Wer dem gerade an der Börse gestarteten Vermittler seine Fahrdienste anbiete, sei als selbstständiger Unternehmer und nicht als Angestellter einzustufen, entschied der von US-Präsident Donald Trump ernannte General Counsel einer US-Arbeitsagentur in einem Empfehlungsschreiben. Da Uber-Fahrer eigene Fahrzeuge hätten, ihre Arbeitszeiten selbst bestimmten und auch für Rivalen tätig sein könnten, seien sie keine Angestellten im Sinne des Arbeitsgesetzes.

Die Empfehlung des von Trump ernannten obersten Anwalts des National Labor Relations Board (NLRB) könnte Uber-Fahrer daran hindern, einer Gewerkschaft beizutreten und bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Das Schreiben signalisiert die Abkehr von der unter dem früheren US-Präsidenten Barack Obama vertretenen Position, dass viele nach Aufträgen bezahlte Arbeiter fälschlicherweise als selbstständige Unternehmer eingestuft werden. Den Arbeitsgesetzen zufolge können sie damit keiner Gewerkschaft beitreten.

Die Empfehlung der Rechtsabteilung könnte in einem anhängigen Fall der Behörde den Ausschlag geben. Zwar liegt die Entscheidung beim NLRB-Regional-Direktor, doch dieser folgt meist dem General Counsel. Dutzende Rechtsstreitigkeiten, in denen die Einstufung von Uber-Fahrern als Angestellte im Sinne des Bundesrechts gefordert wird, bleiben von der Empfehlung dagegen unberührt.

Vor dem missglückten Börsendebüt am vergangenen Freitag hatten Uber-Fahrer in mehreren Städten gestreikt, um gegen ihre Arbeitsbedingungen zu protestieren.