Hintergrund ist der jüngste Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB), die umstrittenen Käufe ohne konkretes Enddatum wieder zu starten. Die Klägergruppe beantragte die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung vor den Karlsruher Richtern, wie sie am Dienstag in Berlin mitteilte. Angesichts der Entscheidung der Euro-Notenbank, ihre Anleihenkäufe unbefristet wiederaufzunehmen, müsse der Sachverhalt neu erörtert werden.

Das Verfassungsrichter seien gut beraten, den Fall in seiner neuen Dramatik näher zu betrachten, erklärte Kerber. Eine öffentliche Verhandlung sei erneut geboten. Der vor den Richtern erörterte Sachverhalt habe sich durch den EZB-Beschluss grundlegend verändert. Das Verfassungsgericht hatte Ende Juli über die Käufe mündlich verhandelt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zuvor im Dezember die Käufe für rechtens erklärt und damit der EZB einen weitgehenden Freifahrtschein ausgestellt. Spannend wird nun, ob die Karlsruher Richter dem EuGH folgen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Die EZB beschloss auf ihrer Zinssitzung im September, ab November wieder für monatlich 20 Milliarden Euro Staatsanleihen und andere Papiere zu erwerben. Ein Enddatum wurde nicht genannt. Die Käufe sollen erst dann gestoppt werden, wenn die Notenbank kurz vor einer Zinserhöhung steht. Die Währungshüter hatten bis Ende 2018 bereits Papiere im Volumen von 2,6 Billionen Euro erworben. Danach wurden die Käufe gestoppt und nur noch auslaufende Anleihen ersetzt.