Zürich (awp) - Die Vetropack Holding kann die geplante Umwandlung eines Teils von Namenaktien in Inhaberaktien ohne öffentliches Kaufangebot durchführen. Denn die Übernahmekommission hat festgestellt, dass die geplante Transaktion nicht unter diese Pflicht fällt.

Vetropack plant gemäss einer Mitteilung der Übernahmekommission vom Donnerstag eine Diskussion mit den Inhabern der Stimmrechtsaktien über eine mögliche Umwandlung ihrer Stimmrechtsaktien in Inhaberaktien im Verhältnis 5:1 aufzunehmen. Diese Umwandlung eines Teils der Stimmrechtsaktien in Inhaberaktien muss von der Generalversammlung, die am 22. April stattfindet, noch abgesegnet werden.

Die Cornaz AG-Holding (Coho), die 67,2 Prozent der Stimmrechte an Vetropack hält, unterstützt den Angaben zufolge das geplante Umtauschangebot. Allerdings plant sie, maximal so viele Stimmrechtsaktien in Inhaberaktien umzutauschen, dass sie weiterhin die Mehrheit der Stimmrechte an Vetropack hält.

Am 3. Februar reichten Vetropack und Coho ein Gesuch bei der Übernahmekommission zur Feststellung ein, dass für diese Transaktion keine Angebotspflicht auslöst.

Diese hat nun festgestellt, dass weder die als Folge des geplanten Umtausches erwartete Umgestaltung noch eine mögliche Auflösung der Gruppe von Aktionären um die Cornaz AG-Holding eine Angebotspflicht in Bezug auf Vetropack Holding auslösen.

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