DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: United Internet AG / United Internet AG:
Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014    
(MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
// Aktienrückkauf - Änderungsmeldung                                           
United Internet AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation             
                                                                               
20.04.2020 / 15:07                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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United Internet AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung  
(EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Satz 2 der Delegierten Verordnung 
(EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - Änderungsmeldung                        
                                                                               
Aussetzung des Aktienrückkaufprogramms im Zusammenhang mit der ordentlichen    
Hauptversammlung 2020                                                          
                                                                               
Montabaur, den 20. April 2020                                                  
                                                                               
Die United Internet AG hat mit Ad-hoc Mitteilung vom 1. April 2020 und         
Initialmeldung vom 2. April 2020 ein Aktienrückkaufprogramm angekündigt,       
welches seit dem 3. April 2020 durchgeführt wird. Schon in der Initialmeldung  
hat die Gesellschaft darauf hingewiesen, dass in einem Zeitraum von 5          
Handelstagen vor einer Hauptversammlung bis zum Ablauf von 5 Handelstagen nach 
einer Hauptversammlung keine Aktien zurückgekauft werden.                      
                                                                               
Die Gesellschaft hat heute ihre ordentliche Hauptversammlung 2020 einberufen.  
Sie findet am 20. Mai 2020 statt. Es werden daher keine Aktien in einem        
Zeitraum vom 13. Mai 2020 bis zum 27. Mai 2020 (jeweils einschließlich)        
zurückgekauft werden.                                                          
                                                                               
Montabaur, den 20. April 2020                                                  
                                                                               
United Internet AG                                                             
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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20.04.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch               

Unternehmen: United Internet AG    

             Elgendorfer Straße 57 

             56410 Montabaur       

             Deutschland           

Internet:    www.united-internet.de







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1025027  20.04.2020