DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Windräder sollen in Nordrhein-Westfalen künftig einen Mindestabstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung halten, wenn dort zehn und mehr Wohnhäuser zusammenstehen. Das soll ein am Mittwoch vorgestellter Gesetzentwurf der Landesregierung festschreiben. Damit würde NRW den vom Bund vorgegebenen maximalen Mindestabstand nutzen. Die neue Regelung solle für einen "fairen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Bevölkerung und den Zielen der Energieversorgung" sorgen, sagte Bau- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) in einer Online-Pressekonferenz.

Die hohe Dichte von Windenergieanlagen in Teilen des Landes hätten viele Bürger auf die Barrikaden getrieben, sagte Scharrenbach. Zahlreiche Gemeinden könnten Baugrundstücke nicht mehr verkaufen, "weil sie von Windrädern umzingelt sind". Die Windenergie brauche aber Akzeptanz. Dafür solle die Neuregelung durch eine Entzerrung der Anlagen sorgen. Zugleich schaffe sie Rechtssicherheit für die Anlagenbetreiber. So gebe es Bestandsschutz für Investoren, die einen vollständigen Bauantrag eingereicht oder eine Baugenehmigung erhalten, aber das Windrad noch nicht errichtet haben. Für sie gelte die 1000-Meter-Regel nicht.

Ursprünglich wollte die schwarz-gelbe Landesregierung einen Mindestabstand von 1500 Metern vorschreiben. Damit konnte sie sich in den Verhandlungen über eine Öffnungsklausel im Baugesetzbuch aber nicht durchsetzen. Die 1000-Meter-Regel sei im Ergebnis wirkungsgleich, weil der Abstand von 1500 Metern lediglich zu reinen und allgemeinen Wohngebieten einzuhalten gewesen sei, betonte Energieminister Andreas Pinkwart (FDP).

Scharrenbach und Pinkwart versicherten, die Ausbauziele bei der Windenergie in NRW könnten auch mit dem 1000-Meter-Abstand eingehalten werden. Das hätten erste Zwischenergebnisse einer laufenden Potenzialanalyse gezeigt. Bis zum Jahr 2030 soll die installierte Leitung bei der Windenergie in NRW von 5,9 auf 10,5 Gigawatt steigen. "Das wird auch mit dieser Regelung funktionieren", betonte Scharrenbach.

Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) bezweifelt das. Die Landesregierung nutze ihren Spielraum so restriktiv wie möglich aus. Sowohl der Austausch von Altanlagen als auch der Bau neuer Anlagen werde durch diese Regelungen blockiert. "Die Landesregierung folgt hier den Windkraftgegnern und opfert dafür das Zugpferd der Energiewende", kritisierte Christian Mildenberger, Geschäftsführer des LEE NRW.

Im weiteren Verfahren können sich jetzt die Verbände zu dem Gesetzentwurf äußern. Vor dem Sommer soll dann der Landtag am Zug sein./hff/DP/mis