Eine erste Klage für Ansprüche der Tochter Skoda sei kurz vor Jahresende beim Landgericht Braunschweig eingereicht worden, sagte ein VW-Sprecher am Dienstag. Für die übrigen Marken des Konzerns solle das Oberlandesgericht Dresden klären, welche Gerichte für weitere Schadensersatz-Klagen zuständig seien. Als erste hatten darüber die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichtet.

Der Zulieferer erklärte, die Klagen von VW gegen diverse Unternehmen von Prevent lägen der Gruppe nicht vor. "Deshalb können wir hierzu nichts sagen." Es handle sich bei dem Vorgang um die ankündigte hastige Antwort von VW auf eine Klage in den USA.

Die beiden kleineren Lieferanten ES Guss und Car Trim hatten im August 2016 kurz nach der Übernahme durch Prevent die Belieferung von Volkswagen mit Sitzteilen und Getriebegehäusen eingestellt, um höhere Preise durchzusetzen. Nach VW-Angaben musste damals wegen fehlender Teile die Produktion in sechs deutschen Werken vorübergehend ruhen. Im Werk Emden gingen 7500 der 9000 Beschäftigten in Kurzarbeit, in den anderen fünf Fabriken waren weitere rund 21.000 Beschäftigte betroffen. Um die Produktion nicht zu gefährden, stimmte der Autobauer zunächst besseren Konditionen für Prevent zu. Nachdem man sich durch andere Bezugsquellen unabhängig gemacht hatte, kündigte der Autobauer im März 2018 die Verträge mit Prevent und seinen Töchtern.

"Die Lieferstopps im August 2016 durch ES Guss und Car Trim waren vertrags- und rechtswidrig – das wurde mittlerweile durch diverse erst- und zweitinstanzliche Urteile bestätigt", teilte Volkswagen mit. Die Klagen richteten sich nicht nur gegen die Zulieferer, mit denen die Lieferverträge bestanden hätten, sondern ausdrücklich auch gegen deren Muttergesellschaften der Prevent-Gruppe. Denn diese hätten ihre Töchter angewiesen, die Lieferungen einzustellen. Konkret nannte VW die Prevent-Firmen Eastern Horizon, die Bloukrans Ohlanga Capital Holding GmbH und die Parramatta Capital Holding GmbH. "Die Lieferstopps kamen eindeutig auf Geheiß der Prevent-Muttergesellschaften zustande, die die Zulieferer jeweils kurz zuvor übernommen haben."

Prevent erklärte dazu, diese Entscheidungen zu den Lieferstopps seien in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen und damit nicht rechtskraftfähig. Prevent sei zuversichtlich, dass die von VW vertretene Auffassung in den anstehenden Verfahren revidiert werde. Die Gruppe, hinter der die bosnisch-stämmige Unternehmerfamilie Hastor steht, hatte Volkswagen erst Mitte November seinerseits auf Schadensersatz verklagt. In einem beim Bezirksgericht in Detroit eingereichten Schriftsatz werfen die Anwälte Volkswagen vor, in den USA größere Zulieferer wie Prevent an der Übernahme kleinerer Wettbewerber gehindert zu haben und verlangen 750 Millionen Dollar.