BERLIN (dpa-AFX) - Für Beschäftigte in Start-ups und anderen Kleinunternehmen soll es attraktiver werden, Anteile an ihrer Firma zu übernehmen. Nach einem am Donnerstag bekanntgewordenen Gesetzentwurf sollen derartige Kapitalbeteiligungen steuerlich stärker gefördert werden. So ist etwa vorgesehen, den steuerfreien Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 Euro im Jahr auf 720 Euro anzuheben. Bei Unternehmensbeteiligungen an Start-ups, die den Angestellten kostenlos oder verbilligt übertragen wurden, sollen zudem Einkünfte anfangs grundsätzlich nicht besteuert werden.

In Deutschland werde das Instrument der Mitarbeiterbeteiligung bislang zu wenig genutzt - dabei seien derartige Erfolgsbeteiligungen im internationalen Rennen um hoch qualifizierte Fachkräfte zwingend erforderlich, erklärte Thomas Jarzombek (CDU), Beauftragter für Digitale Wirtschaft und Start-ups im Bundeswirtschaftsministerium. "Gerade die besten Köpfe sind die entscheidende Ressource zum Erfolg."

Der Gesetzentwurf ist zwischen dem SPD-geführten Finanzministerium und dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium abgestimmt, muss aber noch formal vom Kabinett beschlossen und anschließend vom Bundestag verabschiedet werden, bevor er - wie geplant - Mitte des kommenden Jahres in Kraft treten kann.

Parallel dazu soll Deutschland mit dem Gesetz auch als Standort für Investmentfonds attraktiver werden. So plant das Finanzministerium, offene Infrastruktur-Investmentvermögen einzuführen sowie geschlossene "Master-Feeder"-Konstruktionen - also eine spezielle Fondskonstruktion und Form zum Bündeln von Vermögenswerten oder Zusammenführen kleinerer Fonds. Der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft bewertet dies positiv: Nach Einschätzung des Zentralen Immobilien-Ausschusses stünde damit "ein weiteres Vehikel zur Verfügung, um die Bedürfnisse der unter enormen Investitionsdruck stehenden institutionellen Anleger besser bedienen zu können"./ax/DP/jha