=------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =------------------------------------------------------------------------------- 09.06.2021 voestalpine AG Linz, FN 66209 t ISIN AT0000937503 ("Gesellschaft") Einberufung der 29. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG für Mittwoch, den 7. Juli 2021 um 10:00 Uhr, Wiener Zeit Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG ist in den Räumlichkeiten der voestalpine Stahlwelt GmbH in 4020 Linz, voestalpine-Straße 4. I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG 1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Die Hauptversammlung der voestalpine AG am 7. Juli 2021 wird auf Grundlage von § 1 Abs 1 und 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstandes bei der Hauptversammlung der voestalpine AG am 7. Juli 2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 CO-VID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können. Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrates, des Vorsitzenden des Vorstandes sowie der weiteren Mitglieder des Vorstandes, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in den Räumlichkeiten der voestalpine Stahlwelt GmbH, 4020 Linz, voestalpine-Straße 4, statt. Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht, Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID- 19-GesV. Diese vier besonderen Stimmrechtsvertreter werden in Punkt V. dieser Einberufung genannt. Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E- Mail-Adresse fragen.voestalpine@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben. 2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen. Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 7. Juli 2021 ab ca. 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im Internet unter www.voestalpine.com als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich. Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstandes, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernab- stimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") hingewiesen. II. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlages für die Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Konsolidierten Corporate Governance-Berichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2020/2021 sowie des Konsolidierten nichtfinanziellen Berichtes 2020 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020/2021 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020/2021 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020/2021 5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2021/2022 6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates 7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für die Mitglieder des Aufsichtsrates 8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 15 (Aufsichtsrat - Vergütung) 9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes der voestalpine AG a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und Ziffer 8 sowie Abs. 1a und Abs. 1b Aktiengesetz sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b) gemäß § 65 Abs. 1b Aktiengesetz für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen. d) Widerruf der in der Hauptversammlung am 3. Juli 2019 erteilten Ermächtigung. III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 16. Juni 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.voestalpine.com » Investoren » Hauptversammlung zugänglich: * Jahresabschluss mit Lagebericht, * Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht, * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2020/2021; * Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 2020, * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9, * Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates, * Vergütungspolitik für die Mitglieder des Aufsichtsrates, * Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 9, * Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 COVID-19-GesV, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, * Frageformular, * vollständiger Text dieser Einberufung, * Allgemeine Datenschutzerklärung für Teilnehmer der Hauptversammlung der voestalpine AG am 7. Juli 2021 sowie * Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"). IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 27. Juni 2021 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depot-
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June 09, 2021 06:18 ET (10:18 GMT)