Paris (awp/sda/afp) - Das oberste Gericht Frankreichs hat die Vereinbarung zwischen einem privaten Fahrer und der Plattform Uber als "Arbeitsvertrag" anerkannt. Der Pariser Kassationshof wies am Mittwoch einen Einspruch des US-Fahrdienstleisters gegen frühere Gerichtsurteile ab. Nach dem Grundsatzurteil geniessen die Fahrer in Frankreich nun die gleichen Rechte wie Angestellte.

Das Gericht gab einem früheren Chauffeur Recht. Er hatte die Justiz im Sommer 2017 angerufen, nachdem Uber sein Konto deaktiviert hatte und ihm so die Möglichkeit nahm, Fahrten anzubieten.

Bei einem Arbeitsvertrag wäre ein solches Vorgehen nicht ohne Weiteres möglich, da Vorschriften zum Kündigungsschutz gelten. "Das ist eine Premiere", erklärte der Anwalt des Klägers nach dem Urteil. "Sie betrifft alle Plattformen nach dem Modell Uber."

Das US-Unternehmen hatte argumentiert, die "Flexibilität" der Arbeitsorganisation stehe einem Vertrag entgegen. Auch ein britisches Gericht hatte zuvor entschieden, Uber müsse seinen Mitarbeitern Rechte wie den Mindestlohn und Ferien zugestehen. Bei Uber bieten Fahrer das eigene Auto als Taxi-Ersatz an.