Hauptversammlung am 16.12.2022 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EQS-News: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur   
Hauptversammlung                                                               
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur              
Hauptversammlung am 16.12.2022 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten         
Verbreitung gemäß §121 AktG                                                    
                                                                               
14.10.2022 / 15:05 CET/CEST                                                    
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Wolfsburg ISIN: DE0007664005, DE0007664039 Einladung zur außerordentlichen     
Hauptversammlung                                                               
                                                                               
Wir laden hiermit unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre zu der am Freitag, 16.    
Dezember 2022, ab 10:00 Uhr (MEZ) im CityCube Berlin, Messedamm 26, 14055      
Berlin, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.                 
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
I. Tagesordnung                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Einziger Tagesordnungspunkt                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen Aktiengesellschaft
unter Änderung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Mai   
2022 über die Gewinnverwendung                                                 
                                                                               
Die Volkswagen Aktiengesellschaft will mit ihren zehn starken Konzernmarken    
weiterhin eine führende Position im Markt für batterieelektrische, zunehmend   
automatisierte und softwarebasierte Mobilität einnehmen. Der Börsengang        
ihrer Tochtergesellschaft Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG ("Porsche AG")           
verschafft der Volkswagen Aktiengesellschaft zusätzliche finanzielle           
Flexibilität und wird dadurch helfen, die industrielle und technologische      
Transformation zu beschleunigen sowie die Umsetzung der NEW AUTO Strategie     
zu unterstützen. Die Volkswagen Aktiengesellschaft ist der Auffassung, dass    
der Börsengang mehr Agilität und unternehmerische Eigenständigkeit für die     
Porsche AG bedeutet und der Porsche AG helfen wird, die Umsetzung der schon    
heute erfolgreichen Strategie zu beschleunigen.                                
                                                                               
Grundlage für den Börsengang der Porsche AG war eine umfassende Einigung       
über den Abschluss mehrerer Verträge zwischen der Volkswagen                   
Aktiengesellschaft und ihrer größten Aktionärin, der Porsche Automobil         
Holding SE ("Porsche SE"). Im Rahmen einer Gesellschaftervereinbarung haben    
die Volkswagen Aktiengesellschaft und die Porsche SE vereinbart, dass 25 %     
der Vorzugsaktien an der Porsche AG am Kapitalmarkt platziert werden.          
Gleichzeitig wurde in einem Kaufvertrag vereinbart, dass die Porsche SE 25 %   
der Stammaktien an der Porsche AG zuzüglich einer Stammaktie mittelbar von     
der Volkswagen Aktiengesellschaft erwirbt und für diesen Anteil pro            
Stammaktie den im Rahmen des Börsengangs erzielten Platzierungspreis pro       
Vorzugsaktie zuzüglich einer Prämie in Höhe von 7,5 % zahlt.                   
                                                                               
Der Börsengang der Porsche AG war der größte Börsengang in Deutschland seit    
mehr als 25 Jahren. Vorzugsaktien an der Porsche AG werden seit dem 29.        
September 2022 am Kapitalmarkt gehandelt. Im Rahmen des Börsengangs konnten    
insgesamt 113.875.000 Vorzugsaktien der Porsche AG zu einem                    
Platzierungspreis von 82,50 Euro und damit zu einem Wert von insgesamt rund    
9.394.687.500,00 Euro erfolgreich bei Investoren platziert werden. Als         
Gegenleistung für die Veräußerung von 25 % der Stammaktien an der Porsche AG   
zuzüglich einer Stammaktie hat sich die Porsche SE verpflichtet, einen         
Kaufpreis von 10.099.573.838,69 Euro an die Volkswagen Aktiengesellschaft zu   
zahlen.                                                                        
                                                                               
