DGAP-News: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.07.2021 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2021-06-14 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wolfsburg WKN: 766400, 766403 ISIN: DE0007664005, DE0007664039 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre ein, die ordentliche virtuelle Hauptversammlung am Donnerstag, 22. Juli 2021, ab 10:00 Uhr (MESZ) online zu verfolgen. I. Tagesordnung Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts sowie des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts des Volkswagen Konzerns und der Volkswagen Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 1. Der Jahresabschluss und Konzernabschluss der Volkswagen Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 sowie weitere Unterlagen sind unter www.volkswagenag.com/ir/hv
im Internet zugänglich.
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen Aktiengesellschaft
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, vom Bilanzgewinn der Volkswagen Aktiengesellschaft aus dem
Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 4.028.083.416,90 Euro jeweils einen Teilbetrag von
1.416.431.126,40 Euro zur Zahlung einer Dividende von 4,80 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie a) und 2. 1.002.158.462,70 Euro zur Zahlung einer Dividende von 4,86 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie b) zu verwenden sowie c) 1.609.493.827,80 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag und somit am 27. Juli 2021 fällig.
Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2020
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des 3. Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, wird
eine Einzelentlastung durchführen lassen.
Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des 4. Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung zu erteilen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, wird
eine Einzelentlastung durchführen lassen.
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft endet die Amtszeit der
Mitglieder des Aufsichtsrats Frau Dr. Louise Kiesling und Herr Hans Dieter Pötsch mit Beendigung der
diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. Er setzt sich nach § 7 Absatz 1 Mitbestimmungsgesetz und
den §§ 96, 101 Aktiengesetz aus 10 Vertretern der Anteilseigner und 10 Vertretern der Arbeitnehmer
zusammen.
Nach § 11 Absatz 1 Satz 2 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft ist das Land Niedersachsen
berechtigt, zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange dem Land Niedersachsen unmittelbar
oder mittelbar mindestens 15 Prozent der Stammaktien der Gesellschaft gehören. Da das Land Niedersachsen
diese Voraussetzung erfüllt, werden acht Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung
bestellt.
Es müssen insgesamt mindestens sechs Sitze im Aufsichtsrat jeweils von Frauen und Männern besetzt
sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz zu erfüllen. Der Gesamterfüllung
nach § 96 Absatz 2 Satz 3 Aktiengesetz wurde widersprochen. Danach müssen dem Aufsichtsrat jeweils
mindestens drei weibliche und mindestens drei männliche Mitglieder auf der Seite der Anteilseigner und
auf der Seite der Arbeitnehmer angehören. Das ist zurzeit der Fall.
Gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft endet die Amtszeit der in der
diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung für eine volle Amtszeit zu wählenden Mitglieder des
Aufsichtsrats mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025
entscheidet. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung, gestützt auf die Empfehlung seines
Nominierungsausschusses, vor, mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Juli
2021 folgende Personen für eine volle Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen: 5. Frau Dr. Louise Kiesling
Klosterneuburg, Österreich (Nationalität: österreichisch)
Geschäftsführerin der Mainspring UK Ltd., London, Großbritannien
Vorsitzende des Stiftungsvorstands der Ferdinand Porsche Familien-Privatstiftung, Salzburg, Österreich
Geschäftsführerin der Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald
Geschäftsführerin der Backhausen GmbH, Hoheneich, Österreich
Herr Hans Dieter Pötsch
Wolfsburg, Deutschland (Nationalität: österreichisch)
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg
Vorsitzender des Vorstands und Finanzvorstand der Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart
Der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Hans Dieter Pötsch im Falle seiner Wahl zum Aufsichtsratsmitglied
erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft zu wählen.
Der Vorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele, das
im Hinblick auf seine Zusammensetzung verfolgte Diversitätskonzept und strebt die Ausfüllung des
Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt,
beabsichtigt, eine Einzelwahl durchführen zu lassen.
Die Lebensläufe von Frau Dr. Kiesling und Herrn Pötsch sowie weitere Informationen zu den
Wahlvorschlägen sind in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 5 dargestellt, die auch im Internet unter
www.volkswagenag.com/ir/hv
zur Verfügung steht.
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wurde das Aktiengesetz
unter anderem um die Vorschrift des § 120a Aktiengesetz ergänzt. § 120a Absatz 1 Aktiengesetz sieht vor,
dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens
jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die
Mitglieder des Vorstands beschließt. 6.
Der Aufsichtsrat der Volkswagen Aktiengesellschaft hat beschlossen, das Vorstandsvergütungssystem mit
Wirkung zum 1. Januar 2021 weiterzuentwickeln.
Das weiterentwickelte Vorstandsvergütungssystem ist in den weiteren Informationen zur Tagesordnung
enthalten. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, dieses neue Vorstandsvergütungssystem gemäß
§ 120a Absatz 1 Aktiengesetz zu billigen.
Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und über das Vergütungssystem für die Mitglieder
des Aufsichtsrats
Der durch das ARUG II ebenfalls neugefasste § 113 Absatz 3 Aktiengesetz sieht vor, dass bei
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June 14, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)