§ 6 (Bedingtes Kapital) der Satzung der Gesellschaft wird dafür wie folgt neu gefasst:


                            '§ 6 Bedingtes Kapital 
                                          Zur Bedienung der aufgrund des von der Hauptversammlung vom 16. April 2021 
                                          unter Tagesordnungspunkt 9 gefassten Ermächtigungsbeschlusses begebbaren 
                                          Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/ 
                            6.1           oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) 
                                          (nachstehend gemeinsam 'Schuldverschreibungen') wird ein bedingtes Kapital 
                                          geschaffen. 
                                          Das Grundkapital ist um bis zu EUR 282.943.649,00 durch Ausgabe von bis zu 
                            6.2           282.943.649 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung 
                                          bedingt erhöht ('Bedingtes Kapital 2021'). 
                                          Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber 
                                          bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder 
                                          abhängigen oder im unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der 
                                          Gesellschaft stehenden Gesellschaften aufgrund des vorstehenden 
                                          Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ausgegeben bzw. garantiert 
              c)            6.3           werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen bzw. 
                                          Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen 
                                          oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags 
                                          Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte 
                                          bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien 
                                          aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. 
                                          Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend 
                            6.4           genannten Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung jeweils 
                                          festzulegenden Wandlungs- oder Optionspreis. 
                                          Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahrs, in dem sie durch 
                                          Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von 
                                          Wandlungs- oder Optionspflichten oder durch Gewährung anstelle der Zahlung 
                                          des fälligen Geldbetrags entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre 
                                          am Gewinn teil; abweichend hiervon kann der Vorstand, sofern rechtlich 
                            6.5           zulässig, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien 
                                          vom Beginn des Geschäftsjahrs an, für das im Zeitpunkt der Ausübung von 
                                          Wandlungs- oder Optionsrechten, der Erfüllung von Wandlungs- oder 
                                          Optionspflichten oder der Gewährung anstelle des fälligen Geldbetrags noch 
                                          kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
                                          gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. 
                                          Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
                            6.6           Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. 
                                          Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4.1 und § 6.2 der Satzung entsprechend 
                            6.7           der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals und nach Ablauf 
                                          sämtlicher Options- und Wandlungsfristen zu ändern.' 

Handelsregisteranmeldung

Der Vorstand wird angewiesen, den unter lit. c) dieses Tagesordnungspunkts 9 genannten

Beschluss zur Satzungsänderung erst am 1. Juni 2021 oder unverzüglich danach zur Eintragung

in das Handelsregister anzumelden. Die zeitliche Bestimmung über die Anmeldung soll einen

d) zeitlichen Gleichlauf zwischen dem neuen Genehmigten Kapital 2021 und der hierin

beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen ermöglichen.

Der Vorstand wird, vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes, ermächtigt, die beschlossene

Aufhebung des Bedingten Kapitals 2018 und die beschlossene Schaffung des Bedingten Kapitals

2021, einschließlich der Änderung von § 6 der Satzung unabhängig von den übrigen

Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

Sollte sich das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Tage der Hauptversammlung noch verändern, so

behalten sich Vorstand und Aufsichtsrat vor, der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten

Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu unterbreiten, der ein bedingtes Kapital vorsieht, welches 50 % des

am Tage der Hauptversammlung eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht, sowie entsprechend

angepasste Beträge für die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen.

Der Vorstand hat einen Bericht über die Gründe für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts

erstattet. Dieser Bericht ist dieser Einladung zur Hauptversammlung in der Anlage (Ziffer 3) beigefügt.


              Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen 
              Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und 
              weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen ab Einberufung der Hauptversammlung 
              über die Internetseite der Gesellschaft unter 
              https://investoren.vonovia.de/hv 
II. 

zur Verfügung.

Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge

und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich

gemacht werden. Über die Internetseite ist auch das InvestorPortal erreichbar (siehe unter III). Unter

dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton im InvestorPortal

Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die ordentliche Hauptversammlung am 16. April

2021 auf Grundlage des C-19 AuswBekG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

und ihrer Bevollmächtigten mit der Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und

Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Zuschaltung (Zuschaltung) über das InvestorPortal (siehe

sogleich) durchgeführt.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können daher nicht physisch an der Hauptversammlung

teilnehmen. Aus technischen Gründen konnte auch nicht die gemäß C-19 AuswBekG eröffnete Möglichkeit

angeboten werden, mittels elektronischer Kommunikation an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1

S. 2 AktG teilzunehmen.

Internetgestütztes, passwortgeschütztes InvestorPortal

Unter der Internetadresse

https://investoren.vonovia.de/hv 
III. 

unterhält die Gesellschaft ein internetgestütztes, passwortgeschütztes Online-Portal (InvestorPortal).

Über dieses können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) unter

anderem die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen,

Fragen einreichen, Widerspruch zu Protokoll erklären sowie Stellungnahmen in Text-, Audio- oder

Videoformat einreichen. Um das InvestorPortal nutzen zu können, müssen Sie sich mit dem Zugangscode, den

Sie entweder mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung erhalten, oder den Sie sich bereits nach

Erstzugang in das InvestorPortal selbst vergeben haben, einloggen.

Weitere Einzelheiten zum InvestorPortal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die

Aktionäre zusammen mit dem Einladungsschreiben bzw. im Internet unter

https://investoren.vonovia.de/hv

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March 10, 2021 09:06 ET (14:06 GMT)