Die Volkswagen Aktiengesellschaft beabsichtigt, ihre Aktionäre an dieser       
erfolgreichen Gesamttransaktion unmittelbar teilhaben zu lassen. In der        
Gesellschaftervereinbarung mit der Porsche SE hat die Volkswagen               
Aktiengesellschaft in diesem Zusammenhang vereinbart, dass sie die             
Ausschüttung einer Sonderdividende an ihre Aktionäre vorschlagen wird, die     
der Höhe nach insgesamt 49 % der Brutto-Gesamterlöse aus dem Börsengang der    
Porsche AG sowie aus der Veräußerung des Stammaktienpakets an die Porsche SE   
entspricht. Die verbleibenden 51 % der Brutto-Gesamterlöse plant die           
Volkswagen Aktiengesellschaft im Wesentlichen zur Finanzierung von             
Zukunftsinvestitionen im Rahmen der Transformation der Automobilbranche zu     
verwenden.                                                                     
                                                                               
Die vorgesehene Ausschüttung an die Aktionäre der Volkswagen                   
Aktiengesellschaft soll im Wege der Zahlung einer Sonderdividende je Stamm-    
und Vorzugsaktie an der Volkswagen Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr    
2021 erfolgen, die zusätzlich zu den bereits im Mai 2022 an die Aktionäre      
ausgezahlten Dividenden für die Stamm- und Vorzugsaktien geleistet werden      
soll.                                                                          
                                                                               
Hierzu ist es erforderlich, den von der ordentlichen Hauptversammlung der      
Volkswagen Aktiengesellschaft am 12. Mai 2022 gefassten                        
Gewinnverwendungsbeschluss anzupassen. Die ordentliche Hauptversammlung am     
12. Mai 2022 hatte unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossen, vom Bilanzgewinn    
aus dem Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 19.100.982.980,60 Euro jeweils einen    
Teilbetrag von                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) 2.213.173.635,00 Euro zur Zahlung einer Dividende von 7,50 Euro je          
dividendenberechtigter Stammaktie und                                          
                                                                               
b) 1.558.913.164,20 Euro zur Zahlung einer Dividende von 7,56 Euro je          
dividendenberechtigter Vorzugsaktie                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu verwenden sowie                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
c) 15.328.896.181,40 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Sonderdividende soll nunmehr aus dem unter c) ausgewiesenen Betrag des     
Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2021 geleistet                             
werden, der von der ordentlichen Hauptversammlung 2022 auf neue Rechnung       
vorgetragen wurde.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vor diesem Hintergrund schlagen Aufsichtsrat und Vorstand vor, wie folgt zu    
beschließen:                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
(i) Der von der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2022 unter            
Tagesordnungspunkt 2 gefasste Beschluss über die Gewinnverwendung wird         
dahingehend abgeändert, dass der auf neue Rechnung vorgetragene Teilbetrag     
des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 15.328.896.181,40     
Euro wie folgt verwendet wird:                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) 9.554.687.712,78 Euro zur Zahlung einer Sonderdividende von 19,06 Euro      
je                                                                             
dividendenberechtigter Stammaktie und je dividendenberechtigter                
Vorzugsaktie sowie                                                             
                                                                               
b) 5.774.208.468,62 Euro als Vortrag auf neue Rechnung.                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mit Blick auf die von der ordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen         
Aktiengesellschaft am 12. Mai 2022 beschlossene Verwendung                     
der übrigen Teilbeträge des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2021 - also    
von 2.213.173.635,00 Euro zur bereits erfolgten                                
Zahlung einer Dividende von 7,50 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie     
und von 1.558.913.164,20 Euro zur bereits erfolgten                            
Zahlung einer Dividende von 7,56 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie   
- bleibt der von der ordentlichen Hauptversammlung                             
der Volkswagen Aktiengesellschaft am 12. Mai 2022 gefasste Beschluss über      
die Gewinnverwendung unberührt.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
(ii) Es wird festgelegt, dass der Anspruch auf die Sonderdividende je          
dividendenberechtigter Stammaktie und je dividendenberechtigter                
Vorzugsaktie am 9. Januar 2023 fällig ist.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter Berücksichtigung der bereits von der ordentlichen Hauptversammlung am    
12. Mai 2022 beschlossenen Verwendung von Teilbeträgen                         
des Bilanzgewinns zur Zahlung einer Dividende von 7,50 Euro je                 
dividendenberechtigter Stammaktie und zur Zahlung einer Dividende              
von 7,56 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie wird der Bilanzgewinn     
aus dem Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 19.100.982.980,60                       
Euro somit insgesamt wie folgt verwendet:                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) 2.213.173.635,00 Euro zur Zahlung einer Dividende von 7,50 Euro je          
dividendenberechtigter Stammaktie und                                          
                                                                               
