeweiligen
Ausschüssen teil.
Die Vergütungsbedingungen der Arbeitnehmer finden bei der Festsetzung der Vergütungshöhe der
Vorstandsmitglieder über den vertikalen Vergleich Berücksichtigung (siehe hierzu unter 3.2). Außerdem
wird im Zusammenhang mit der Festlegung der Leistungskriterien der variablen Vergütung für den Vorstand
auf weitgehend gleichgerichtete Leistungsanreize des oberen Führungskreises geachtet.
Der Aufsichtsrat legt das Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vor. Die
Ziel-Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands legt der Aufsichtsrat im Einklang mit dem der
Hauptversammlung zur Billigung vorgelegten Vergütungssystem fest. Ferner bestimmt der Aufsichtsrat für
das jeweils bevorstehende Geschäftsjahr die Leistungskriterien für die im Vergütungssystem definierten
variablen Vergütungselemente.
Die regelmäßige Überprüfung des Vorstandsvergütungssystems durch den Aufsichtsrat wird durch den
Präsidialausschuss vorbereitet. Dieser empfiehlt dem Aufsichtsrat Änderungen des Systems, sofern dies
erforderlich erscheint. Sollten wesentliche Änderungen am Vergütungssystem vorgenommen werden, so wird
dieses der Hauptversammlung zur erneuten Billigung vorgelegt. Gleiches erfolgt auch ohne wesentliche
Änderungen mindestens alle vier Jahre.
Billigt die Hauptversammlung das jeweils zur Abstimmung gestellte Vergütungssystem nicht, wird
spätestens der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zur
Billigung vorgelegt.
Das vorliegende Vorstandsvergütungssystem gilt ab dem 1. Januar 2021 für alle Vorstandsmitglieder der
Vonovia SE. Vergütungsansprüche, einschließlich solcher aus den bislang einschlägigen Regelungen zur
variablen Vergütung, für Zeiten vor 1. Januar 2021 richten sich weiterhin nach den diesen jeweils
zugrundeliegenden vertraglichen Regelungen.
3. Festlegung der konkreten Ziel-Gesamtvergütung durch den Aufsichtsrat, Angemessenheit der Vorstandsvergütung
Den Vorgaben von Aktiengesetz und DCGK folgend achtet der Aufsichtsrat bei der Festlegung der
Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder darauf, dass diese jeweils in einem angemessenen Verhältnis
zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft steht, auf eine
langfristige und nachhaltige Entwicklung der Vonovia SE ausgerichtet ist und die übliche Vergütung nicht
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 10, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)