KARLSRUHE (dpa-AFX) - Für den Ersatz eines vom Dieselskandal betroffenen Neufahrzeugs müssen Käufer innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Vertrags diesen Anspruch geltend gemacht haben. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Die Richterinnen und Richter setzten damit eine klare zeitliche Grenze, die es bis dahin nicht gegeben hatte. (Az. VIII ZR 254/20 u.a.)

Mehrere Käufer hatten für ihre deutlich älteren Volkswagen Neuwagen als Ersatz gefordert. Die ursprünglichen Modelle wurden da schon nicht mehr produziert. Dann bekämen die Händler aber abgefahrene Autos und müssten ohne Ausgleich komplett neue Fahrzeuge bereitstellen, erläuterte die Vorsitzende Richterin. Das sei nicht im Sinne einer gerechten Abwägung der Interessen beider Seiten./kre/DP/stw