b) 1.558.913.164,20 Euro zur Zahlung einer Dividende von 7,56 Euro je          
dividendenberechtigter Vorzugsaktie und                                        
                                                                               
c) 9.554.687.712,78 Euro zur Zahlung einer Sonderdividende von 19,06 Euro je   
                                                                               
dividendenberechtigter Stammaktie und je dividendenberechtigter Vorzugsaktie   
sowie                                                                          
                                                                               
d) 5.774.208.468,62 Euro als Vortrag auf neue Rechnung.                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Es wird darauf hingewiesen, dass die von der ordentlichen Hauptversammlung     
am 12. Mai 2022 beschlossene Dividende in Höhe                                 
von 7,50 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und in Höhe von 7,56 Euro   
je dividendenberechtigter Vorzugsaktie bereits                                 
im Mai 2022 zur Auszahlung gebracht wurde und nicht nochmals zur Auszahlung    
kommt.                                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
II. Weitere Angaben zur Einberufung                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                       
                                                                               
Zum Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung beläuft   
sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 501.295.263. Hiervon       
sind 295.089.818 Aktien Stammaktien und 206.205.445 Aktien stimmrechtslose     
Vorzugsaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 295.089.818.             
                                                                               
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung 
und insbesondere die Ausübung des Stimmrechts                                  
                                                                               
Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des   
Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21.     
Tages vor der außerordentlichen Hauptversammlung, d.h. am 25. November 2022    
(Nachweisstichtag), 00:00 Uhr (MEZ), Aktionäre der Gesellschaft sind und       
sich fristgerecht anmelden. Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b des         
Bürgerlichen Gesetzbuchs) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und    
ist der Gesellschaft - zusammen mit einem Nachweis des Anteilsbesitzes durch   
den Letztintermediär gemäß § 67c Absatz 3 Aktiengesetz (separat nach Stamm-    
und/oder Vorzugsaktien) - bis spätestens zum 9. Dezember 2022, 24:00 Uhr       
(MEZ), an nachfolgende Adresse zu übermitteln:                                 
                                                                               
Anmeldestelle:                                                                 
                                                                               
Volkswagen Aktiengesellschaft                                                  
c/o Computershare Operations Center                                            
80249 München                                                                  
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
                                                                               
In der Regel übernehmen die depotführenden Institute bzw. Letztintermediäre    
die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des            
Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich      
zeitnah an ihr depotführendes Institut zu wenden. Nach Eingang der Anmeldung   
mit beigefügtem Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten die                      
teilnahmeberechtigten Aktionäre die Eintrittskarte zur Teilnahme an der        
außerordentlichen Hauptversammlung und die Zugangsdaten für die Nutzung des    
Aktionärsportals von der Anmeldestelle. Das Aktionärsportal bietet die         
Möglichkeit, Vollmachten zu erteilen und das Stimmrecht auszuüben. Die         
Ausübung weiterer Aktionärsrechte erfordert die physische Teilnahme am         
Versammlungsort.                                                               
                                                                               
Um den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen für die außerordentliche            
Hauptversammlung sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, möglichst      
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die         
Gesellschaft, adressiert an die Anmeldestelle, Sorge zu tragen.                
                                                                               
