Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kann das US-Unternehmen nicht auf laxere Geschäftsbeschränkungen hoffen. Der EuGH entschied am Mittwoch, dass der Konzern als Transportdienstleister einzustufen und in den EU-Mitgliedstaaten entsprechend zu regulieren ist. Dagegen hatte das mit dem traditionellen Taxigewerbe konkurrierende Unternehmen in zahlreichen Prozessen stets für sich in Anspruch genommen, lediglich ein App-Anbieter zu sein. Mit einer solchen Klassifizierung wäre es in den Genuss der lockereren europäischen Richtlinien für Onlinedienste gekommen.

Uber vermittelt Mitfahrgelegenheiten per App über das Internet. In der Vergangenheit hatte der Konzern mit seiner aggressiven Expansionspolitik weltweit den Zorn von klassischen Taxiunternehmen auf sich gezogen. Politik, Behörden und Gerichte schalteten sich ein. Es hagelte zahlreiche Verbote. So wurde dem Unternehmen in London, seinem wichtigsten europäischen Markt, die Lizenz entzogen. Dagegen hat das Management Einspruch eingelegt. Bis darüber entschieden ist, kann der Dienst mit 40.000 Fahrern weiterbetrieben werden.[nL8N1M96VF]

Der EuGH kam nun zur Einschätzung, dass Uber "entscheidenden Einfluss ausübt über die Konditionen, unter denen die Fahrer ihre Dienste anbieten". Dem Urteil ging eine Klage des Berufsverbands der Taxifahrer in Barcelona voraus, die dem Konzern Geschäftspraktiken und unlauteren Wettbewerb vorwerfen.

Die Uber-Führung erwartet durch den Richterspruch allerdings keine weitreichenden Auswirkungen auf den eigenen Geschäftsbetrieb. "Die Entscheidung wird in den meisten EU-Ländern nicht zu Änderungen führen, da wir dort bereits gemäß Verkehrsrecht arbeiten", sagte ein Sprecher. So hat das Unternehmen in Europa nach entsprechenden Verboten sein Angebot UberPOP zurückgefahren, das Fahrer ohne Beförderungslizenz vermittelt. Unter dem neuen Uber-Chef Dara Khosrowshahi, der Firmenmitgründer Travis Kalanick nach einer Reihe von Skandalen an der Konzernspitze abgelöst hat, will sich der Konzern um bessere Beziehungen zu den Behörden bemühen.

Das EuGH-Urteil dürfte aber Auswirkungen auf die Regulierung anderer Onlinefirmen wie Essenslieferdiensten haben, die sich ebenfalls auf nicht festangestellte Fahrer stützen. Kritik kam daher aus der Technologiebranche. "Das ist ein Rückschlag für die Bestrebungen der EU, einen einheitlichen Markt in der Digitalwirtschaft zu schaffen", sagte Jakob Kucharczyk vom Verband Computer & Communications Industry Association. Der Welt-Dachverband der Straßentransportwirtschaft (IRU) lobte den Gerichtsentscheid dagegen.