Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde

Am 1. Januar 2022 tritt die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) in Kraft. Dieses Gesetz regelt die Beziehungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaften in der Schweiz. Es freut uns, dass die vom Bundesparlament beschlossenen Anpassungen Ihnen, unseren Kundinnen und Kunden, zugutekommen. Mit Ausnahme einiger Bestimmungen gilt das Gesetz für alle neu abgeschlossenen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2022.

1. Vertragsdauer: Kündigungsrecht ab Ende des 3. Versicherungsjahrs:

Neu können Sie alle Versicherungsverträge ab dem dritten Jahr jährlich per Jahresende kündigen, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsvertrag für eine längere Dauer oder vor Inkrafttreten der Revision des VVG abgeschlossen wurde.

2. Verlängerung der Verjährungsfrist von 2 auf 5 Jahre:

Neu können Sie Forderungen aus einem Versicherungsvertrag innert 5 Jahren (anstatt wie bis anhin 2 Jahren) geltend machen. Wie bisher verjähren hingegen Ansprüche aus Verträgen zu Taggeldversicherungen gemäss VVG in 2 Jahren.

3. Ein neues Widerrufsrecht für Versicherungsnehmer:

Versicherungsnehmer verfügen nach der Unterzeichnung des Versicherungsantrags über eine Frist von 14 Tagen, um den Vertrag zu widerrufen. Wenn Sie also eine Versicherung beantragt haben, aber Ihre Meinung geändert haben, können Sie dies innert zwei Wochen tun. Das Widerrufsrecht gilt nicht bei kollektiven Personenversicherungen, vorläufigen Deckungszusagen und Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.

4. Verbesserte Information für den Versicherungsnehmer:

Die Bestimmungen zur Informationspflicht des Versicherers wurden durch neue Punkte ergänzt, die diese vor Abschluss eines Versicherungsvertrags dem Versicherungsnehmer mitteilen müssen.

5. Anpassung oder Kündigung des Vertrags bei Gefahrsminderung:

Reduziert sich die Gefahr für die versicherten Risiken während der Laufzeit des Vertrags wesentlich, können Sie neu den Versicherungsvertrag kündigen oder eine Prämienreduktion verlangen.

6. Neu bei der Haftpflicht:

Direktes Forderungsrecht gegenüber Haftpflichtversicherungen: Der geschädigte Dritte oder dessen Rechtsnachfolger hat neu die Möglichkeit, seinen Leistungsanspruch direkt beim Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend zu machen.

Der bisherige Ausschluss eines Regresses von anderen Versicherungen gegen Mitarbeitende ohne Führungsfunktion ist nicht mehr zulässig. Allerdings haben wir bei der Vaudoise entschieden, dass die Verbesserung für Mitarbeitende ohne Führungsfunktion nicht nur für neue Versicherungsabschlüsse ab dem 1.1.2022 gilt, sondern auch für bereits bestehende Verträge, und zwar für Schäden, die ab dem 1. Januar 2022 eintreten.

7. Neu bei der Lebensversicherung:

8. Anpassung des VVG an den elektronischen Geschäftsverkehr:

Das VVG wurde angepasst, um den elektronischen Geschäftsverkehr zu erleichtern. Die Kommunikation zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern kann neu nicht nur schriftlich erfolgen, wie es bereits der Fall ist, sondern auch auf jede andere Weise, die einen Nachweis durch Text ermöglicht (z. B. E-Mail oder SMS). Neu können Sie einen Vertrag z. B. auch per E-Mail kündigen. Diese Änderung gilt ebenfalls für Versicherungsverträge, die vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden.

Neben der Revision des VVG weisen wir Sie auf unsere neusten Bestimmungen zum Schutz von persönlichen Daten hin. Auf unserer Website www.vaudoise.ch finden Sie Informationen zur Revision des VVG und zur Verwendung Ihrer persönlichen Daten. Die Online-Datenschutzerklärung der Vaudoise ist verbindlich und kann mitunter ohne Vorankündigung an neue Entwicklungen angepasst werden. Wenn Sie ein Exemplar in Papierform wünschen, können sich an Ihren Vaudoise-Berater wenden.

Die Revision des VVG hat keinen Einfluss auf Ihre aktuellen Versicherungsdeckungen. Diese bleiben unverändert und wie bis anhin gültig - ebenso wie die vereinbarten Versicherungsprämien. Sie müssen also nichts unternehmen. Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Treue bedanken.

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Vaudoise Assurances Holding AG published this content on 15 November 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 16 November 2021 09:05:03 UTC.