MÜNCHEN/KIRCHHEIM (dpa-AFX) - Der Fahrdienst-Vermittler Uber hat vor dem Landgericht München I eine Niederlage erlitten. Die Kammer verbot die Dienste Uber Black, Uber X und Uber Van innerhalb des Stadtgebiets München, wie das Gericht am Montag mitteilte. Auswirkungen auf den Betrieb hat das Urteil allerdings zunächst nicht.

"Wir haben bereits Ende Dezember unser Modell in ganz Deutschland komplett umgestellt", sagte ein Uber-Sprecher. "Das Urteil betrifft daher einen alten Vermittlungsprozess, der nicht mehr genutzt wird."

Das Urteil basiert auf dem Stand zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 2. Dezember, die Umstellung war am 23. Dezember erfolgt. Auslöser war ein ähnlich gelagertes Urteil des Landgerichts Frankfurt zu Uber X, dem wichtigsten Dienst der Firma.

Hintergrund der Münchner Entscheidung ist die sogenannte Rückkehrpflicht. Uber vermittelt in Deutschland Mietwagen. Diese müssen nach einem Auftrag zu ihrem Betriebssitz zurückkehren oder zumindest auf dem Rückweg sein, um einen neuen Auftrag anzunehmen zu können. Hier hatte das Landgericht Defizite festgestellt. Uber baute bei der Umstellung im Dezember einen Mechanismus ins System ein, über den die Einhaltung der Rückkehrpflicht überwacht werden soll. Bei einer Verletzung werde der Fahrer von einer weiteren Vermittlung durch Uber ausgeschlossen, hieß es damals.

Dass das aktuelle Urteil auf das Stadtgebiet München begrenzt ist, liegt an der Klägerin. Weil die Taxiunternehmerin nur im Stadtgebiet aktiv sei, stehe sie auch nur dort mit Uber im Wettbewerb, erklärte ein Sprecher des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Uber prüft, ob das Unternehmen in Berufung geht.

Ebenfalls am Montag kündigte der Fahrdienst-Vermittler an, die Pilotphase seines Land-Taxi-Angebots in Kirchheim (Landkreis München) und Umgebung um weitere sechs Monate zu verlängern. Seit drei Monaten ist Uber in Bayern auch auf dem Land unterwegs. In dieser Zeit wurden dort nach Angaben des Unternehmens rund 3000 Fahrten gebucht. "Die Zahlen zeigen, dass wir damit eine Lücke im Verkehrsangebot schließen" sagte Kirchheims Bürgermeister Maximilian Böltl. In einem nächsten Schritt soll der Zugang für ältere Menschen vereinfacht und die regionalen Taxiunternehmen stärker mit einbezogen werden. Das aktuelle Urteil wird dem Unternehmenssprecher zufolge auch auf dieses Angebot keine Auswirkungen haben./ruc/wee/DP/fba