MÜNCHEN (AFP)--Der Ingolstädter Autohersteller Audi muss im Dieselskandal auch für vom Mutterkonzern Volkswagen entwickelte Motoren haften, die in Autos von Audi eingebaut wurden. Mit dieser am Montag veröffentlichten Grundsatzentscheidung gab das Oberlandesgericht (OLG) München Käufern von Audi-Fahrzeugen Recht. Allerdings sind gegen die OLG-Entscheidung Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof möglich.

Die Münchner Richter befassten sich mit mehreren Berufungen gegen Urteile des Landgerichts Ingolstadt. In einem der Fälle kaufte der Kläger 2014 einen gebrauchten Audi Q5, in dem ein vom Dieselskandal betroffener VW-Motor verbaut war. Der damalige Kaufpreis betrug 20.500 Euro bei 134.800 Kilometern Fahrleistung. Mittlerweile hat das Auto gute 200.000 Kilometer Fahrleistung. Audi muss nun bei Rückgabe des Wagens 8861,27 Euro zuzüglich Zinsen zahlen.

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November 30, 2020 10:09 ET (15:09 GMT)