Zudem ist ungesichert, ob die Sonderprüfung künftig überhaupt weiter durchgeführt werden wird. Volkswagen hat gegen die der Anordnung der Sonderprüfung zugrundeliegenden Beschlüsse des Oberlandesgerichts Celle wegen der Verletzung ihrer verfassungsmäßig garantierten Rechte zwei Verfassungsbeschwerden erhoben. Im Falle einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde wäre die Sonderprüfung unmittelbar einzustellen. Volkswagen hat außerdem Unterlassungsklage gegen den Sonderprüfer erhoben, da dieser nach der - durch ein eingehendes Gutachten eines renommierten Hochschullehrers gestützten - Auffassung von Volkswagen bislang nicht hinreichend nachgewiesen hat, dass kein Bestellungshindernis vorliegt.


H.            ZUSAMMENFASSENDE EMPFEHLUNG 

Auf dieser Grundlage sind Aufsichtsrat und Vorstand der Überzeugung, dass die unter den Tagesordnungspunkten 10 und 11 der Tagesordnung zur Abstimmung gestellten Vergleichsvereinbarungen im Unternehmensinteresse einer gerichtlichen Durchsetzung von Ersatzbeziehungsweise Deckungsansprüchen bei Weitem vorzuziehen sind. Nach Auffassung des Aufsichtsrats und Vorstands überwiegt insofern deutlich das Interesse der Gesellschaft und des Konzerns, die rechtliche Aufarbeitung der Dieselthematik in Bezug auf die zivilrechtlichen Verantwortlichkeiten der Organmitglieder durch die Vergleichsvereinbarungen zügig, rechtssicher sowie endgültig abzuschließen. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher der Hauptversammlung vor, den Vergleichsvereinbarungen zuzustimmen.

Weitere Angaben zur Einberufung


              Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
1.            Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der 
              Gesellschaft auf 501.295.263. Hiervon sind 295.089.818 Aktien Stammaktien und 206.205.445 Aktien 
              stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 295.089.818. 
              Voraussetzungen für die Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung 
              und insbesondere die Ausübung des Stimmrechts 
              Der Vorstand der Volkswagen Aktiengesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die 
              ordentliche Hauptversammlung 2021 gemäß § 1 Absatz 2, Absatz 6 COVID-19-Gesetz als virtuelle 
              Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der 
              Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer 
              Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist daher ausgeschlossen. 
              Die Hauptversammlung findet insbesondere unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des 
              Vorsitzenden des Vorstands, des Finanzvorstands und weiterer Vorstandsmitglieder der Volkswagen 
              Aktiengesellschaft sowie eines mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars im CityCube 
              Berlin, Messedamm 26, 14055 Berlin, statt. Dies ist auch der Ort der Versammlung im Sinne des 
              Aktiengesetzes. 
              Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes 
              führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die 
              Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, die 
              Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation sowie Vollmachtserteilung wird 
              ermöglicht, den Aktionären steht ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation zu und Aktionäre 
              können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben. 
              Zur Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und insbesondere 
              zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der 
2.            Hauptversammlung, d.h. am 1. Juli 2021 (Nachweisstichtag), 00:00 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ) 
              , Aktionäre der Gesellschaft sind und sich fristgerecht anmelden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes in 
              Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) ist durch den Letztintermediär in deutscher oder englischer 
              Sprache gemäß § 67c Absatz 3 Aktiengesetz (separat nach Stamm- und/oder Vorzugsaktien) bis spätestens zum 
              Ablauf des 15. Juli 2021 an nachfolgende Adresse zu übermitteln: 
              Anmeldestelle: 
              Volkswagen Aktiengesellschaft 
              c/o Computershare Operations Center 
              80249 München 
              Telefax: +49-89-30903-74675 
              E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
              In der Regel übernehmen die depotführenden Institute bzw. Letztintermediäre die erforderliche Anmeldung 
              und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher 
              gebeten, sich an ihr depotführendes Institut zu wenden. Nach Eingang der Anmeldung mit beigefügtem 
              Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre die Anmeldebestätigung von der 
              Anmeldestelle, auf denen die erforderlichen Zugangsdaten für den Online-Aktionärsservice aufgedruckt 
              sind. 
              Um den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen für die Hauptversammlung (insbesondere der Zugangsdaten für 
              den Online-Aktionärsservice) sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, möglichst frühzeitig für die 
              Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
              Online-Aktionärsservice 
              Für Zwecke der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten stellt 
              die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter 3. 

ein internetgestütztes Hauptversammlungssystem (Online-Aktionärsservice) zur Verfügung. Nach

fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung erhalten angemeldete Aktionäre per Post sogenannte

Anmeldebestätigungen, auf denen Zugangsdaten abgedruckt sind. Mit diesen Zugangsdaten können sich die

Aktionäre im Online-Aktionärsservice anmelden und nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen ihre

Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung ausüben. Die Ausübung von

Aktionärsrechten auf anderem Wege - wie nachstehend ebenfalls beschrieben - bleibt hiervon unberührt. Der

Online-Aktionärsservice wird voraussichtlich ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung stehen.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und Vertretung durch Dritte

Angemeldete Stammaktionäre können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation oder schriftlich

abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl).

Die Möglichkeit der elektronischen Briefwahl steht bis zum Ende der Abstimmungen in der

Hauptversammlung am 22. Juli 2021 zur Verfügung und erfolgt mit den Zugangsdaten der Anmeldebestätigung

über den Online-Aktionärsservice der Gesellschaft unter

Alternativ kann die Briefwahl auch schriftlich auf der Anmeldebestätigung erfolgen. Hierfür kann der

vorgesehene Textabschnitt verwendet werden. Die schriftliche Stimmabgabe muss spätestens am 21. Juli

2021, 24:00 Uhr (MESZ), in Papierform, via Telefax oder E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein:

Volkswagen Aktiengesellschaft

c/o Computershare Operations Center

80249 München

Telefax: +49-89-30903-74675

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Den Stammaktionären wird angeboten, sich zu den im Bundesanzeiger veröffentlichten

Tagesordnungspunkten durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter

vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dabei ist zu

beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur entsprechend den ihnen erteilten Weisungen des

jeweiligen Aktionärs oder seines Bevollmächtigten ausüben; liegen den Stimmrechtsvertretern zu Punkten

der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft beschränken sich auf die Vertretung von Aktionären bei

Abstimmungen; zur Wahrnehmung anderer Aktionärsrechte können sie nicht beauftragt oder bevollmächtigt

werden.

Stammaktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, benötigen dazu die

Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der

Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und können elektronisch mit den

Zugangsdaten der Anmeldebestätigung bis zum Ende der Abstimmungen in der Hauptversammlung am 22. Juli

2021 über den Online-Aktionärsservice der Gesellschaft unter

erfolgen.

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June 14, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)