3. Persönliche Teilnahme durch Aktionäre bzw. Bevollmächtigte                  
                                                                               
Mit dem oberen Abschnitt des Eintrittskartenformulars können Aktionäre         
selbst an der außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmen oder sich durch    
in Textform Bevollmächtigte (siehe Punkt 4) vertreten lassen.                  
                                                                               
In Abhängigkeit der vorherrschenden COVID-19-Pandemie-Lage können am Tag der   
außerordentlichen Hauptversammlung auf behördliche Anordnung                   
infektionsschutzrechtliche Zugangsvoraussetzungen erlassen werden.             
Informationen über etwaige infektionsschutzbedingte Maßnahmen für die          
Teilnahme am Versammlungsort werden über die Internetseite der Gesellschaft    
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/ir/hv                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlicht.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
4. Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und Vertretung durch Dritte      
                                                                               
a) Vollmacht an Dritte                                                         
                                                                               
Aktionäre, die an der außerordentlichen Hauptversammlung nicht persönlich      
teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können    
sich auch durch Bevollmächtigte (z.B. durch Intermediäre,                      
Aktionärsvereinigungen oder sonstige Dritte) vertreten lassen, allerdings      
nicht in deren Namen. Die Vollmacht kann entweder durch Erklärung gegenüber    
der Gesellschaft oder durch Erklärung gegenüber den zu Bevollmächtigenden      
erteilt werden. Erfolgt die Erklärung gegenüber den zu Bevollmächtigenden,     
bedarf es eines Nachweises der Vollmachtserteilung gegenüber der               
Gesellschaft.                                                                  
                                                                               
Wer Aktionäre geschäftsmäßig vertritt, darf das Stimmrecht nur ausüben, wenn   
der Aktionär ihm Vollmacht erteilt hat. Weisungen dürfen eingeholt werden.     
Ein Vollmachtsformular wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/ir/hv                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bereitgestellt.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der                 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Erteilung der Vollmacht kann der hierfür vorgesehene Textabschnitt     
der Eintrittskarte verwendet werden. Die Erteilung                             
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung müssen       
spätestens am 15. Dezember 2022, 24:00 Uhr (MEZ), postalisch oder via E-Mail   
bei folgender Adresse eingetroffen sein:                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Volkswagen Aktiengesellschaft                                                  
                                                                               
c/o Computershare Operations Center                                            
                                                                               
80249 München                                                                  
                                                                               
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Elektronisch können die Vollmachtserteilung sowie ihr Widerruf auch vor der    
außerordentlichen Hauptversammlung am 16. Dezember 2022 und während der        
außerordentlichen Hauptversammlung bis 11:00 Uhr (MEZ) über das                
Aktionärsportal der Gesellschaft unter                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/hv-portal                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
erfolgen. Hierzu bedarf es der Zugangsdaten zum Aktionärsportal, die auf der   
Eintrittskarte abgedruckt sind.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung sind die Erteilung der           
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung                  
gegenüber der Gesellschaft auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur          
Hauptversammlung möglich.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Vollmacht gilt satzungsgemäß nur jeweils für die nächste                   
Hauptversammlung. Bei der Teilnahme vor Ort hat der Vertreter                  
die Vollmachten der von ihm vertretenen Aktionäre alphabetisch geordnet am     
Anmeldeschalter vorzulegen und zur Einsicht für                                
alle Teilnehmer abzugeben.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Den Stammaktionären wird angeboten, sich zu den im Bundesanzeiger              
veröffentlichten Tagesordnungspunkten durch die von der                        
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten zu    
lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,                            
weisungsgemäß abzustimmen. Dabei ist zu beachten, dass die                     
Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur entsprechend den ihnen                 
erteilten Weisungen des jeweiligen Aktionärs oder von dessen                   
Bevollmächtigten ausüben; liegen den Stimmrechtsvertretern zu                  
Punkten der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten      
keine Stimme ab. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft                     
beschränken sich auf die Vertretung von Aktionären bei Abstimmungen; zur       
Wahrnehmung anderer Aktionärsrechte können sie nicht                           
beauftragt oder bevollmächtigt werden.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Stammaktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten,            
benötigen dazu eine Eintrittskarte zur außerordentlichen                       
Hauptversammlung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis   
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft                                
bedürfen der Textform. Für die Erteilung der Vollmacht kann der hierfür        
vorgesehene Textabschnitt der Eintrittskarte verwendet                         
werden. Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 15. Dezember 2022, 24:00   
Uhr (MEZ), postalisch oder via E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen       
sein:                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Volkswagen Aktiengesellschaft                                                  
                                                                               
