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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
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20.04.2021 
 
VIENNA INSURANCE GROUP AG 
Wiener Versicherung Gruppe 
FN 75687 f ISIN: AT0000908504 
Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien 
 
EINBERUFUNG 
 
der am Freitag, dem 21. Mai 2021, um 11:00 Uhr (MESZ) 
in Wien stattfindenden 
30. ordentlichen Hauptversammlung 
 
ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE 
 
Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und 
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) 
In Anbetracht der COVID-19-Pandemie beschloss der Vorstand nach sorgfältiger 
Abwägung zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer wie bereits im Jahr 
2020 erneut die gesetzliche Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung in 
Anspruch zu nehmen. 
 
Die Hauptversammlung der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe am 
21. Mai 2021 wird auf Grundlage von § 1 Absatz 2 COVID-19-GesG (BGBl. I Nr. 16/ 
2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020) und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF 
BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der 
Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" 
durchgeführt. 
 
Dies bedeutet, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung 
der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe am 21. Mai 2021 
Aktionäre (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Absatz 4 
COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können. Der Vorstand bittet um 
Verständnis, dass Aktionäre am 21. Mai 2021 nicht persönlich zur 
Hauptversammlung kommen können. 
 
Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des 
Aufsichtsrates sowie dessen Stellvertreters, der Mitglieder des Vorstandes, des 
beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft bestimmten besonderen 
Stimmrechtsvertreter in Wien statt. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV führt zu 
Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte 
der Aktionäre. 
 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch 
zu erheben, erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an 
einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter 
gemäß § 3 Absatz 4 COVID-19-GesV. 
 
Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den 
Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und 
zwar ausschließlich in Textform per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse der 
Gesellschaft fragen.vig@hauptversammlung.at. [fragen.vig@hauptversammlung.at] 
 
Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Absatz 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 
Absatz 4 Aktiengesetz vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet 
übertragen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der 
Hauptversammlung nicht erforderlich. 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 21. Mai 2021 ab 
11:00 Uhr unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet 
unter www.vig.com/hauptversammlung [http://www.vig.com/hauptversammlung]virtuell 
verfolgen. 
 
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die 
dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Einweg- 
Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die 
Präsentation des Vorstandes und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu 
verfolgen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle 
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Absatz 3 Ziffer 2 Aktiengesetz) und 
keine Fernabstimmung (§ 102 Absatz 3 Ziffer 3 Aktiengesetz und § 126 
Aktiengesetz) ermöglicht und damit die Übertragung im Internet keine Zweiweg- 
Verbindung ist. 
 
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz 
technischer Kommunikationsmittel nur insoweit verantwortlich ist, als diese 
ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Absatz 6 COVID-19-GesV). 
 
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Absatz 3 iVm § 2 Absatz 4 COVID-19- 
GesV ("Teilnahmeinformation") sowie auf die Informationen über die Rechte der 
Aktionäre hingewiesen, wie diese auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.vig.com/hauptversammlung [http://www.vig.com/hauptversammlung] 
veröffentlicht sind. Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr 
um besondere Beachtung dieser Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf 
der Hauptversammlung dargelegt wird. 
 
 
T A G E S O R D N U N G 
 
                                        Vorlage des festgestellten 
                                        Jahresabschlusses 2020 samt dem 
                                        Lagebericht, des konsolidierten 
                                        Corporate Governance-Berichts 2020, des 
                                        Nachhaltigkeitsberichts 2020 
                                     1. (konsolidierter nichtfinanzieller 
                                        Bericht), des Konzernabschlusses 2020 
                                        samt dem Konzernlagebericht, des 
                                        Vorschlages für die Gewinnverwendung und 
                                        des Berichts des Aufsichtsrates (§ 96 
                                        Aktiengesetz). 
 
                                        Beschlussfassung über die Verwendung des 
                                     2. im Jahresabschluss 2020 ausgewiesenen 
                                        Bilanzgewinnes. 
 
                                        Beschlussfassung über den 
                                     3. Vergütungsbericht 2020. 
 
                                        Beschlussfassung über die Entlastung der 
                                     4. Mitglieder des Vorstandes für das 
                                        Geschäftsjahr 2020. 
 
                                        Beschlussfassung über die Entlastung der 
                                     5. Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
                                        Geschäftsjahr 2020. 
 
                                        Beschlussfassung über die Ermächtigung 
                                        des Vorstandes gemäß § 169 Aktiengesetz, 
                                        bis längstens 20. Mai 2026 das 
                                        Grundkapital der Gesellschaft - auch in 
                                        mehreren Tranchen - um bis zu Nominale 
                                        EUR 66.443.734,10 durch Ausgabe von bis 
                                        zu 64.000.000 auf Namen oder Inhaber 
                                        lautende Stückaktien gegen Bar- oder 
                                        Sacheinlage oder eine Kombination dieser 
                                     6. beiden zu erhöhen und über den Inhalt 
                                        der Aktienrechte, den Ausschluss der 
                                        Bezugsrechte und die sonstigen 
                                        Bedingungen der Aktienausgabe mit 
                                        Zustimmung des Aufsichtsrates zu 
                                        entscheiden. Diese Ermächtigung ersetzt 
                                        den in der 26. ordentlichen 
                                        Hauptversammlung am 12. Mai 2017 unter 
                                        Tagesordnungspunkt 5 gefassten 
                                        Beschluss. § 4 Absatz 2, erster Satz der 
                                        Satzung wird dem entsprechend geändert. 
 
                                        Beschlussfassung über die Ermächtigung 
                                        des Vorstandes, mit Zustimmung des 
                                        Aufsichtsrates gemäß § 174 Absatz 2 
                                        Aktiengesetz bis 20. Mai 2026 
                                        Gewinnschuldverschreibungen im 
                                        Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
                                        2.000.000.000,--, auch in mehreren 
                                        Tranchen, auch unter Ausschluss der 
                                     7. Bezugsrechte, auszugeben sowie alle 
                                        weiteren Bedingungen für die Ausgabe der 
                                        Gewinnschuldverschreibungen 
                                        festzusetzen. Diese Ermächtigung ersetzt 
                                        den in der 26. ordentlichen 
                                        Hauptversammlung am 12. Mai 2017 unter 
                                        Tagesordnungspunkt 6 gefassten 
                                        Beschluss. 
 
                                        Beschlussfassung über die Ermächtigung 
                                        des Vorstandes, mit Zustimmung des 
                                        Aufsichtsrates, gemäß § 174 Absatz 2 

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