UniDevice AG

Berlin

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

2022

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 5. Juli 2022, um 11:00 Uhr

im Haus der Wirtschaft, Am Schillertheater 2, Raum VR2, 10625 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der UniDevice AG zum 31. Dezember 2021, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des Konzernlageberichts der UniDevice AG für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
    Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 19. Mai 2022 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Gesellschaft gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Entsprechend den genannten gesetzlichen Bestimmungen erfolgt eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2021
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 1.490.148,48 wie folgt zu verwenden:
    1. Ausschüttung an die Aktionäre: Ausschüttung einer Dividende je dividendenberechtigter Stammaktie von EUR 0,07 (bei 15.050.000 Stück dividendenberechtigten Stammaktien sind das insgesamt EUR 1.053.500,00)
    2. Verbleibt als Gewinnvortrag EUR 436.648,48

Die Dividende ist am 8. Juli 2022 fällig.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
  3. Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Das Aufsichtsratsmitglied Peter Marggraff ist am 31.03.2022 verstorben. Die Aufsichtsratsmitglieder Christoph Jakob und Dr. Arno Schimpf legen ihr Mandat als Aufsichtsrat der UniDevice mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung nieder, um eine Neuwahl des kompletten Aufsichtsrates zu ermöglichen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß Satzung aus drei Mitgliedern. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats werden gemäß § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptver- sammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, zu wählen:

  1. Herrn Christoph Jakob, Beruf: Steuerberater, wohnhaft in 34225 Baunatal.
  2. Herrn Dr. Arno Schimpf, Beruf: Ingenieur, wohnhaft in 98617 Neubrunn.
  3. Frau Regine Siebert, Beruf: Dozentin, wohnhaft in 34132 Kassel.

6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Harry Haseloff, Wirtschaftsprüfer, Berlin, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr zu wählen.

Weitere Angaben zur Einberufung

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am Dienstag, 14. Juni 2022 (0:00 Uhr MESZ) (Legitimationstag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich anmelden.

Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Institut auf den Legitimationstag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des Dienstags, 28. Juni 2022 (24.00 Uhr MESZ) bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Mitteilung der Gesellschaft nach § 125 AktG, welche in Form und Inhalt gemäß EU-DVO 2018/1212 aufzustellen ist, in Feld C5 der Tabelle 3 der EU-DVO 2018/1212 als Aufzeichnungsdatum der 22. Tag vor der Hauptversammlung angegeben wird. In dieser Hinsicht folgt die Gesellschaft der Empfehlung des

Umsetzungsleitfadens des Bundesverbandes Deutscher Banken zur Aktionärsrechtsrichtlinie II/ARUG II für den deutschen Markt. Dieses in der Mitteilung gemäß

  • 125 AktG genannte Aufzeichnungsdatum (im vorliegenden Fall: 13. Juni 2022) ist daher nicht identisch mit dem gesetzlichen Nachweisstichtag (sog. Record Date) im Sinne von § 123 Abs. 4 AktG. Denn gemäß dieser aktienrechtlichen Vorschrift bezieht sich der Nachweis des Anteilsbesitzes auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (im vorliegenden Fall den 14. Juni 2022, 0.00 Uhr (MESZ)).

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für die Anmeldung und den Nachweis genügt jeweils die Textform (§ 126b BGB).

Anmeldestelle:

UniDevice AG

c/o Link Market Services GmbH

Landshuter Allee 10 80637 München

E-Mail:inhaberaktien@linkmarketservices.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes

ordnungsgemäß erbracht hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis der Berechtigung zu verlangen. Besteht auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.

2. Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

a. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können nach Maßgabe des § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mit dem Nachweis über das Erreichen der Mindestaktienzahl spätestens bis zum Ablauf des Freitags, 10. Juni 2022 (24:00 Uhr MESZ) unter folgender Adresse zugehen:

UniDevice AG

Mittelstraße 7

12529 Schönefeld

Telefax: +49 (0) 32-221703195

  1. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Gegenanträge mit einer etwaigen Begründung gegen Vorschläge des Vorstands und/oder Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind mit Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum Ablauf des Montags 20. Juni 2022 (24:00 Uhr MESZ) ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:

UniDevice AG

Mittelstraße 7

12529 Schönefeld

Telefax: +49 (0) 32-221703195

Die Veröffentlichung der Gegenanträge und der Wahlvorschläge erfolgt unverzüglich unter der Internetadresse http://www.unidevice.de/investorrelations/hauptversammlung/.

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse veröffentlicht.

c. Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

3. Zur Einsicht ausgelegte Dokumente

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021, der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021, der Konzernlagebericht der UniDevice AG für das Geschäftsjahr 2021, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Mittelstraße 7, 12529 Schönefeld, zur Einsicht für unsere Aktionäre aus. Jeder Aktionär erhält auf Anforderung kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesendet.

Schönefeld, im Mai 2022

UniDevice AG

Der Vorstand

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UniDevice AG published this content on 18 May 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 20 May 2022 10:14:06 UTC.