Die Betroffenen erhielten sogenannte „kommerzielle Gesten“ als Ausgleich für erhebliche Verluste, die durch den Einbruch des US-Dollars entstanden waren – ein Rückgang, der wiederum auf den berüchtigten „Tag der Befreiung“ zurückgeht, den Donald Trump ausgerufen hatte (gefolgt allerdings vom „Tag der Rücknahme“, aber das ist eine andere Geschichte).
Der Absturz des Greenback riss strukturierte Produkte mit sich, die unter normalen Bedingungen von einer gewissen Stabilität profitieren sollten – eben solange alles nach Plan läuft. Laut der Darstellung der Financial Times (die nachfolgende Übersetzung/Anpassung erfolgt in freier Form) handelte es sich bei dem fraglichen Derivat, obwohl nicht neu auf dem Markt, um ein Produkt, das sich eigentlich an erfahrene oder stark risikobereite Anleger richtet. Es basiert auf einem Vertrag, bei dem der Kunde regelmäßig Dollar zu einem festen Kurs gegen Schweizer Franken tauscht – solange der Wechselkurs sich innerhalb einer definierten Bandbreite bewegt. Verlässt der Kurs diese Spanne, ist der Kunde gezwungen, den Tausch zu ungünstigen Bedingungen fortzusetzen. Und je länger das andauert, desto schmerzhafter wird es.
Ein Anwalt, der mehrere betroffene Kunden vertritt, sagte gegenüber der FT, die Risiken seien „weder vollständig noch klar“ kommuniziert worden. Übersetzt: Die Bank hat ihre angeblich sachkundigen Kunden nicht ausreichend vor dem möglichen Totalverlust gewarnt. Während einige entschädigt wurden, haben andere rechtliche Schritte eingeleitet – mit dem Vorwurf, sie seien zu offensiv akquiriert oder gar in die Irre geführt worden, als sich ihre Investments rapide verschlechterten. „Vielleicht kennt UBS ihre Kunden doch nicht so gut, wie sie glaubt“, so ein mit dem Fall vertrauter Beobachter. Er sieht in dem Vorfall einen deutlichen Hinweis auf Schwächen in den Prozessen zur Einhaltung der Know-Your-Customer-Vorschriften (KYC).
Die Bank mit den drei Schlüsseln erklärte, sie nehme den Vorfall sehr ernst und habe jeden Fall einzeln in einer speziell eingerichteten Taskforce bearbeitet. Ob die Summe der „kommerziellen Gesten“ am Ende so hoch ausfällt, dass sie in der Bilanz eigens ausgewiesen werden muss, bleibt offen.






















