KARLSRUHE (dpa-AFX) - Erstmals im Abgasskandal um Volkswagen hat es der Bundesgerichtshof am Mittwoch (ab 9.30 Uhr) mit Klagen von Dieselkäufern gegen ihre Autohändler zu tun. Vier Verfahren behandelt der achte Zivilsenat in Karlsruhe zu der Frage, ob die Käufer Anspruch auf eine Ersatzlieferung bei Neuwagen mit dem Skandalmotor EA189 haben. Ob schon im Anschluss an die Verhandlungen ein Urteil verkündet wird, war zunächst offen. (Az. VIII ZR 254/20 u.a.)

In allen vier Fällen wollen die Kläger, dass ihr etliche Jahre altes Auto gegen einen Neuwagen getauscht wird. In zwei Fällen hat jeweils das Oberlandesgericht Köln in der Vorinstanz entschieden, dass nichts dagegenspricht. Die beiden anderen Kunden scheiterten vor dem Saarländischen beziehungsweise dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht. Beide argumentierten mit den deutlich niedrigeren Kosten für Nachbesserungen in Form eines Software-Updates./kre/DP/nas