Bei bestimmten Aussagen in dieser Mitteilung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen sind daran erkennbar, dass sie sich nicht ausschließlich auf historische oder aktuelle Tatsachen beziehen. Wesensbedingt sind zukunftsgerichtete Aussagen mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die erst in der Zukunft eintreten werden. Die tatsächlichen Ergebnisse könnten wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen explizit oder implizit dargestellten Ergebnissen abweichen. Gründe für derartige Abweichungen können unter anderem Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe, die Entwicklung der Wechselkurse oder grundlegende Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds sein. Es ist weder von der Gesellschaft beabsichtigt, noch übernimmt die Gesellschaft eine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieser Mitteilung anzupassen. Gründe für derartige Abweichungen können unter anderem Marktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktschwankungen, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Rohstoffe, die Entwicklung der Wechselkurse oder grundlegende Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds sein. Es ist weder von der Gesellschaft beabsichtigt, noch übernimmt die Gesellschaft eine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieser Mitteilung anzupassen.

In zukunftsgerichteten Aussagen werden häufig Formulierungen wie "erwartet", "kann", "wird", "könnte", "sollte", "beabsichtigt", "plant", "sagt vorher", "rechnet mit", "antizipiert" oder andere Formulierungen mit ähnlicher Bedeutung verwendet. Sie beinhalten (jedoch ohne Beschränkung hierauf) sämtliche Prognosen bezüglich der Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft und ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften (der "Konzern") sowie Pläne und Zielsetzungen hinsichtlich künftiger Geschäfte, erwarteter künftiger Einnahmen, Finanzierungspläne, erwarteter Aufwendungen und Veräußerungen in Bezug auf den Konzern und Gespräche über den Geschäftsplan des Konzerns. Sämtliche in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf dem Konzern zum Datum dieser Mitteilung bekannten Informationen und spiegeln den Stand zum Datum dieser Mitteilung wider. Über eine entsprechende gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Verpflichtung hinaus verpflichtet sich der Konzern nicht zur Aktualisierung oder Änderung zukunftsgerichteter Aussagen zur Berücksichtigung von Änderungen von Ereignissen, Bedingungen oder Umständen, auf die sich diese Aussagen stützen.

Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund einer Reihe von bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren von den in den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung explizit oder implizit dargestellten Ergebnissen abweichen, einschließlich (jedoch ohne Beschränkung hierauf) der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der Unsicherheit hinsichtlich ihrer Folgen und Dauer, die zu einem großen Teil schwer vorherzusehen sind und im Allgemeinen außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen, und es ist nicht möglich, diese mit vertretbarem Aufwand einzeln aufzuführen. Die Leser dieser Mitteilung werden daher darauf hingewiesen, dass sie sich nicht auf diese zukunftsgerichteten Aussagen stützen sollten. Alle zum oder nach dem Datum dieser Mitteilung getroffenen, der Gesellschaft zuzurechnenden zukunftsgerichteten Aussagen sind in ihrer Gesamtheit ausdrücklich durch die in diesem Abschnitt aufgeführten wesentlichen Risiken eingeschränkt. Viele dieser Risiken werden derzeit sowie in Zukunft durch die COVID-19-Pandemie und eine damit einhergehende weitere Beeinträchtigung der Reise- und Freizeitindustrie und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen noch verschärft.

Hinweise für Vertreiber

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen in (a) der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden Fassung (MiFID II); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c) lokaler Durchführungsbestimmungen (zusammen die MiFID II- Produktüberwachungsanforderungen) und unter Ausschluss jedweder Haftung, gleich ob eine solche aus unerlaubter Handlung, Vertragsverletzung oder anderweitig entsteht, die einem "Konzepteur" (für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in Bezug darauf entstehen könnte, wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Wertpapiere, die Gegenstand des Angebots sind, ein Produktgenehmigungsverfahren durchgeführt wurde, bei dem festgestellt wurde, dass diese Wertpapiere (i) sich für einen Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, welche die Voraussetzungen an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen (wie jeweils in der MiFID II definiert), eignen; und (ii) für einen Vertrieb über sämtliche nach MiFID II zulässige Vertriebskanäle geeignet sind (die Zielmarktbewertung). Ungeachtet der Zielmarktbewertung werden Vertreiber darauf hingewiesen, dass (i) der Preis der Wertpapiere fallen kann und Anleger ihr eingesetztes Kapital vollständig oder teilweise verlieren könnten; (ii) die Wertpapiere keine garantierten Einnahmen und keinen Kapitalschutz vorsehen; und (iii) sich eine Anlage in die Wertpapiere nur für Anleger eignet, die nicht auf garantierte Einnahmen oder einen Kapitalschutz angewiesen sind, die (entweder selbst oder zusammen mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die mit einer solchen Anlage einhergehenden Chancen und Risiken zu bewerten und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige Verluste aus einer solchen Anlage tragen zu können. Die Zielmarktbewertung erfolgt unbeschadet der Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Konsortialbanken unabhängig von der Zielmarktbewertung nur Anleger vermitteln werden, welche die Voraussetzungen an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen.

Zur Klarstellung wird festgehalten, dass die Zielmarktbewertung (a) weder eine Bewertung der Eignung oder Zweckmäßigkeit für die Zwecke von MiFID II (b) noch eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern zur Anlage in die Wertpapiere oder zum Erwerb der Wertpapiere oder zur Vornahme sonstiger Handlungen in Bezug auf die Wertpapiere darstellt. Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Wertpapiere vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

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October 06, 2021 01:01 ET (05:01 GMT)