DGAP-News: USU Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.07.2021 in virtuell mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
2021-05-28 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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USU Software AG Möglingen International Security Identification Number (ISIN): DE000A0BVU28 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am 
Dienstag, den 6. Juli 2021, Beginn 10:30 Uhr (MESZ), die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
weder der Aktionäre noch ihrer Bevollmächtigten stattfindet. 
Die Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre unter 
www.usu.com/hv2021 
 
live im Internet übertragen. Die Teilnahme der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten, insbesondere die Ausübung des 
Stimmrechts, erfolgt ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation nach Maßgabe der im Folgenden im Anschluss an 
die Tagesordnung enthaltenen Bestimmungen und Erläuterungen. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist 
der Sitz der Gesellschaft USU Software AG, Spitalhof, D-71696 Möglingen. 
Tagesordnung der Hauptversammlung 
              Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
              zusammengefassten Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich des 
              erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch (im Folgenden 'HGB') sowie des 
              Berichts des Aufsichtsrats der USU Software AG, jeweils für das Geschäftsjahr 2020 
              Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter 
              www.usu.com/hv2021 

zugänglich. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine

Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der USU Software AG für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Der im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 erzielte Bilanzgewinn der Gesellschaft in

Höhe von EUR 11.293.187,11 wird wie folgt verwendet:


2.            Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,40 je dividendenberechtigter Stückaktie 
              für 10.523.770 Stückaktien, somit insgesamt                                    EUR 4.209.508,00 
              Gewinnvortrag des verbleibenden Bilanzgewinns auf neue Rechnung                EUR 7.083.679,11 

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den

Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, d.h. am 9. Juli 2021.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu

erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu

erteilen.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das

Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 5. Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das

Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/

Finanzinformationen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen, sofern eine solche prüferische

Durchsicht vor der nächsten Hauptversammlung erfolgt.

Beschlussfassung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Das Amt aller Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Beendigung der Hauptversammlung vom 6. Juli 2021.

Es ist deshalb eine Neuwahl erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 (letzte Alternative), 101 AktG und § 11 Abs. 1 der

Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats für eine erneute Amtsperiode

gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung wieder zu wählen; dies sind:


                            Gabriele Walker-Rudolf, Markgröningen, Partnerin der Drees und Sommer SE, Stuttgart 
                            Frau Walker-Rudolf übt folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
              6.1)          vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus: 
                            Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates der Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH, 
                            Stuttgart 
                            Erwin Staudt, Leonberg, selbstständiger Unternehmerberater 
                            Herr Staudt übt folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
                            vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus: 
              6.2) 
                            Verwaltungsratsmitglied der Hahn Verwaltungs-GmbH, Fellbach 
                            Aufsichtsratsmitglied der PROFI Engineering Systems AG, Darmstadt 
                            Udo Strehl, Asperg, Geschäftsführender Gesellschafter der AUSUM GmbH, Möglingen 
              6.3) 
                            Herr Strehl übt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
                            vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus. 
6. 

Nähere Angaben zum Werdegang der vorgeschlagenen Kandidaten sind den auf unserer Homepage unter


              www.usu.com 

eingestellten Lebensläufen zu entnehmen.

Die vorgeschlagenen Kandidaten sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor Software, IT-Dienstleistungen

und Beteiligungsmanagement, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.

Frau Walker-Rudolf und Herr Erwin Staudt sind unabhängig und verfügen über Sachverstand auf den

Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.

Der Aufsichtsrat beabsichtigt, im Fall der Wahl der vorgeschlagenen Personen, Herrn Udo Strehl erneut

zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen.

Herr Udo Strehl hält 5.386.578 (51,18%) der Stimmrechte an der Gesellschaft. Davon hält er 5.000

(0,05%) direkt und 5.349.578 (50,83%) über die AUSUM GmbH deren Mehrheitsgesellschafter und

Geschäftsführer er ist und 32.000 (0,30%) über die 'Wissen ist Zukunft'-Stiftung. Herr Udo Strehl ist der

Vater von Herrn Dr. Benjamin Strehl, einem der Vorstände der USU Software AG. Zwischen den übrigen zur

Wahl vorgeschlagenen Personen und dem Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an

der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen.

Der Aufsichtsrat hat sich zudem versichert, dass die vorgeschlagene Kandidatin und Kandidaten auch

weiterhin den jeweils zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.

Die Wahlen sollen als Einzelwahl durchgeführt werden. Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit ab

Beendigung der Hauptversammlung am 6. Juli 2021, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr

nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht

mitgerechnet. Die Wahl erfolgt damit für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die

Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

Gemäß § 120a Abs. 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft mindestens

alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems über die Billigung des vom

Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands zu beschließen. Die

erstmalige Beschlussfassung hat nach Maßgabe der gesetzlichen Übergangsregelung gemäß § 26j Abs. 1 Satz 1

EGAktG bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung, die auf den 31. Dezember 2020 folgt,

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May 28, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)