UmweltBank beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage aus genehmigtem
Kapital zum Bezugspreis von EUR 9,90 im Verhältnis 8:1

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DGAP-Ad-hoc: UmweltBank Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
UmweltBank beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage aus
genehmigtem Kapital zum Bezugspreis von EUR 9,90 im Verhältnis 8:1

26.06.2019 / 15:15 CET/CEST
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Nürnberg, 26. Juni 2019

Der Vorstand der UmweltBank Aktiengesellschaft, Nürnberg (nachfolgend die
"UmweltBank" oder die "Gesellschaft"), hat heute beschlossen, eine
Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage unter teilweiser Ausnutzung des
Genehmigten Kapitals 2017/1 durchzuführen.

Das Grundkapital der Gesellschaft soll von derzeit EUR 28.239.460,00 um bis
zu EUR 3.529.932,00 auf bis zu EUR 31.769.392,00 durch die Ausgabe von bis
zu 3.529.932 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je
Stückaktie (nachfolgend auch die "Neuen Aktien") und mit voller
Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2019, erhöht werden. Mit der
Emission soll die Kapitalausstattung der Gesellschaft weiter verbessert und
die Grundlage für das weitere Wachstum der Geschäftstätigkeit gelegt werden.

Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines
mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 8:1 von der Lang & Schwarz Broker
GmbH, Düsseldorf, zum Bezug angeboten, d.h. acht alte Aktien berechtigen zum
Bezug einer Neuen Aktie.
Die Frist zum Bezug der neuen Aktien beginnt am 3. Juli 2019 und endet mit
Ablauf des 24. Juli 2019. Der Bezugspreis beträgt EUR 9,90. Ein
Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte
verfallen wertlos.

Im Rahmen des Bezugsangebots nicht bezogene Neue Aktien werden den
bezugsberechtigten Aktionären der Gesellschaft zum Überbezug für den
Bezugspreis, daneben im Rahmen einer Privatplatzierung ausgesuchten Anlegern
zu einem Preis, der mindestens dem Bezugspreis entspricht, zum Erwerb
angeboten werden. Über die Zuteilung entscheidet insoweit unter Wahrung des
aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes der Vorstand im
pflichtgemäßen Ermessen.

Die Zustimmung des Aufsichtsrats zu den Beschlüssen des Vorstands steht noch
aus.

Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung können dem voraussichtlich am
2. Juli 2019 im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.umweltbank.de/Kapitalerhoehung veröffentlichten Bezugsangebot
entnommen werden.

Mitteilende Person: Jürgen Koppmann, Vorstandssprecher

Kontakt:
UmweltBank AG
Thorsten Boiger - Leiter Vorstandsreferat
Laufertorgraben 6
90489 Nürnberg
Tel.: 0911 / 5308 - 1000
E-Mail: vorstand@umweltbank.de
www.umweltbank.de


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of 1933 in der jeweils gültigen Fassung. Die Wertpapiere und Bezugsrechte,
auf die in dieser Veröffentlichung Bezug genommen wird, sind und werden
nicht gemäß dem Securities Act registriert und sind und werden - ohne das
Vorliegen einer Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung - weder
in den Vereinigten Staaten noch an U.S. Personen angeboten oder verkauft.
Ein öffentliches Angebot wird ausschließlich in der Bundesrepublik
Deutschland stattfinden. Als Grundlage hierfür wird voraussichtlich am 27.
Juni 2019 ein Wertpapierprospekt unter www.umweltbank.de/Kapitalerhoehung
veröffentlicht werden. Bezugsberechtigte Aktionäre sollten sich vor einer
Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts mit dem Wertpapierprospekt
vertraut machen.


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