c/o Computershare Operations Center                                            
                                                                               
80249 München                                                                  
                                                                               
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Elektronisch können die Vollmachts- und Weisungserteilung sowie ihr Widerruf   
auch mit den Zugangsdaten der Eintrittskarte                                   
vor der außerordentlichen Hauptversammlung am 16. Dezember 2022 und während    
der außerordentlichen Hauptversammlung bis 11:00 Uhr (MEZ) über das            
Aktionärsportal der Gesellschaft unter                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/hv-portal                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
erfolgen.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung können Vollmachten und           
Weisungen an die Stimmrechtsvertreter an der Ein- und                          
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen       
werden.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Briefwahl                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Angemeldete Stammaktionäre können ihre Stimmen in Textform oder im Wege        
elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der                              
außerordentlichen Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl).                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Briefwahl kann in Textform unter Verwendung des hierfür vorgesehenen       
Textabschnitts der Eintrittskarte erfolgen. Die Stimmabgabe                    
in Textform muss spätestens am 15. Dezember 2022, 24:00 Uhr (MEZ),             
postalisch oder via E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein:            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Volkswagen Aktiengesellschaft                                                  
                                                                               
c/o Computershare Operations Center                                            
                                                                               
80249 München                                                                  
                                                                               
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Alternativ steht die Möglichkeit der elektronischen Briefwahl bis zum 16.      
Dezember 2022, 11:00 Uhr (MEZ), zur Verfügung und erfolgt mit den              
Zugangsdaten der Eintrittskarte über das Aktionärsportal der Gesellschaft      
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/hv-portal                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5. Nachweis der Stimmzählung                                                   
                                                                               
Abstimmende können gemäß § 129 Absatz 5 Satz 1 Aktiengesetz innerhalb eines    
Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen,   
ob und wie ihre Stimmen gezählt wurden. Der Nachweis über die Stimmzählung     
(Abstimmbestätigung) ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen im         
Aktionärsportal abrufbar sowie auf Anfrage bei der Gesellschaft unter          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
hvstelle@volkswagen.de                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
erhältlich. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat         
dieser die Bestätigung nach § 129 Absatz 5 Satz 3 Aktiengesetz                 
unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Bild- und Tonübertragung der außerordentlichen Hauptversammlung im Internet 
                                                                               
Die interessierte Öffentlichkeit kann die einleitenden Ausführungen des        
Aufsichtsrats sowie des Vorstands am 16. Dezember 2022 ab 10:00 Uhr (MEZ)      
live auf der Internetseite der Gesellschaft unter                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/ir/hv                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
verfolgen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Reden stehen nach Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung auf    
der Internetseite der Gesellschaft als Aufzeichnung                            
zur Verfügung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1  
Aktiengesetz                                                                   
                                                                               
a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz        
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals       
oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen (das entspricht       
einer Aktienanzahl von 195.313 Stück), können nach Maßgabe des § 122 Absatz    
2 in Verbindung mit Absatz 1 Aktiengesetz verlangen, dass Gegenstände auf      
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand    
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.                     
                                                                               
Das Ergänzungsverlangen muss der Gesellschaft mit dem durch den                
Letztintermediär ausgestellten Nachweis über das Erreichen der                 
Mindestaktienzahl bis zum 15. November 2022, 24:00 Uhr (MEZ), ausschließlich   
unter folgender Adresse zugehen:                                               
                                                                               
