Zürich (awp) - Um die Steuerzahlenden in Zukunft besser vor unternehmerischem Versagen einer systemrelevanten Bank zu schützen, hat der Bundesrat am vergangenen Mittwoch einen Katalog von 22 Massnahmen zur "Too-big-to-fail"-Regulierung vorgestellt. Dabei gebe es aber nicht die eine, heilsbringende Massnahme, sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter in einem Interview mit der Schweiz am Sonntag.

Als wichtig hebt Keller-Sutter den Vorschlag hervor, dass die Schweizer Stammhäuser von systemrelevanten Banken ihre ausländischen Beteiligungen künftig mit bis zu 100 Prozent Eigenkapital unterlegen müssen. Zurzeit belaufe sich die Unterlegungspflicht auf 60 Prozent.

Die UBS müsse bereits jetzt zusätzliches Eigenkapital aufbauen, weil sie durch die CS-Übernahme viel grösser geworden sei, sagt Keller-Sutter. Für diese progressiven Kapitalzuschläge habe sie von der Finanzmarktaufsicht eine Umsetzungsfrist bis 2030 erhalten.

Das Kapital für eine zusätzliche Eigenmittelunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften sei aber nicht Teil davon, weil die Höhe der geforderten Unterlegung noch gar nicht festgelegt sei. "Wenn diese Massnahme umgesetzt wird, wird die UBS aber mehr Eigenkapital aufbauen müssen", sagt die Bundesrätin. Wie hoch der Betrag genau ist, hänge von der Entwicklung der UBS ab und davon, wie die Verordnung genau ausfalle. "Es geht aber um spürbare, signifikante Summen."

Reines Trennbankensystem ist Illusion

Eine Aufteilung der Bank, also ein reines Trennbankensystem, sei eine Illusion und nicht unbedingt weniger risikoreich, sagt Keller-Sutter. So habe Lehman Brothers faktisch nur ein Geschäft, das Investmentbanking, betrieben. Trotzdem habe ihr Untergang eine globale Finanzkrise ausgelöst.

"Das Hauptgeschäft der UBS ist die Vermögensverwaltung. Das ist auch kein risikoloses Geschäft", sagt Keller-Sutter. Die Massnahmen des Bundesrats zielten darauf ab, die spezifischen Risiken einzugrenzen.

Die UBS lehnte auf Anfrage von AWP einen Kommentar dazu ab.

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