des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten an die Gesellschaft, können angemeldete

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, die Bevollmächtigung bis zum Tag der

Hauptversammlung (einschließlich) bis zum Beginn der Abstimmung auch elektronisch über das

passwortgeschützte InvestorPortal der Vonovia SE unter

https://investoren.vonovia.de/hv

vornehmen. Die Zuschaltung des Bevollmächtigten über das InvestorPortal setzt voraus, dass der

Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die diesem auf seine Anmeldung hin übersandten Zugangsdaten 3. rechtzeitig erhält. Erfolgt die Bevollmächtigung über das InvestorPortal, wird eine Anmeldebestätigung

mit neuen Zugangsdaten generiert und der Aktionär kann entscheiden, ob diese per Post oder E-Mail an den

Bevollmächtigten gesendet werden oder der Aktionär diese dem Bevollmächtigten übergibt. Auch in diesem

Fall ist der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erforderlich. Der Nachweis der

Bevollmächtigung ist auf den oben beschriebenen Wegen an die Gesellschaft zu übermitteln.

Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind auf dem den Aktionären übersandten

Einladungsschreiben zur Hauptversammlung enthalten.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Darüber hinaus hat die Gesellschaft als Service für ihre Aktionäre Stimmrechtsvertreter benannt,

welche ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre ebenfalls mit der Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen

können.

Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte

nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei bitten wir zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das

Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen Aktionäre eindeutige

Weisung erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung

Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig können die Stimmrechtsvertreter

Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum

Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter nur über Anträge abstimmen können, zu denen es mit

dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat

nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach § 124 Abs. 1 AktG gibt, oder die nach den §§ 126, 127

AktG zugänglich gemacht werden.

Die Erteilung einer solchen Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist

im Vorfeld der Hauptversammlung mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars möglich, welches auf dem

mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandten 'Anmeldeformular' vorgesehen ist. Das

Formular ist an eine der oben unter Abschnitt 2 genannten Anmeldeadressen zu übermitteln. Zusätzlich wird

ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://investoren.vonovia.de/hv

zum Download bereitgehalten.

Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Erteilung von Weisungen an sie

über die oben genannten Übermittlungswege sind bis Donnerstag, den 15. April 2021, 24:00 Uhr, eingehend

zu übermitteln; sie bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt für Änderung und den Widerruf der

Vollmacht bzw. Weisung. Maßgeblich für die Erteilung, Änderung und den Widerruf der Vollmacht bzw.

Weisung ist der Zugang der Vollmacht bzw. Weisung bei der Gesellschaft.

Vor und während der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Ausübung des

Stimmrechts im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das InvestorPortal

der Vonovia SE unter

https://investoren.vonovia.de/hv

zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über das InvestorPortal ist bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag

der Hauptversammlung möglich. Über das InvestorPortal können Sie auch während der Hauptversammlung bis

zum Beginn der Abstimmung eine etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern oder widerrufen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im

Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, gilt die Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend

für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Weisungen gelten auch für etwaige in der Einladung in Aussicht

gestellte Anpassungen der Beschlussvorschläge.

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter werden mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung versandt.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimme in Textform (§ 126b BGB) oder im Wege

elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Vor der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß

angemeldeten Aktionären das ihnen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandte

Anmeldeformular zur Verfügung. Zusätzlich wird ein Formular für die Briefwahl auf der Internetseite der

Gesellschaft unter

https://investoren.vonovia.de/hv

zum Download bereitgehalten.

Bei Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist Folgendes zu beachten:

Briefwahlstimmen können in Textform (§ 126b BGB) an die Gesellschaft unter einer der oben unter

Abschnitt 2 genannten Anmeldeadressen bis Donnerstag, den 15. April 2021, 24:00 Uhr, abgegeben, geändert

oder widerrufen werden. In allen diesen Fällen ist der Zugang der Briefwahlstimme bei der Gesellschaft

entscheidend. Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden

können, werden nicht berücksichtigt.

Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der

elektronischen Briefwahl auch das unter der Internetadresse

https://investoren.vonovia.de/hv

erreichbare passwortgeschützte InvestorPortal der Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische

Briefwahl über das InvestorPortal ist bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung

möglich. Über das InvestorPortal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der

Abstimmung etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.

Bitte beachten Sie, dass durch Briefwahl eine Abstimmung nur über Anträge möglich ist, zu denen es mit

dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat

nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach § 124 Abs. 1 AktG gibt, oder die nach den §§ 126, 127

AktG zugänglich gemacht werden.

Auch Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und

Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der

Hauptversammlung erbieten, können sich der Briefwahl bedienen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im

Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, gilt die Stimmabgabe per Briefwahl zu diesem

Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Stimmabgaben per Briefwahl gelten

auch für etwaige in der Einladung in Aussicht gestellte Anpassungen der Beschlussvorschläge.

Weitere Hinweise zur Briefwahl sind auf dem den Aktionären übersandten Einladungsschreiben zur

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March 10, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)