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  verantwortlich. 
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09.06.2021 
 
voestalpine AG 
Linz, FN 66209 t 
ISIN AT0000937503 
("Gesellschaft") 
 
Einberufung der 29. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG 
für Mittwoch, den 7. Juli 2021 um 10:00 Uhr, Wiener Zeit 
 
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG 
ist in den Räumlichkeiten der voestalpine Stahlwelt GmbH 
in 4020 Linz, voestalpine-Straße 4. 
 
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG 
 
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und 
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) 
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer 
beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung 
Gebrauch zu machen. 
 
Die Hauptversammlung der voestalpine AG am 7. Juli 2021 wird auf Grundlage von § 
1 Abs 1 und 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020 und 
der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter 
Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer 
als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. 
 
Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstandes bei der Hauptversammlung 
der voestalpine AG am 7. Juli 2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme 
der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 CO-VID-19-GesV) nicht 
physisch anwesend sein können. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer 
Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrates, des Vorsitzenden des Vorstandes 
sowie der weiteren Mitglieder des Vorstandes, des beurkundenden öffentlichen 
Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen 
Stimmrechtsvertreter in den Räumlichkeiten der voestalpine Stahlwelt GmbH, 4020 
Linz, voestalpine-Straße 4, statt. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im 
Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht, 
Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der 
Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID- 
19-GesV. Diese vier besonderen Stimmrechtsvertreter werden in Punkt V. dieser 
Einberufung genannt. 
 
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären 
selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch 
Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E- 
Mail-Adresse fragen.voestalpine@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die 
Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt 
IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. 
bevollmächtigt haben. 
 
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 
AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen. 
 
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage 
von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 7. Juli 2021 
ab ca. 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen 
Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie 
Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im 
Internet unter www.voestalpine.com als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. 
Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht 
erforderlich. 
 
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im 
Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und 
optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und 
insbesondere die Präsentation des Vorstandes, die Beantwortung der Fragen der 
Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle 
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernab- 
stimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im 
Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann daher nur dem 
Verlauf der Hauptversammlung folgen. 
 
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von 
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese 
ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). 
 
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
("Teilnahmeinformation") hingewiesen. 
 
II. TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des 
Vorschlages für die Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses samt 
Konzernlagebericht, des Konsolidierten Corporate Governance-Berichtes und des 
Berichtes des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 
2020/2021 sowie des Konsolidierten nichtfinanziellen Berichtes 2020 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 
2020/2021 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das 
Geschäftsjahr 2020/2021 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für 
das Geschäftsjahr 2020/2021 
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 
und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2021/2022 
6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstandes 
und des Aufsichtsrates 
7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für die Mitglieder des 
Aufsichtsrates 
8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 15 (Aufsichtsrat - 
Vergütung) 
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes der voestalpine AG 
a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und Ziffer 8 sowie Abs. 
1a und Abs. 1b Aktiengesetz sowohl über die Börse als auch außerbörslich im 
Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des 
quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann 
(umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), 
b) gemäß § 65 Abs. 1b Aktiengesetz für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener 
Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein 
öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den 
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, 
c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren 
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen. 
d) Widerruf der in der Hauptversammlung am 3. Juli 2019 erteilten Ermächtigung. 
 
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER 
INTERNETSEITE 
 
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG 
spätestens ab 16. Juni 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.voestalpine.com » Investoren » Hauptversammlung zugänglich: 
* Jahresabschluss mit Lagebericht, 
* Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht, 
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
* Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
* Bericht des Aufsichtsrates, 
jeweils für das Geschäftsjahr 2020/2021; 
* Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 2020, 
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9, 
* Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates, 
* Vergütungspolitik für die Mitglieder des Aufsichtsrates, 
* Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153 
Abs 4 S 2 AktG zu TOP 9, 
* Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV, 
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht, 
* Frageformular, 
* vollständiger Text dieser Einberufung, 
* Allgemeine Datenschutzerklärung für Teilnehmer der Hauptversammlung der 
voestalpine AG am 7. Juli 2021 sowie 
* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"). 
 
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser 
virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV 
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 27. Juni 
2021 (Nachweisstichtag). 
Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen 
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur 
berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depot- 

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June 09, 2021 06:18 ET (10:18 GMT)