Volkswagen Aktiengesellschaft                                                  
Der Vorstand                                                                   
c/o HV-Stelle                                                                  
Brieffach 1848/3                                                               
38436 Wolfsburg                                                                
per Telefax: +49-5361-95600100                                                 
oder per E-Mail an: hvstelle@volkswagen.de                                     
                                                                               
Ergänzungsanträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in   
englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung          
beizufügen.                                                                    
                                                                               
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem    
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die        
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf § 70     
Aktiengesetz zur Berechnung der Aktienbesitzzeit wird hingewiesen.             
                                                                               
Veröffentlichungspflichtige Ergänzungsanträge zur Tagesordnung werden          
unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht und europaweit verbreitet.      
                                                                               
Außerdem werden die Ergänzungsanträge auf der Internetseite der Gesellschaft   
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/ir/hv                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlicht.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127        
Aktiengesetz                                                                   
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge gegen Vorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu      
bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge                       
von Aktionären sind gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz unter Nachweis     
der Aktionärseigenschaft bis zum 1. Dezember 2022, 24:00 Uhr (MEZ)             
ausschließlich, an folgende Adresse zu übermitteln:                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Volkswagen Aktiengesellschaft                                                  
                                                                               
HV-Stelle                                                                      
                                                                               
Brieffach 1848/3                                                               
                                                                               
38436 Wolfsburg                                                                
                                                                               
per Telefax: +49-5361-95600100                                                 
                                                                               
oder per E-Mail an: hvstelle@volkswagen.de                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge sind zu begründen. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind in        
deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in                             
englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung          
beizufügen.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden   
einschließlich des Namens des Aktionärs gemäß                                  
§§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz unverzüglich auf der Internetseite der       
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/ir/hv                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bekannt gemacht. Weitere personenbezogene Daten werden nicht veröffentlicht,   
es sei denn, der Antragsteller fordert die Veröffentlichung                    
der Daten ausdrücklich.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf der genannten    
Internetseite veröffentlicht.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft vorab     
fristgerecht übermittelt wurden, gelangen nur dann                             
zur Abstimmung, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden.         
Aktionäre, die in der Hauptversammlung Gegenanträge                            
stellen oder Wahlvorschläge unterbreiten, die nicht vorab übermittelt          
wurden, werden gebeten, diese zusätzlich schriftlich                           
am Wortmeldetisch einzureichen.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die    
Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen,                                 
bleibt hiervon unberührt. Sollten die Vorschläge der Verwaltung mit der        
notwendigen Mehrheit angenommen werden, haben sich                             
insoweit Gegenanträge oder (abweichende) Wahlvorschläge erledigt.              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Falle offensichtlicher Widersprüche bei Abstimmungen von Aktionären oder    
deren Bevollmächtigten über die Vorschläge der                                 
Verwaltung einerseits und der Abstimmung über Gegenanträge andererseits        
werden die Stimmen als ungültig behandelt.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der außerordentlichen Hauptversammlung     
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der                                 
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des              
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht            
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der     
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
d) Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Angemeldeten Aktionären oder deren Bevollmächtigten wird die Möglichkeit       
eingeräumt, Stellungnahmen in Textform oder per Video                          
einzureichen, die die Gesellschaft vorbehaltlich der nachstehenden             
Ausführungen unter Nennung des Namens des einreichenden                        
Aktionärs im Vorfeld der außerordentlichen Hauptversammlung auf der            
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/ir/hv                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlichen wird.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Stellungnahmen können bis zum 14. Dezember 2022, 12:00 Uhr (MEZ), über das     
Aktionärsportal der Gesellschaft unter                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/hv-portal                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
eingereicht werden.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Pro Aktionär kann nur eine Stellungnahme eingereicht werden. Stellungnahmen    
müssen in deutscher Sprache erfolgen. Videostellungnahmen                      
sind nur zulässig, wenn der Aktionär oder ein Bevollmächtigter darin selbst    
in Erscheinung tritt und spricht. Darüber hinaus                               
müssen Stellungnahmen einen Bezug zur Tagesordnung aufweisen und in Inhalt     
und Darstellung einem zulässigen Redebeitrag in                                
der Hauptversammlung entsprechen. Die Länge einer Stellungnahme per Video      
darf drei Minuten, die schriftliche Stellungnahme                              
den Umfang von 10.000 Zeichen nicht überschreiten.                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung der Stellungnahme.     
Die Gesellschaft behält sich insbesondere vor,                                 
Stellungnahmen nicht zu veröffentlichen, wenn sie keinen erkennbaren Bezug     
zur Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung                        
haben, in Inhalt und Darstellung einem zulässigen Redebeitrag in der           
Hauptversammlung nicht entsprechen oder beleidigenden,                         
diskriminierenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder     
irreführenden Inhalt haben. Auch Stellungnahmen                                
mit werbenden oder anstößigen Inhalten werden nicht berücksichtigt.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In den eingereichten Stellungnahmen enthaltene Anträge, Wahlvorschläge,        
Fragen oder Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung                 
werden nicht berücksichtigt. Diese können ausschließlich auf den in dieser     
Einberufung gesondert beschriebenen Wegen eingereicht                          
bzw. gestellt werden.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Informationen, insbesondere zu den technischen Voraussetzungen in      
Bezug auf die Stellungnahmen und ihre Einreichung,                             
werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/ir/hv                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bereitgestellt.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
e) Erklärung von Widerspruch gegen Beschlüsse der außerordentlichen            
Hauptversammlung                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre und deren Bevollmächtigte haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen   
Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung                              
in der Versammlung am Wortmeldetisch zur Niederschrift des Notars zu           
erklären.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
8. Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz auf der Internetseite der           
Gesellschaft                                                                   
                                                                               
