BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeswirtschaftsministerium hat dem Volkswagen-Konzern laut einem Medienbericht Garantien für neue Investitionen in China verwehrt. "Aus menschenrechtlichen Gründen" habe man erstmals "vier Anträgen eines Unternehmens auf Verlängerung von Investitionsgarantien" nicht stattgegeben, sagte eine Ministeriumssprecherin dem Nachrichtenmagazin Spiegel.

Nach Spiegel-Informationen handelt es sich dabei um den VW-Konzern, der entsprechende Anträge auf Investitionsgarantien bestätigte, allerdings angab, bislang noch keine Antwort der Bundesregierung darauf erhalten zu haben. "Wir erwarten eine Entscheidung", zitiert der Spiegel einen VW-Sprecher. "Selbstverständlich ist auch eine Ablehnung möglich."


   Keine Garantien mehr für Projekte in oder mit Bezug zu Xinjiang 

Eine Ministeriumssprecherin wollte gegenüber Dow Jones Newswires keine Angaben zu einem einzelnen Unternehmen machen. Generell sei eine Übernahme von Garantien für Projekte in der Region Xinjiang angesichts der dortigen Menschenrechtslage "nicht vorstellbar". "Daher hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, keine Investitionsgarantien mehr für Projekte in der Volksrepublik China zu übernehmen, die (1.) in der Autonomen Region Xinjiang tätig sind oder (2.) Geschäftsbeziehungen zu dort operierenden Entitäten unterhalten. Dies schließt auch Verlängerungen bestehender Garantien ein", erklärte Ministeriumssprecherin Beate Baron. Diese Leitlinien wende man an.

Entsprechend gebe das Wirtschaftsministerium "erstmals" aus menschenrechtlichen Gründen vier Anträgen eines Unternehmens auf Verlängerung von Investitionsgarantien nicht statt. "Die Anträge hatten einen Bezug zu einer Betriebsstätte in der Provinz Xinjiang bzw. der Bezug ließ sich nicht ausschließen. Die Garantien werden damit nicht mehr übernommen", so Baron.

Demnach seien über 13 andere Anträge auf Übernahme bzw. Verlängerung von Investitionsgarantien zur Absicherung gegen politische Risiken in China in dieser Legislaturperiode nach sorgfältiger Prüfung positiv beschieden worden. Diese Anträge wiesen keinen Bezug zur Autonomen Provinz Xinjiang auf, weder über direkte Tätigkeiten dort noch über Geschäftsbeziehungen zu dort operierenden Entitäten, wie Baron erklärte.

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May 27, 2022 10:14 ET (14:14 GMT)