BERLIN (dpa-AFX) - Bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über das Klimapaket der Bundesregierung könnten Regelungen zu Standortkommunen von Windkraftanlagen ausgekoppelt werden. Das geht aus einer Beratungsvorlage für die Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Die Arbeitsgruppe kam am Montagvormittag zu Beratungen in Berlin zusammen.

Demnach könnte sie empfehlen, die Möglichkeit eines gesonderten Hebesatzrechts bei der Grundsteuer für Standortkommunen von Windkraftanlagen aus dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht herauszunehmen.

Ein gesondertes Hebesatzrecht bei der Grundsteuer könnte mit der Novelle des EEG-Gesetzes gekoppelt werden, die im ersten Quartal 2020 kommen solle, hieß es. Dort soll es auch um Maßnahmen für mehr Akzeptanz von Windrädern an Land gehen, gegen die es vor Ort zum Teil erheblichen Widerstand gibt.

Offen in der schwarz-roten Koalition sind auch noch geplante Mindestabstände von Windrädern zu Wohnhäusern. Diese waren ursprünglich im Entwurf des Wirtschaftsministeriums zum Kohleausstiegsgesetz enthalten. Die Mindestabstände sind aber in der Koalition umstritten und könnten nun Teil eines Windenergie-Pakets werden./hoe/DP/mis