Der Inhalt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung, die         
zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge und Wahlvorschläge von             
Aktionären sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der                 
außerordentlichen Hauptversammlung (auch zu den Rechten der Aktionäre)         
stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/ir/hv                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter dieser Internetadresse können nach Beendigung der außerordentlichen      
Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse                                
abgerufen werden.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
9. Information zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter            
                                                                               
Die Volkswagen Aktiengesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher im          
Zusammenhang mit der Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung       
personenbezogene Daten, insbesondere Kontaktdaten und Informationen zum        
Aktienbesitz, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung zu                 
gewährleisten, Ihnen die Ausübung Ihrer Aktionärsrechte zu ermöglichen und     
(aktien-)rechtliche Pflichten zu erfüllen. Die Verarbeitung erfolgt zur        
Wahrung berechtigter Interessen bzw. zur Erfüllung rechtlicher                 
Verpflichtungen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren         
Rechten (auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung,           
Widerspruch, Löschung, Übertragung Ihrer Daten und Beschwerde bei einer        
zuständigen Aufsichtsbehörde) finden Sie unter                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/hv-datenschutz                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der        
Volkswagen Aktiengesellschaft, Berliner Ring 2, 38440                          
Wolfsburg, Telefon: +49 5361-9-0, E-Mail: datenschutz@volkswagen.de.           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wolfsburg, im Oktober 2022                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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14.10.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche         
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.       
                                                                               
Medienarchiv unter https://eqs-news.com                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                           

Unternehmen: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT     

             Brieffach 1848/3                  

             38436 Wolfsburg                   

             Deutschland                       

Telefon:     +49 5361 13088                    

Fax:         +49 5361 95600100                 

E-Mail:      hvstelle@volkswagen.de            

Internet:    https://www.volkswagenag.com/ir/hv

ISIN:        DE0007664005, DE0007664039        

WKN:         766400, 766403                    







                                      

Ende der Mitteilung  EQS News-Service



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1464377  14.10.2022 CET/CEST